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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Bereitschaft zur Organspende fördern“

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei ethisch so schwierigen Fragen wie der Organspende ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns dieser Debatte mit großem Ernst, mit großem Respekt und unabhängig von Fraktionszugehörigkeit nähern und dass diese Debatten unabhängig von Fraktionszwängen geführt werden. So hat auch der Deutsche Bundestag im März 2012 dem Gruppenantrag auf Änderung des Transplantationsgesetzes im Sinne einer Entscheidungslösung erst nach jahrelangen intensiven Diskussionen zugestimmt.

Erlauben Sie mir, als Ärztin, die viele Jahre in der Intensivmedizin gearbeitet hat, einige Gedanken zum Thema vorzutragen, die auch nicht unbedingt die Meinung meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen widerspiegeln müssen.

Ja, wir müssen mit Bestürzung zur Kenntnis nehmen, dass im vergangenen Jahr in Deutschland über 800 Menschen auf der Warteliste zur Transplantation gestorben sind und dass wir als Gesellschaft für diese schwerstkranken und verzweifelten Menschen eine besondere Verantwortung haben.

Ja, es stimmt, dass 68 % unserer Bevölkerung ihre prinzipielle Bereitschaft zur Organspende bekunden, aber deutlich weniger einen Organspendeausweis besitzen. Wir müssen uns aber auch immer wieder klarmachen, dass auch die weitere Verbreitung von Organspendeausweisen nicht automatisch bedeutet, dass sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Spenderorgane beliebig erhöhen lässt. Die Entnahme von lebendigen Organen aus einem toten Körper ist nämlich nicht möglich. Das heißt, Organspende ist unabdingbar an das Konzept des sogenannten dissoziierten Hirntodes gebunden. Früher galt ein anhaltender Kreislaufstillstand als Kriterium des Todes. Durch unsere moderne Intensivmedizin mit Beatmung und Kreislaufstützung ist das aber anders. Wir können auch noch nach einem schweren Unfall, nach einer Wiederbelebung die Organe, den Körper, weiter am Leben erhalten, und gleichzeitig stellt sich dann ein sogenannter Hirntod ein. Der Hirntod wird als die unwiderbringlich erloschene Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms definiert und muss von zwei unabhängigen, in der Intensivmedizin erfahrenen Ärzten durch eine Vielzahl von Untersuchungen nachgewiesen werden. Nur unter diesen sehr speziellen Bedingungen ist eine Organentnahme möglich.

Der Anteil an möglichen Organspendern unter den Patienten auf unseren Intensivstationen ist aber zwangsläufig begrenzt, weil nur in sehr wenigen Fällen ein vollständiger Hirntod bei Fortführung von Beatmung und Aufrechterhaltung der Organfunktion vorliegt. Dieses stellt das eigentliche Nadelöhr bei der Organspende dar. Dass wir es in den letzten Jahren zunehmend mit Patientenverfügungen zu tun haben, wo Patientinnen und Patienten sagen, ab einem gewissen Stadium möchten wir nicht weiter von der Apparatemedizin behandelt werden, sondern wir wünschen, dass das dann unterbrochen wird, ist ein zusätzliches Problem für die Organspende.

Die Bereitschaft zur Organspende muss nach Auffassung von uns Bündnisgrünen auf Vertrauen und Transparenz beruhen als ein bewusster Akt von aufgeklärten und selbstbestimmt handelnden Menschen. Folgerichtig fordern wir auf Bundesebene seit Jahren die Weiterentwicklung des Transplantationssystems hin zu noch mehr Transparenz, Gerechtigkeit und verbesserter Qualitätssicherung. Erschütternde Manipulationen und Rechtsverstöße, wie sie 2012 bekannt geworden sind, Unzulänglichkeiten in der Dokumentation der Hirntoddiagnostik, wie kürzlich festgestellt, oder auch der Eindruck, Menschen könnten zur Bereitschaftsorganspende gedrängt oder überredet werden, all dies ist der Vertrauensbildung nicht dienlich. Vertrauensfördernd sind eine ergebnisoffene Aufklärung, gerade auch über kontroverse Aspekte der Transplantation.

Die Bereitschaft zur Organspende muss auf maximaler Transparenz und klarer Zustimmung beruhen. Eine Widerspruchslösung lehne ich persönlich strikt ab und hätte mich deshalb auch gegen diesen Antrag entschieden. Eine Überweisung in den Gesundheitsausschuss würden meine gesamte Fraktion und ich aber sehr begrüßen, um dieses sehr schwierige und wichtige Thema dort mit der angemessenen Tiefe weiter diskutieren zu können. - Ich danke Ihnen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)