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Ursula Nonnemacher spricht zum „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit heute, kurz vor Ende der Legislaturperiode ist noch mal ein gutes Zeichen aus diesem Landtag an die Kommunen in unserem Land und damit auch für alle BürgerInnen. Ein Zeichen, das auch eine deutlich grüne Handschrift mit trägt.

Dass es zusätzlich auch noch gelungen ist, einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit den Koalitionsfraktionen zur Umsatzsteuerbefreiung bei interkommunaler Kooperation hier zur Beschlussfassung vorzulegen, rundet den insgesamt positiven Gesamteindruck ab.

Es hat sich wieder mal gezeigt, dass eine intensive und ernst gemeinte Ausschussbefassung einem solchen komplexen Gesetzesvorhaben gut tut. Gerade die im Innenausschuss initiierte ExpertInnenanhörung hat einige Schwachpunkte aufgezeigt, die in der Folge noch behoben werden konnten. Das betrifft die Veröffentlichungspflicht bei der Bekanntmachung öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen. Die in der Ausschussberatung gefundene Formulierung verringert die Gefahr von Fehlern und damit der Angreifbarkeit von Satzungen.

Zum zweiten betreffen die Verbesserungen die Frage der Zusammenarbeit Brandenburgischer Kommunen mit Berlin. Wer die interkommunale Zusammenarbeit stärken und verbessern will, darf gerade in Brandenburg seinen wichtigsten Nachbarn nicht vergessen. Und das ist nun mal Berlin. Es wäre relativ einfach, rechtliche Hürden der Kooperation zwischen den Städten und Gemeinden im Berliner Umland mit der Stadt Berlin aus dem Weg zu räumen. Mit einem Staatsvertrag über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit steht ein bewährtes Instrument dafür zur Verfügung, die bisher nicht ergriffen wurde. Nach der Ablehnung unseres Antrags „Staatsvertrag mit Berlin zur grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit auf den Weg bringen“ hier im Plenum am 3. April ist bei den Koalitionsfraktionen wohl doch noch die Einsicht gereift, dass dieses Gesetz ohne einen Hinweis zur Zusammenarbeit mit Berlin ein wenig aus der Zeit gefallen wirken würde. Wir freuen uns über diese Einsicht bei den Koalitionären. Auch haben wir die Hoffnung nicht aufgegeben, dass es in Zukunft doch noch zum Abschluss eines Staatsvertrags über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen Berlin und Brandenburg kommt – immerhin unterstützt diese Forderung mittlerweile auch der Städte- und Gemeindebund.

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir es sehr begrüßen, dass mit diesem Gesetz die Gründung interkommunaler Anstalten des öffentlichen Rechts ermöglicht werden. Diese Forderung meiner Fraktion wurde Ende 2011 bei der Abstimmung über das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge von den Koalitionsfraktionen noch abgelehnt. Auch hier hat sich gezeigt, dass beharrliche inhaltliche Oppositionsarbeit Mehrwert erzeugt – für den Landtag und für die Kommunen.

Wir sind überzeugt, dass eine interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts nicht nur zukunftsträchtig ist, sondern auch ganz konkret für die Kommunen einen wirklichen Mehrwert hat und die interkommunale Kooperation erleichtert – zumal sie in anderen Bundesländern schon erprobt ist.

Wir haben im Innenausschuss angeregt, eine gemeinsame Entschließung zur Frage der Befreiung der kommunalen Zusammenarbeit von der Umsatzsteuerpflicht vorzulegen. Insbesondere der Landkreistag hatte in der Anhörung auf dieses Problem aufmerksam gemacht, nachdem ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuerpflichtigkeit öffentlicher Leistungen, die in interkommunaler Kooperation erbracht werden, bei vielen Kommunen für Verunsicherung gesorgt hatte. Mit diesem Entschließungsantrag nimmt sich der Landtag dieses Problems an und gibt der Landesregierung einen konkreten Arbeitsauftrag mit auf den Weg. Es wäre ein starkes Signal an die kommunale Familie, wenn dem Entschließungsantrag auch CDU und FDP zustimmen könnten.

>> Redemanuskript als pdf-Datei