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Axel Vogel spricht zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2010

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über den Haushalt des Landes reden, reden wir - äußerlich betrachtet - über Ausgaben und Einnahmen, über Möglichkeiten der Ausgabenkürzung und der Verbesserung der Einnahmesituation, über Techniken der Haushaltskonsolidierung bzw. darüber, ob und wie diese angewandt werden können.

All diese Diskussionen geben jedoch keine Antwort auf grundsätzliche Fragen, die am Anfang jeder Haushaltsdiskussion stehen müssten: Welchen Staat wollen wir? Welche Aufgaben soll der Staat in welcher Qualität, welche Aufgaben soll die Zivilgesellschaft und welche jeder und jede Einzelne von uns erbringen? Erst dann folgt die Frage, wie der Staat seine Leistungen erbringen und finanzieren kann. Die Reihenfolge dieser Fragen steht für die Denkrichtung der Grünen: Ausgehend von den im politischen und gesellschaftlichen Diskurs definierten Staatsaufgaben und den hierfür zu erbringenden Leistungen folgt der Auftrag, die Finanzierung dieser Aufgaben sicherzustellen.

Nachhaltig und generationengerecht ist eine Politik nur dann, wenn die Nutzung aller notwendigen öffentlichen Güter aus den laufenden Einnahmen ohne Aufnahme neuer Schulden finanziert werden kann. Der bisherige scheinbar einfache Weg, die Lücke zwischen gesellschaftlichen Ansprüchen an den Staat und tatsächlichen Steuereinnahmen durch Schulden zulasten künftiger Generationen zu schließen, wird durch die grundgesetzliche Schuldenbremse bald nicht mehr offenstehen, und das ist mit dem Blick auf die Verschuldungspolitik der letzten Jahre auch gut so.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie vereinzelt CDU und FDP)

18 Milliarden Euro Schulden jährlich und über 700 Millionen Euro an Zinszahlungen bei einem Gesamtetat von rund 10 Milliarden Euro, von denen lediglich 5 Milliarden Euro, also die Hälfte, aus Steuereinnahmen gedeckt sind, ist das Resultat einer Landespolitik, die jahrelang über ihre Verhältnisse gelebt hat. Durch die forcierte Verbeamtungspolitik der Anfangsjahre rollt zudem eine Pensionslast auf uns zu, die mit Kosten von jährlich bis zu 1 Milliarde Euro einen erheblichen Teil der künftigen Einnahmen verzehren wird. Der Haushalt des Landes Brandenburg dient damit immer stärker der Vergangenheitsbewältigung und schränkt den Handlungsspielraum der
heutigen Politik zur Zukunftsgestaltung massiv ein.

Wir verkennen nicht: Bei Aufstellung und Verabschiedung eines Haushalts sind jeder Finanzminister und jeder neue Landtag unausweichlich Opfer oder Nutznießer finanzpolitischer Entscheidung ihrer Vorgänger. In jedem Haushalt bilden sich falsche Weichenstellungen und kluge Entscheidungen früherer Verantwortungsträger gleichermaßen ab. Nachhaltige Haushaltspolitik ist es, Prozesse in Gang zu setzen, die falsch eingeschlagenen Wege zu stoppen und den Weg für Zukunftsgestaltung wieder freizumachen. Generationengerechtigkeit als zentrales Grundprinzip grüner Haushaltspolitik schließt das regelmäßige und systematische Schuldenmachen auf Kosten künftiger Generationen aus.

(Beifall GRÜNE/B90)

Schulden sollte der Staat nur vorübergehend machen, um einer besonderen Herausforderung wie der jüngsten Wirtschaftskrise gerecht zu werden. Steuermehreinnahmen müssen genutzt werden, um den Haushalt strukturell in Ordnung zu bringen und Schulden abzubauen. Insbesondere sind kurzfristige und konjunkturelle Mehreinnahmen zur Tilgung der Staatsschulden und damit zur Verringerung der Zinszahlungen zu nutzen und dürfen nicht in Nebenfonds ausgelagert werden.

Dass in den letzten beiden Jahrzehnten die Steuereinnahmen immer wieder nicht ausgereicht haben, die Ausgabenwünsche des Staates zu finanzieren, ist ein bundesweites Phänomen. Bund und Länder haben in den letzten Jahren stets die Steuern erhöht, trotzdem mussten sie immer wieder in die Neuverschuldung ausweichen. Als wohlfeiler Grund wurde wahlweise fehlendes Wirtschaftswachstum oder zu starkes Ausgabenwachstum beklagt, nicht aber der eigene fehlende Sparwille bemängelt.

Nicht ausgeblendet werden darf allerdings, dass die Länder und Kommunen keine eigene Steuerhoheit haben. Sie sind Entscheidungen auf Bundesebene mitunter hilflos ausgeliefert. Das zeigt sich insbesondere in der aktuellen Situation, in der eine neoliberale Klientelpartei versucht, ihre Vorstellungen von einem schwachen Staat durchzusetzen. Mit ihren Einnahmekürzungsplänen versucht die FDP, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Auf der einen Seite wird die eigene Klientel bedient, zugleich wird mit Steuergeschenken für einige Wenige die Finanzbasis des Bundes und der Länder abgesenkt, um den Bürgern anschließend zu erklären, welche Sozialleistungen der Staat nunmehr streichen müsse, weil man sie sich „leider, leider“ nicht mehr leisten könne. Erst die Einnahmen der öffentlichen Hand ruinieren, dann die Sozialausgaben kürzen - das ist der Kern der aktuellen Sozialstaatsdiskussion von Herrn Westerwelle.

(Beifall GRÜNE/B90 und vereinzelt SPD)

Vor diesem Hintergrund sage ich auch, dass es ein Gebot der Ehrlichkeit ist, zuzugeben, dass wir nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Ausgabenbegrenzung die Forderung nach Steuererhöhungen als letzten Schritt nicht ausschließen können. Genauso gilt aber auch: Der Weg des „Weiter so in den Verschuldungsstaat!“ ist keine Lösung. Es kann nicht alles so weitergehen wie bisher, und wenn der Staat hier und heute nicht genug Geld zur Erfüllung seine Aufgaben hat und dauerhaft neue Schulden machen muss, so geht das nicht mit uns.

Inzwischen steht die öffentliche Hand mit 1,675 Milliarden Euro in der Kreide. Die Maastricht-Kriterien - Herr Markov hat es erläutert - von 60 % werden nicht eingehalten; wir nähern uns den 75 %. Die deutsche Geschichte kannte bisher drei Wege, sich aus solchen Schuldenlasten zu befreien: Krieg, Hyperinflation und Übernahme der Schulden nach einem Vereinigungsprozess durch einen größeren Partner. Ich denke, wir stimmen darin überein, dass für uns alle drei Wege ausgeschlossen sind.

Bleibt also nur der vierte, der mühsame Weg, den Haushalt zu konsolidieren und Schulden abzubauen. Wer in Deutschland diesbezüglich nach Vorbildern sucht - da stimme ich mit Ihnen, Herr Markov und Herr Ludwig, überein -, kommt nicht sehr weit. Zwar mühen sich viele Länder mit wechselhaftem Erfolg redlich ab, keine neuen Schulden aufzunehmen. Landesstrategien, Schulden dauerhaft zu tilgen, sind bislang aber nur in Sachsen zu beobachten. Dabei ist die Lage mittelfristig nicht hoffnungslos. Nur auf die Idee, wie jeder Häuslebauer an das Problem herangeht, nämlich mit seinem Kredit eine bestehende Schuld als Annuitätendarlehen zu betrachten und mit 1 % Tilgung einzusteigen, ist noch kein Finanzminister gekommen. Bei einem Haushalt, der ohne Nettokreditaufnahme auskommt, könnte Brandenburg mit 180 Millionen Euro Tilgung im ersten Jahr nach 30 Jahren schuldenfrei sein.

Darüber rede ich jedoch, Herr Ludwig, in der aktuellen Diskussion nicht, sondern ich habe über die Tilgung der innerhalb desselben Konjunkturzyklus aufgenommenen Schulden - also innerhalb von fünf Jahren - gesprochen. Das ist genau der Ansatz, wie ihn die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse vorschreiben wird.

Allerdings sind wir, Herr Markov, gemäß Ihrer mittelfristigen Finanzplanung vom ersten Schritt, von einem Haushalt, der ohne neue Schulden auskommt, meilenweit entfernt. 650 Millionen Euro Neuverschuldung im Jahr 2010 und dann schrittweise 150 Millionen Euro pro Jahr weniger ist viel zu kurz gegriffen. Dabei sind die Zahlen für das Jahr 2011 und die folgenden Jahre reine Luftnummern ohne Wert. In der mittelfristigen Finanzplanung haben Sie globale Minderausgaben - Sie haben es dargestellt, und ich bezeichne das einmal als die Notlüge jedes Finanzminsters - für das Jahr 2011 in Höhe von 333 Millionen Euro und in den Folgejahren von über einer halben Milliarde Euro ergänzend zu der Nettokreditaufnahme veranschlagt. Das heißt, Sie haben 2011 und in den nachfolgenden Jahren ein strukturelles Defizit von jeweils rund 800 Millionen Euro in Ihrer Finanzplanung und keinen Schimmer, wie Sie dieses Problem lösen wollen.

(Beifall GRÜNE/B90 und CDU)

Was Sie mit Ihren globalen Minderausgaben allerdings erreichen, ist eine vorläufige Befriedung der Verteilungskämpfe zwischen den Koalitionspartnern. Diese werden Ihnen dann allerdings bei den Haushaltsberatungen 2011 ordentlich auf die Füße fallen.

(Frau Prof. Dr. Wanka [CDU]: Genau so ist es!)

Aber zurück zur Neuverschuldung. Sie haben die Zahlen für die ostdeutschen Nachbarländer für 2009 genannt. Frau Wanka hat darauf hingewiesen, dass Sachsen für 2010 eine Tilgung von 18 Euro pro Einwohner und Mecklenburg-Vorpommern einen ausgeglichenen Haushalt plane. Brandenburg plant dagegen eine Neuverschuldung von 269 Euro pro Einwohner. Ich frage die Landesregierung: Was sind denn die wesentlichen Unterschiede zwischen Brandenburg und den anderen ostdeutschen Ländern, die solch eklatante Differenzen erklären? Ich vermag keinen Grund zu erkennen.

(Frau Prof. Dr. Wanka [CDU]: Rot-Rot!)

Wenden wir uns nun den konkreten Zahlen des Haushaltsentwurfs und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Lassen Sie mich eine grundsätzliche Kritik voranstellen. Der Haushalt sollte die absehbaren Einnahmen und Ausgaben korrekt und nachvollziehbar darstellen. Das ist das Prinzip der Haushaltswahrheit und -klarheit. Damit verträgt sich nicht, dass die absehbaren durchlaufenden Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung in Höhe von 160 Millionen Euro nicht im Haushalt veranschlagt sind. Mit solch willkürlichen Verkürzungen verringern
Sie das Haushaltsvolumen und verfälschen damit zugleich wichtige Indizes wie die Investitionsquote. Sind Sie bei der Grundsicherung noch in der schlechten Tradition des vorherigen Finanzministers, droht dieses Instrument unter Ihrer Führung nun inflationär zu werden.

Ich verweise hier auf die Haushaltsansätze für die Bundesverkehrswegeplanung, die Sie mit der Begründung „Nettoveranschlagung“ im Haushaltsplan auf Null herunterkorrigieren, obwohl Sie auch 2010 wieder 10 Millionen Euro dafür ausgeben und einnehmen werden. Solchen Schmu sollten Sie sich grundsätzlich sparen.

Und führen Sie bitte ein Qualitätsmanagement in Ihrem Ministerium ein! Wie kann es sein, dass Sie in der Tabelle 3 - Steuereinnahmen - Ihrer mittelfristigen Finanzplanung 2010 die Umsatzsteuereinnahmen um 333 Millionen Euro und für die Folgejahre um jeweils mehrere hundert Millionen Euro zu hoch veranschlagen, ohne dass dies jemandem in Ihrem Hause aufzufallen scheint?

Betrachten wir die Ausgabenseite: 2010 sollen die Ausgaben um rund 450 Millionen Euro gegenüber dem Planansatz 2009 steigen. Sie, Herr Markov, haben es erläutert. Gehen wir es noch einmal kurz durch: 148 Millionen Euro Rücktrag für 2009 - Haushaltstechnik, kein Problem. 200 Millionen Euro sollen aus Rückstellungen entnommen werden, um einem Pensionsfonds zur Abdeckung nach 2020 anfallender Pensionslasten für die vor 2009 eingestellten Beamten zugeführt zu werden.

Ich möchte daran erinnern, dass zu Beginn der Koalitionsbildung auf Bundesebene bei SPD, Linken und uns Bündnisgrünen unisono lautstarker Protest erhoben wurde, als CDU und FDP planten, zur Umgehung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse einen Fonds aufzulegen, der mit neuen Krediten aufgefüllt werden und der Finanzierung zukünftiger Ausgaben zum Ende der Legislaturperiode dienen sollte. Was, bitte schön, ist der Unterschied zu den jetzigen Plänen von Rot-Rot? Sie nehmen Kredite auf, um sie irgendwo für mehr als zehn Jahre zu parken. Was soll diese unsinnige Geldverschwendung! Allein die zu zahlenden Zinsen und Zinseszinsen
für diese 200 Millionen Euro werden sich bei einem aktuellen Durchschnittszinssatz von 4,45 %, den Sie hier für die Landesschulden zugrunde legen, bis 2020 auf 109,11 Millionen Euro belaufen, bis 2030 auf 277 Millionen Euro. Bei 1,5 % Differenz zwischen Soll- und Habenzinsen machen Sie bis 2020 immer noch 32 Millionen Euro und bis 2030 69 Millionen Euro Verlust. Über den Inflationsverlust des in Fonds angelegten Geldes oder mögliche Zinssteigerungen will ich dabei gar nicht spekulieren.

Eine Strategie, die bei einem schuldenfreien Staat ihre Berechtigung hätte, nämlich aus Überschüssen Rücklagen zu bilden, wird in Verschuldungszeiten durch den Zinseszinseffekt ad absurdum geführt oder ist, neumodisch gesprochen, völlig gaga.

(Beifall GRÜNE/B90)

Diese Aussage gilt in gleicher Weise für Ihren Versuch, eine kapitalgedeckte Altersversorgung für neu eingestellte Beamte aufzubauen. Auch dieses Geld - 14,8 Millionen Euro - sollten Sie sparen. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung der Kassenbestand bis auf eine Monatsrate heruntergefahren wurde, ist Ihr Versuch einer kapitalgedeckten Pensionsvorsorge angesichts des vorhin erläuterten Zinseszinseffekts nur noch als anachronistisch zu bezeichnen. Vielleicht sollten Sie Ihren Mitarbeitern einfach mal einen Taschenrechner mit Zinseszinsfunktion spendieren.

Dankbar bin ich Ihnen aber für die Erläuterung auf Seite 109 des Haushaltsgesetzes. Bei einem Zuschlag von 28 bis 43 % zu den laufenden Bruttobezügen je Beamten, den Sie für die Altersvorsorge zurückstellen wollen, wird offenkundig, dass Beamte für das Land eben nicht kostengünstiger sind als in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Angestellte, sondern, ganz im Gegenteil, deutlich höhere Kosten verursachen.

(Beifall GRÜNE/B90, FDP und vereinzelt CDU)

Vor diesem Hindergrund sollten Sie Ihre großzügigen Verbeamtungsangebote an neue Lehrkräfte kritisch hinterfragen. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist im Grundsatz klar: Lehrer sein allein ist kein Grund, Beamter werden zu müssen.

(Beifall GRÜNE/B90, CDU und vereinzelt SPD)

Berlin und Sachsen beispielsweise stellen in diesem Bereich konsequent nur noch Angestellte ein. Es gab einmal einen Konsens der SPD-regierten Länder, Lehrer nicht mehr zu verbeamten. Die Frage ist, wie lange Sachsen und Berlin das noch durchhalten, wenn jetzt auch noch Brandenburg wieder im großen Stil anfängt, Lehrer mit Verbeamtungsangeboten abzuwerben. Dritte Mehrausgabe gebenüber dem Ansatz 2009 sind die 164,9 Millionen Euro Investitionsmittel aus dem Konjunkturpaket II, von denen Ihnen allerdings der Bund 134 Millionen Euro zurückerstattet.

Mit diesen drei Posten sind im Prinzip die Mehrausgaben erklärt. Trotzdem wird der Finanzminister nicht müde, andere Faktoren für steigende Ausgaben und höhere Neuverschuldung ins Feld zu führen. Ich nenne: Ost-West-Angleichung 130 Millionen Euro, Anstieg der Versorgungsausgaben 14,8 Millionen Euro, Kürzung der Solidarmittel. Ein Blick in die letzte mittelfristige Finanzplanung 2007 bis 2011 belegt aber, dass hier zumindest auf der Ausgabenseite wieder kräftig geschummelt wird. Auf Seite 45 der mittelfristigen Finanzplanung 2007 heißt es: „Die Personalausgaben werden in den kommenden Jahren ansteigen. Dabei sind insbesondere in den Jahren 2008
und 2010 Stufen des Anstiegs zu erkennen. Diese ergeben sich aus der Anpassung der Ost-West-Tarife im Jahr 2008 für die unteren Einkommensbereiche sowie im Jahr 2010 für die oberen ... Auch sind in den Personalausgaben die zunehmenden Versorgungslasten enthalten.“ Also alles keine Mehrausgaben, sondern - wie auch die Absenkung der Solidarzuschüsse - lange bekannt und lange schon in der mittelfristigen Finanzplanung eingeplant gewesen.

Ein Vergleich der Zahlen aus der mittelfristigen Finanzplanung 2007 mit dem Haushalt 2010 fördert aber weitere interessante Ergebnisse zutage. Aufgrund günstiger Zinsentwicklung gelingt es 2010, die Zinsausgaben trotz Neuverschuldung um rund 195 Millionen Euro unter den Sollzahlen der mittelfristigen Finanzplanung zu halten. Eigentlich müsste dies zu einer Senkung der Ausgaben in gleicher Höhe führen, angesichts der Erhöhung in allen anderen Ausgabengruppen aber Fehlanzeige. Ihrem Haushaltsplan ist nicht der geringste Sparwille zu entnehmen.

(Beifall GRÜNE/B90, CDU und FDP)

War es bislang üblich, Verwaltungsausgaben im Gleichklang mit dem schrumpfenden Personalbestand zu kürzen, werden nunmehr 2 % Steigerung pro Jahr angesetzt. Als wesentlicher Grund für Steigerungen in der Vergangenheit ist der aktuellen Finanzplanung die Ausweitung des Vermieter-Mieter-Modells durch die Übertragung von Liegenschaften an die BLB zu entnehmen. Ich meine, dies sollte Anlass genug sein, diesen Bereich gründlich unter die Lupe zu nehmen.

Die Personalausgaben werden gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung um 60 Millionen Euro nach oben korrigiert, obwohl sie bisher in jedem Jahr mit dem Ist deutlich unter dem Soll geblieben sind. Sie veranschlagen erhöhte Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 135 Millionen Euro. Begünstigte dabei sind allerdings nicht die Kommunen, deren Anteil an diesen Ausgaben um 107 Millionen Euro sinkt. Die Aufstockung für die Hochschulen und die Kindertagesbetreuung um 13,5 Millionen Euro wird im Übrigen durch die Absenkung bei den ÖPNV-Zuschüssen um 35 Millionen Euro fast vollständig kompensiert. Wir sind daher auf die Erläuterungen in den Haushaltsberatungen gespannt, um zu erfahren, für wen diese Mehrausgaben bestimmt sind. Weitere Steigerungen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung finden sich bei Baumaßnahmen und Investitionsförderung, wo aber wieder der Bundesanteil aus dem Konjunkturpaket II gegenzurechnen ist. Ich wiederhole: Ein besonderer Sparwille ist diesen Haushaltszahlen nicht zu entnehmen.

(Zuruf von der CDU: Richtig!)

Herr Dr. Markov, Haushalt, mittelfristige Finanzplanung und Personalbedarfsplanung sind nicht voneinander zu trennen. Auf den Webseiten von ver.di - daher hatten wir auch dieses Gutachten - geistert das Gutachten der Uni Potsdam zur zukünftigen Personalentwicklung herum, das von den Mitarbeitern des Landes mit Fug und Recht nur als kleiner Horrorladen verstanden werden kann.

Auch wir sehen die Notwendigkeit, den Personalbestand des Landes mit Augenmaß der Einnahmesituation anzupassen. Die besonderen Bedingungen Brandenburgs als bevölkerungsarmen Flächenlandes sind dabei zu berücksichtigen. Rationalisierungsmöglichkeiten zum Beispiel die konsequente Einführung des E-Governments und die Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten, müssen ebenso wie die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung zur Einsparung von Haushaltsmitteln genutzt werden. Hierbei muss man allerdings Gesellschaft und Mitarbeiter gleichermaßen mitnehmen.

Politische Zielzahlen sind fehl am Platze, wenn man noch nicht einmal eine Aufgabenkritik durchgeführt hat. So brauchen wir eine politische Verständigung darüber - welches Gremium wäre dazu geeigneter als dieser Landtag? -, welche Aufgaben in Zukunft wegfallen oder auch ausgeweitet werden sollen. Ist es tatsächlich Aufgabe der Landespolizei, Verkehrsunfälle mit Blechschäden aufzunehmen? Ist es im Landesinteresse, landwirtschaftliche Flächen im Grundbuch neu zuzuordnen? Ist es die Aufgabe der Landesforst, Müll aus dem Privatwald zu entsorgen? Muss das Land Brandenburg Aufgaben im Landwirtschaftssektor aus Landesmitteln finanzieren, die andernorts von Landwirtschaftskammern privat finanziert werden? Brauchen wir 3 000 km Gewässer erster Ordnung? Über all dies und über tausend andere Vorschläge kann man vernünftig sprechen und zu einem Konsens finden. Insofern ist das Gutachten zu begrüßen.

Schwierig wird es aber dann, wenn an erster Stelle die abstrakte Einsparung von Stellen - koste es, was es wolle - steht. In ihrem Bemühen, die politisch vorgegebenen Zielzahlen zu untersetzen - Herr Woidke hat sie genannt -, gehen die Gutachter ohne Rücksicht auf Verluste vor. Da schlagen sie die Kommunalisierung von Aufgaben des Landes vor, ohne zu berücksichtigen, dass den Kommunen zusätzliche Aufgaben auch vergütet werden müssen und eine zentrale Erledigung in manchen Fällen auch Rationalisierungsvorteile hat. Da wird das verstädterte Mini-Bundesland Saarland als Vergleich herangezogen, um die Größe der Ministerialverwaltung zu bestimmen. Da sollen Aufgaben an die nachgeordneten Behörden abgegeben werden, deren Personalbestand zugleich in einem Maße reduziert wird, dass sie diese Aufgaben nicht erfüllen können.

Zugleich werden die Gutachter nicht müde, zu betonen, dass sie sich keine Gedanken über Aufgabenkritik oder Kostengesichtspunkte gemacht haben und dass sie auch keinen wissenschaftlichen Anspruch vertreten, sondern nur die politischen Personalzielzahlen herunterbrechen. Weil sie schon einmal so gut drauf sind, gehen sie auch noch über diese politischen Zielzahlen hinaus und im Bildungsbereich gleich in die Vollen. Danach soll das von der Koalition vorgegebene Schüler-Lehrer-Verhältnis von 1 : 15,4 in den Folgejahren auf 1 : 17,2 angehoben werden. Sollte sich die Landesregierung die Aussagen dieses Gutachtens zu eigen machen, sieht es für die Bildungsqualität im Land künftig finster aus. Obwohl im Bildungsbereich seit dem Jahr 2005 4 500 Stellen eingespart wurden, sehen die Planer bis zum Jahr 2019 weiteres Kürzungspotenzial von 3 280 Stellen. Wo soll da die Bildungsqualität bleiben?

(Beifall GRÜNE/B90 und CDU)

Mit dieser Forderung nach Änderung des Schüler-Lehrer-Schlüssels - ich komme gleich auf einen wichtigen Punkt - ist folgende entscheidende Aussage dieses Gutachtens verbunden: „Sollte die Schüler-Lehrer-Relation über 2014 hinaus beibehalten werden, sind auch bis 2019 Neueinstellungen außerhalb des Schul-, Hochschul- und Polizeibereichs ... ausgeschlossen. Die Anpassung der Relation an den Bundesdurchschnitt würde einen Minderbedarf von 1 660 Stellen bedeuten, der für Neueinstellungen in anderen Bereichen Brandenburgs genutzt werden könnte. Diese werden dringend benötigt, um Überalterung der Landesverwaltung zu verhindern.“

Ich übersetze das einmal in meine Worte: Die vorgegebenen Zielzahlen sind angesichts eines Altersdurchschnitts von etwa 50 Jahren in der Landesverwaltung nur um den Preis der Stilllegung der Landesverwaltung zu erreichen. Das heißt, sie sind nicht erreichbar. Mit diesem Gutachten sind Ihre Zielzahlen Makulatur. Verabschieden
Sie sich davon. Starten Sie neu mit einer Verständigung über die Aufgaben, die in diesem Land von der öffentlichen
Hand künftig noch wahrgenommen werden sollen. Erst dann kann in einem aufgabenkritischen Prozess der effektivste und kostengünstigste Weg zur Aufgabenerfüllung herausgefunden werden. Wenn dies geleistet ist, entscheiden wir alle gemeinsam, wie die öffentliche Verwaltung der Zukunft aussehen soll. Lassen Sie bis dahin die Minister auf der Basis von gedeckelten Personalbudgets und gegenseitiger Deckungsfähigkeit der Hauptgruppen 4 bis 6 selbst entscheiden, wofür sie wie viel Personal in ihrem Bereich einsetzen wollen. Nach meiner Erfahrung
erschöpfen sich große Teile der Landesverwaltung in fruchtlosen Machtkämpfen mit ihrer Stabsstelle für Personalmanagement. Stoppen Sie diesen Unsinn

(Beifall GRÜNE/B90 und CDU)

und entlassen Sie Ihre Ministerkollegen in die Mündigkeit. So können Sie die Ausgaben der einzelnen Ressorts begrenzen und gleichzeitig die Verwaltung optimieren. Außer bei den Personalkosten sind auch im übrigen Haushalt Ansätze zur Einnahmensteigerung und Ausgabenkonsolidierung zu finden. Zweckbestimmte Einnahmen - zum Beispiel die Solidarpaktmittel des Bundes, die Lottoabgabe, das Wassernutzungsentgelt und die Abwasserabgabe - sind bestimmungsgemäß zu verwenden und dürfen nicht im allgemeinen Haushalt verschwinden. Möglichkeiten zur Erhöhung der Einnahmen - unter anderem durch verstärkte Prüfung der Finanzämter, bei der Erhebung der Förderabgabe für Bodenschätze und bei der Streichung von Freistellungstatbeständen beim Wassernutzungsentgelt - sind zu nutzen. Die Bereitstellung von Investitions- und Fördermitteln der Europäischen Union und des Bundes darf nicht mehr zur Förderung wirtschaftlich unsinniger und häufig auch umweltzerstörender Projekte genutzt werden. Der Verzicht auf überzogene und unsinnige Straßenneu- und -ausbauvorhaben kann den Landeshaushalt massiv entlasten und Spielraum für wichtigere Aufgaben schaffen.

(Beifall GRÜNE/B90)

Die klimapolitische Flaute im Zahlenwerk des Landeshaushalts wollen wir beenden. Ökologisch sinnvolles Haushalten, Sparsamkeit im Umgang mit den Steuergeldern und die Umsetzung klimawirksamer Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig. So treten wir für eine Verringerung der Dienstwagenflotte und deren Umrüstung auf schadstoffarme Antriebe - danke, Herr Petke, für die Anfrage -, für eine energetisch vorbildliche Sanierung der öffentlichen Gebäude nach Passivhaus-Standard und für eine Ausrichtung des Beschaffungswesens an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ein. Alle Landesbehörden sind nach dem europäischen ökologischen Auditierungssystem EMAS zu zertifizieren.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Schieflage des Landes stellen wir unsere Forderungen bewusst unter einen Finanzierungsvorbehalt. Mehrausgaben an einer Stelle erfordern demnach in der Regel die Kürzung von Ausgaben in anderen Haushaltspositionen. Diese müssen ressortübergreifend entsprechend der politischen Schwerpunktsetzung entschieden werden, und die politische Schwerpunktsetzung aller Parteien heißt Bildung. Schon der amerikanische Staatsmann Benjamin Franklin hat gesagt: „Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.“

Die Landesregierung gibt sich, als habe sie das erkannt. Aber sie setzt keine Schwerpunkte, sie hat keine Ideen. Probleme wie der drohende Fachkräftemangel zeigen, dass wir noch deutlich mehr Engagement als bisher in diesem Bereich einsetzen müssen. Fangen wir mit dem Positiven an: Der Personalschlüssel in den Kitas wird verändert. Das ist gut. Bei den Schulen dagegen können wir keine Qualitätsverbesserung feststellen. Die Neueinstellungen kompensieren noch nicht einmal die durch Verrentung und Pensionierung wegfallender Lehrer. Das ist kein Erfolg.
Das müsste jede Regierung tun. Angesichts der Kürzung um ca. 600 Planstellen zum laufenden Schuljahr und um knapp 300 Planstellen zum Schuljahr 2010/2011 sind 450 Neueinstellungen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Frage, wie dabei die Qualität in der Bildung gesteigert werden soll, beantwortet die Regierung nicht.

Im Hochschulbereich sieht es auch nicht besser aus. Der finanzielle Aufwuchs im Wissenschaftsbereich deckt bei den Hochschulen allein die steigenden Personalkosten im Rahmen der tariflichen Anpassung ab. Für Personalentwicklung und Innovation besteht an den Hochschulen kein finanzieller Spielraum. Im Gegensatz zu den Schulen und Kitas wird sich die Betreuungsrelation an den Hochschulen weiter verschlechtern. So werden keine Qualitätssteigerungen möglich sein. Die Landesregierung muss sich auch stärker der Qualität in der Bildung auch an den Hochschulen verpflichtet fühlen. Die Wiedereinführung der Sonder- und Berufsschulpädagogik, von der im Koalitionsvertrag die Rede ist, kann nicht zum Nulltarif erfolgen.

An dieser Stelle sollte man aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Als die rot-schwarze Landesregierung zum Wintersemester 2004/2005 die Lehrerbildung auf das Bachelor-/Master-System umstellte, wurden dafür ebenfalls keine zusätzlichen Mittel eingestellt. Bis heute kämpfen die Hochschulen für die Ausfinanzierung dieser Maßnahme. Auf der Strecke bleibt am Ende die Qualität der Lehre. Aus bildungspolitischer Sicht kann man den Haushalt folgendermaßen zusammenfassen: Außer kleinen Verbesserungen bei den Kitas nichts erreicht. Es gibt keine Perspektive, wie die Qualität im Bildungsbereich weiter gesteigert werden soll. An den Schulen und Hochschulen findet keine Qualitätsverbesserung statt. Im Gegenteil, diesem Haushalt fehlt jede Idee, an welcher Stelle man für den Bildungsbereich mehr tun will.

(Beifall GRÜNE/B90 und CDU)

An keiner Stelle gibt es im Haushalt eine Umverteilung zur Unterstützung der Schulen. Man macht so weiter wie bisher. Mit diesem Haushalt wird die Qualitätsoffensive in der Bildung abgesagt. All diese Themen und viele weitere Vorschläge und Gedanken werden wir in den Haushaltsberatungen der Ausschüsse einbringen und ansprechen. Lassen Sie mich zusammenfassen: Dieser Haushalt ist ein Formelkompromiss - oder auch: „fauler Kompromiss“ -, der die Verteilungskämpfe zwischen den Koalitionspartnern um ein halbes Jahr vertagt.

(Frau Prof. Dr. Wanka [CDU]: Ein Jahr!)

Er ist ein Dokument der Ratlosigkeit, wie den weggebrochenen Steuereinnahmen begegnet werden soll. Er setzt den Weg in den Schuldenstaat fort und zeigt keinerlei Ideen auf, wie dieser gestoppt werden kann. Er geht auf künftige Herausforderungen, insbesondere die immer näher heranrückende Schuldenbremse, nicht ein, sondern verschlimmert mit steigenden Nettokreditaufnahmen und dem exzessiven Einsatz globaler Minderausgaben die Ausgangssituation für die folgenden Jahre. Dieser Haushalt ist nicht zukunftsfähig. Ohne grundlegende Änderungen ist er daher auch für uns nicht zustimmungsfähig. - Danke.

(Beifall GRÜNE/B90 und CDU)