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Michael Jungclaus spricht zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Irgendwie hatte ich bei dem vorliegenden Antrag „Kosten für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gerechter verteilen" eine Art Déjà-vu. Die dem Antrag zu Grunde liegende Forderung hatten wir vor etwa zwei Jahren schon einmal, in einer grünen, schwarzen und gelben Verpackung. Alle Oppositionsvarianten wurden jedoch von den rot-roten Regierungsfraktionen abgebügelt und nun wird uns ein Antrag mit nahezu identischem Ziel mit rot-roter Schleife verpackt noch einmal aufgetischt. Da soll noch mal einer sagen, man kann aus der Opposition heraus nicht gestalten. Schade nur, dass hier so viel Zeit ins Land gegangen ist, obwohl gerade hier durchaus Eile geboten wäre.

Es gibt gesetzliche Regelungen, die führen zu einer Art Arbeitsbeschaffungsprogramm bei den Gerichten. Bei den bisher geltenden Regelungen, mit denen wir uns hier heute befassen, trifft dies leider auch zu. So gibt es inzwischen hunderte gerichtlicher Verfahren zum Thema Beitragserhebung der Gewässerunterhaltungsverbände, es ist also allerhöchste Zeit, dass sich hier endlich etwas zum Positiven verändert.

Derzeit gilt für die Beitragserhebung der Gewässerunterhaltungsverbände das Flächenprinzip, das heißt, alleiniges Kriterium für die Beitragshöhe ist – bis auf wenige Ausnahmen – die Flächengröße, nicht die Art der Nutzung. Das bedeutet auch, dass für die Unterhaltung von Gräben und Gewässern ein Landwirt für die Flächengröße x genauso viel zahlen muss wie ein Waldbesitzer oder ein Eigentümer, dessen Flächen Bestandteil eines Naturschutzgebietes sind. Nutznießer der Gewässerunterhaltung sind dabei in erster Linie Landwirte und angrenzende Anwohner. Waldflächen und Naturschutzgebiete hingegen können sogar nachteiligen Auswirkungen ausgesetzt sein, wenn den Böden zu viel Wasser entzogen wird.

Alle Oppositionsfraktionen waren sich deshalb bereits vor zwei Jahren im Rahmen der Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes einig, dass die bisherige Regelung zur Bemessung der Verbandsbeiträge ungerecht ist und geändert werden muss. Die drei Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP hatten dann auch das Ziel, das bisherige Flächenprinzip abzulösen und stattdessen das Verursacherprinzip einzuführen.

Eigentlich waren sich alle einig, nur die rot-roten Regierungsfraktionen nicht und so sind fast zwei Jahre ins Land gegangen, zwei weitere Jahre der ungerechten Beitragserhebung und der Beschäftigung von Gerichten.

Jetzt gibt es aber einen Hoffnungsschimmer. Der uns vorliegende Antrag von SPD und Linke sieht vor, zumindest verschiedene Beitragsmodelle zu prüfen, die dem Vorteils- und Verursacherprinzip besser gerecht werden sollen. Sie müssen sich aber schon die Frage gefallen lassen, warum ein derart unverbindlicher Antrag mit einem Prüfauftrag an das Ministerium nicht schon vor zwei Jahren im Zuge der Novelle des Wassergesetzes möglich war?

Und wir hätten angesichts der ins Land gegangenen Zeit wenigstens erwartet, dass Sie uns zum jetzigen Zeitpunkt etwas konkretere Vorschläge unterbreiten. Nicht nur eine Prüfung, sondern auf Grundlage der Zuarbeit des Ministeriums tatsächliche Änderungen im Brandenburger Wassergesetz.

Unsere Fraktion hatte vor zwei Jahren bereits konkrete Änderungsvorschläge eingebracht, ich nenne nur einige Eckpunkte:

 Für Waldflächen sollten nur 50 Prozent der Kosten veranschlagt werden

 Schutzgebietsflächen, die keiner Nutzung unterliegen, sollten komplett von Beiträgen befreit werden

 Im Gegenzug sollte für versiegelte Flächen der Faktor 10 zur Anwendung kommen. Nicht selten handelt es sich bei versiegelten Flächen um Centbeträge, die erhoben werden.

Weiterhin hatten wir gefordert, dass die Beiträge unmittelbar von den Gewässerunterhaltungsverbänden erhoben werden und nicht wie bisher von den Gemeinden. Dies bringt aus unserer Sicht nur unnötigen Verwaltungsaufwand mit sich und hatte in der Vergangenheit auch schon öfter zu sehr missbräuchlichen Anrechnungen von Verwaltungskosten geführt.

Ein Punkt in Ihrem Antrag ist in dieser Hinsicht neu: Die Prüfung, unter welchen Bedingungen eine Refinanzierung der Beiträge über die Grundsteuer erfolgen kann. Hier bin ich gespannt auf die Prüfungsergebnisse des Ministeriums. Dabei sollte an dieser Stelle der Verwaltungsaufwand und die hierdurch entstehenden Kosten für die Verbandsmitglieder maßgebliche Kriterien sein.

Alles in allem kommen Sie mit dem vorliegenden Antrag ein Stück weit den Forderungen der Opposition nach, auch wenn das Ganze noch höchst unkonkret ist. Da er aber grundsätzlich in die richtige Richtung geht, werden ihm gerne zustimmen.

Nun zum Gesetzesentwurf zur Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden.

Auch hier beschäftigen die bisherigen Regelungen in schöner Regelmäßigkeit die Gerichte. Sie führen in Ihrem Gesetzesentwurf selbst zwei dafür verantwortliche Ursachen auf. Der erste Punkt sind unklare Grenzen zwischen den Gewässerunterhaltungsverbänden, die zu Streitigkeiten führen.

Hier herrscht nach Ihren Angaben bei allen Verbänden Korrekturbedarf, um die bisherigen Kraut- und Rüben-Grenzverläufe durch eine einheitliche und klar definierte Struktur zu ersetzen. Die Wasserscheiden als Abgrenzungskriterium zu verwenden und einen Stichtag für die neu geltenden Grenzen zu definieren, ist absolut sinnvoll. Ich würde es in diesem Zuge begrüßen, wenn wir den Blick im Rahmen der Anhörung im Ausschuss auch noch mal auf die Gesamtstruktur und die Anzahl der Gewässerunterhaltungsverbände richten würden. Schließlich ist es auch Ziel der Modernisierungsvorhaben des Landes Brandenburg, innerhalb der fünften Legislaturperiode die Anzahl der Gewässerunterhaltungsverbände zu reduzieren. Die Legislatur neigt sich so langsam aber stetig dem Ende zu, entsprechende Fortschritte kann ich an dieser Stelle aber nicht erkennen. Wie auch beiden anderen Aspekten der Gebietsreform scheuen sie sich Farbe zu bekennen.

Und beim zweiten Streitpunkt – die regelrechte Konstituierung der Beiräte. Diese ist in vielen Fällen nicht rechtzeitig mit einer ordnungsgemäßen Satzung erfolgt, was zur Aufhebung von Beitragsbescheiden geführt hat. Hier versucht der Gesetzesentwurf, die unzureichende Umsetzung durch die Gewässerunterhaltungsverbände nachträglich zu heilen, um auch für die Zukunft eine rechtssichere Beitragserhebung zu ermöglichen.

Auch an dieser Stelle gibt es durchaus noch ein paar Fragen, beispielsweise zur Satzungsfrage oder dem Thema Rückwirkung, die wir gerne im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss erörtern würden, bevor wir Ihnen unsere Zustimmung geben. In jedem Fall begrüßen wir aber die Überweisung des Gesetzesentwurfes in den Umweltausschuss und stimmen dieser selbstverständlich zu.

Vielen Dank.

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