Zum Inhalt springen

Axel Vogel spricht zum Antrag „Kein weiteres Geld für den BER ohne Nachtruhe“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit den Abgeordneten Hans-Peter Goetz, Marion Voigdt und Jens Lipsdorf

Zum Redemanuskript als PDF-Datei

- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede…,

die Art und Weise, wie am vergangenen Mittwoch über eine Ausweitung des Nachtflugverbots am BER verhandelt wurde, ist für uns nicht zufriedenstellend.

Was ist passiert? Die Umsetzung des Volksbegehrens wurde auf der gemeinsamen Landeplanungskonferenz Berlins und Brandenburgs endgültig für gescheitert erklärt.

Und das ging so: Man hat Vertreter der Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger zur Anhörung eingeladen. Der oder die Anwälte, wie viele es waren wissen wir nicht, hat den Anwesenden auseinandergesetzt, das Volksbegehren sei aus rechtlicher Sicht nicht umsetzbar.

Anschließend einigten sich alle Vertreter der Landesplanungskonferenz, sowohl die Berliner als auch die Brandenburger, auf den Standpunkt, dass es keine rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Volksbegehrens gäbe. So erklärten Sie es, Herr Ministerpräsident, dem Sonderausschusses BER am vergangenen Montag.

In einem Schreiben der Staatskanzlei an die Mitglieder des Sonderausschusses wurde die Aussage noch einmal verschärft: Das Anliegen des Volksbegehrens sei rechtlich „unzulässig“. Wenn dies stimmen würde, dann hätten Landesregierung und Landtag bereits die Zulassung des Volksbegehrens verweigern müssen, und den Vertretern der Volksinitative so den Gerichtsweg eröffnen müssen.

Denn was seitens der Landesregierung hier so klingt, als handle es sich um das abschließende Urteil eines Gerichts ist in Wahrheit nur eine weitere juristische Meinung.

Tatsächlich ist die Lage aber eine ganz andere. Drei Rechtsgutachten haben aufgezeigt, dass das Volksbegehren umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um Gutachten der Kanzleien Wolfgang Baumann, Sammler Usinger, sowie Kanzlei Siebeck Hofmann Voßen & Kollegen.

Darüber hinaus haben zwei ehemaligen Bundesverwaltungsrichtern, Alexander Jannasch und Ondolf Rojahn in ihren Aufsätze vielversprechende Ansätze aufzeigen.

Es wäre die Pflicht der Landesregierung gewesen, sich auf die hier aufgezeigten Möglichkeiten zu stützen. Bei Zweifeln an der Rechtslage wäre es zudem angezeigt gewesen, solche Persönlichkeiten mit der Klärung der Rechtsfrage zu betrauen, die dem Thema zumindest neutral gegenüberstehen. Ein einschlägiger Vorschlag ist der Landesregierung unterbreitet worden. Diese hatte aber nicht den Mut, diesen aufzugreifen.

Im Anschluss an die Landesplanungskonferenz tagte am vergangenen Mittwoch die Gesellschafterversammlung der FBB. Diese lehnte die Umsetzung des Volksbegehrens ab.

In der öffentlichen Wahrnehmung bedeutet dies die endgültige abschließende Entscheidung über das Anliegen des Volksbegehrens. Die Gesellschafterversammlung ist aber gar nicht das zuständige Gremium. Das Volksbegehren fordert eine Änderung der gemeinsamen Landesplanung. Diese liegt in der Zuständigkeit Berlins und Brandenburgs, nicht aber in der des Bundes.

Was für die Umsetzung des Volksbegehrens zählt ist erst einmal nur das, was in der Planungskonferenz verhandelt wurde. Das Volksbegehren aber mit der Feststellung abzublocken, der Forderungstext sei rechtlicher Nonsens, können wir nicht hinnehmen.

Herr Ministerpräsident, ungeachtet der Einigkeit mit Berlin über die rechtliche Bewertung des Forderungstextes beklagen Sie die Hartleibigkeit Ihrer Berliner Verhandlungspartner in der Sache – vor allem auch angesichts dessen, dass Berlin, um es mit Ihren Worten zu sagen, den Lärm nach Brandenburg exportiert.

Herr Staatssekretär Bretschneider, Sie begründeten den mangelnden Verhandlungserfolg unter anderem damit, dass Brandenburg der Hebel fehle, um sich gegen Berlin durchzusetzen.

Brandenburg verfügt aber, meine Damen und Herren, sehr wohl über einen Hebel, um seine Interessen in Flughafenfragen durchzusetzen. Dieser Hebel lässt sich unabhängig vom Forderungstext des Volksbegehrens bei allen Beteiligten ansetzen, die das Votum der Brandenburger für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ignorieren: Sowohl bei der Flughafengesellschaft FBB, als auch bei den Mitgesellschafter Berlin und Bund.

Erneut tut sich am Flughafen ein gigantisches Finanzloch auf. Die Rede ist von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Dieser Betrag ist zwar noch nicht mit allen notwendigen Fakten unterlegt, die Größenordnung dürfte aber realistisch sein. Obwohl bislang weder ein Kostenplan, noch ein Zeitplan oder ein Businessplan vorgelegt wurden, soll der brandenburgische Steuerzahler dem Flughafen in naher Zukunft quasi eine Blankoscheck über mehrere hundert Millionen Euro ausstellen.

Der brandenburgische Steuerzahler soll zu einem weiteren riesigen finanziellen Opfer für den BER genötigt werden. Zugleich wird aber das demokratisch legitimierte Votum derselben Brandenburger für eine Ausweitung des Nachtflugverbots ignoriert.

Das, meine Damen und Herren, ist ein so krasses Missverhältnis, das ist einfach nicht mehr vermittelbar.

An dieser Stelle kann und muss die Landesregierung den Hebel ansetzen. Was der Haushaltsausschuss des Bundestages aus anderen Gründen kann, nämlich die Mittel für den Flughafen zu sperren bis ein ordentlicher Zeit- und Kostenplan vorliegt, das müssen wir auch können.

Brandenburg darf sich weitere Finanzierungszusagen für den Flughafen BER nur dann treffen, wenn ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr rechtssicher vereinbart wird.

Bemerkung:

Matthias Schubert (SPD und Initiator des Volksbegehrens) ist mit dem Vorschlag an die Landesregierung herangetreten, Bundesverwaltungsrichter a.D. Alexander Jannasch mit einem Gutachten zum Nachtflugverbot zu beauftragen. Die Landesregierung hat dies abgelehnt.