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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Enquete-Kommissionen des Landtages Brandenburg

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Enquetekommissionen bereiten Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Angelegenheiten vor, ohne sie selbst zu treffen. Enquetekommissionen sind - das ist meine Wertung - die hohe Schule des Parlamentarismus. Sie sind aber auch immer und zugleich Grenzüberschreitungen. Im wahrsten Sinne des Wortes wächst der Landtag hier über sich selbst hinaus, denn eine Enquetekommission besteht nicht nur aus Landtagsabgeordneten, sondern sie bezieht stimmberechtigte Mitglieder über den Kreis der gewählten Abgeordneten hinaus ein - Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Sachverständige -, und das macht eben die Arbeit der Enquetekommission aus und macht sie auch so spannend. Sie überschreitet aber auch zeitliche Grenzen, denn das Ziel einer Enquetekommission ist praktisch nie für eine Legislaturperiode Entscheidungen vorzubereiten, die in dieser getroffen werden sollen, sondern der Horizont einer Enquetekommission reicht immer über die Legislaturperiode hinaus. Das ist übrigens auch ein deutlicher Unterschied zu Untersuchungsausschüssen, die nur vergangene Sachverhalte untersuchen.

Fachlich gibt es eine Grenzüberschreitung, denn die Grenze zwischen den Ressorts und Fachbereichen werden überschritten. Sie müssen über den Tellerrand der Fachpolitik hinaus schauen, wenn Sie Mitglied einer Enquetekommission sind, sonst werden Sie nicht sehr wirkungsvoll sein. In Enquetekommissionen reicht es für Mitglieder von Regierungsfraktionen auch nicht, sich auf die eigene Mehrheit zu berufen, sondern es ist erforderlich, Überzeugungskraft zu entwickeln. Nicht allein die eigene Überzeugung zählt, sondern man muss aufgrund der Mitgliedschaft der Nicht-Abgeordneten, der Wissenschaftler auch dafür sorgen, dass die Abstimmungsmehrheiten am Ende durch Überzeugungskraft und Inhalte gewonnen werden, und kann sich nicht allein auf seine Mehrheit verlassen.

Enquetekommissionen sind aber - und das ist ebenso bemerkenswert - in unseren Geschäftsordnungen unverständlicherweise schlechter gestellt, als Untersuchungsausschüsse. Die Stellenausstattung bei Untersuchungsausschüssen ist so, dass automatisch eine zusätzliche Stelle pro Fraktion bewilligt wird, wenn ein Untersuchungsausschuss eingerichtet wird.

Es handelt sich bei Enquetekommissionen um Sonderaufgaben, die aus der Grundfinanzierung der Fraktionen nur schwer leistbar sind. Es geht hier nicht nur um die Unterstützung der Mitglieder, die von den Fraktionen entsandt werden, sondern auch der Mitglieder, die nicht Abgeordnete sind, aber auch Unterstützung benötigen. Hier ist es meines Erachtens erforderlich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Das Enquetekommissionsgesetz ist in die Jahre gekommen. Es sind weitere Themen zu betrachten. Das Thema Gruppenstatus muss natürlich betrachtet werden, wenn wir im Gesamtzusammenhang über eine Neuregelung der Geschäftsordnung reden. Die Metapher von der Henne und dem Ei, Herr Jung, ist hier nicht ganz zutreffend. Die Geschäftsordnung ist bereits überwiesen. Deswegen ist es sinnvoll und erforderlich, dieses Gesetz im Zusammenhang zu beraten.

Ein neues Thema, worüber wir mit den beiden Parlamentarische Geschäftsführern der Regierungsfraktionen, die gerade telefonieren, gestern gesprochen haben, ist Folgendes:

(Heiterkeit bei der Fraktion DIE LINKE)

Das derzeitige Gesetz erschwert die Abbildung der Mehrheitsverhältnisse in der Enquetekommission. Wir müssen, ohne jetzt auf Zehner-Gremien zu kommen, eine Regelung finden, die die Mehrheitsverhältnisse gesetzeskonform darstellt. Das kann zum Beispiel die Einführung von Zählgemeinschaften sein. Darüber werden wir reden müssen. Denn es geht uns nicht darum, Mehrheitsverhältnisse auszuhebeln. Das werden wir in den Ausschussberatungen diskutieren.

Es geht uns gemeinsam mit der CDU-Fraktion darum, einen Anachronismus zu beseitigen. Wir haben in Brandenburg kein Mehrheitswahlrecht, bei dem die SPD als stärkste Partei immer alles erhält. Es kann nicht sein, dass die SPD-Fraktion überall die Ausschussvorsitze abräumt. Erster Untersuchungsausschuss: SPD. Erster Son-derausschuss: SPD. Erste Enquetekommission: SPD. Unserer Ansicht nach muss es im Sinne des Verhältniswahlrechtes so ablaufen, wie es in anderen Bundesländern üblich ist. Beispielsweise wird in Berlin die Übertragung des Vorsitzes aller Ausschüsse in eine Reihenfolge gebracht. Selbstverständlich kann auch einmal eine Grüne einen Ausschussvorsitz in einem Sonderausschuss haben -

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Oh! Oh! - Bischoff [SPD]: Oh! Oh!)

- oder eine Linke den Ausschussvorsitz in einer Enquetekommission.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Meines Erachtens haben wir genug Themen, die wir in dem Ausschuss beraten werden. Es werden spannende Diskussionen sein. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf überwiesen wird. Wir alle wissen: In diesem Fall wird dieser Gesetzentwurf nicht so aus dem Ausschuss wieder herauskommen, wie er hereingegangen ist.

(Domres [DIE LINKE]: Das ist immer so!)

Wir werden miteinander, wie ich glaube, zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Wichtig ist, dass wir hier eine breite Mehrheit finden. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, DIE LINKE und des Abgeordneten Galau [AfD])

Die Überweisung an den Hauptausschuss wurde einstimmig beschlossen.