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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE „Krankenhausplanung 2020 – verlässliche Grundlagen für die zukünftige flächendeckende Versorgung in Brandenburg schaffen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Eine gemeinsame Krankenhausplanung mit dem Land Berlin ist aus unserer Sicht längst überfällig, und steht ja auch im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag in Berlin. Wenn das Ziel eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung für alle Menschen ist, muss logischerweise ganz am Anfang eine vorausschauende Planung unter Betrachtung des tatsächlichen Bedarfes und auch der existierenden Strukturen stehen. Das Land Berlin und dessen Angebote der medizinischen Versorgung auszublenden, tut dabei weder den Patientinnen und Patienten gut, noch den finanziellen und personellen Ressourcen im Gesundheitswesen beider Länder.

Erste zaghafte Schritte in Richtung einer gemeinsamen Planung haben beide Länder gemacht, als sie vor Jahren vereinbarten, in Berlin primär auf Akutversorgung zu setzen und im Land Brandenburg dagegen auf Rehabilitationskliniken. In der Realität sehen wir jedoch zunehmend eine Aufweichung dieser Vereinbarung. Wir sind der Meinung: Das Land Brandenburg muss davor keine Angst haben! Die Formulierung in Punkt 2 des Antrags, dass bei der Krankenhausplanung mit dem Land Berlin darauf zu achten sei, die Verhandlungen auf Augenhöhe zu führen, ist unnötig defensiv. Es gibt viele Angebote gerade in den Berliner Randbezirken, die sich mit denen im Speckgürtel Konkurrenz machen. Das muss nicht sein und geht zu Lasten der Versorgung in den berlinferneren Regionen. Eine gemeinsame Planung kann hier Abhilfe schaffen und Ressourcen besser steuern, davon profitieren dann vor allem die Brandenburger*innen. Genauso gibt es Bezirke in Berlin, in denen Angebote der Akutversorgung völlig überlaufen sind, prominentestes Beispiel ist sicher die Geburtshilfe. Hier würde eine gemeinsame Planung den Patientinnen viel nutzen!

Der Grundwiderspruch bleibt für uns leider bestehen, und daran kann auch dieser Antrag nichts ändern. Die Trennung zwischen den Sektoren zieht Brüche und Doppelstrukturen in beiden Ländern nach sich. Daran krankt auch die Notfallrettung. Es ist richtig, dass die Landesregierung mit den Mitteln aus dem Innovationsfonds die Notfallversorgung weiterentwickelt. Hier brauchen die Patient*innen gute Lösungen, die sich an ihrer Lebensrealität und nicht mehr an den Pfründen der Sektoren orientieren. Wie kann es sein, dass aktuell die Kassenärztliche Vereinigung darüber bestimmt, wie in den – völlig überlasteten - stationären Notfallambulanzen zukünftig mit Patient*innen umgegangen wird. Die von ihr maßgeblich mit durchgedrückte Abklärungspauschale in Höhe von ein paar Euros wird die Kliniken nicht entlasten, sondern im Gegenteil dazu führen, dass in einem Flächenland wie Brandenburg Patient*innen in eine unzureichende ambulante Notversorgung zurückgeschickt werden, die sie ja erst in die Notaufnahmen geführt hat.

Liebe Koalitionsfraktionen, Sie sehen, dass wir vieles am Antrag begrüßen. In einem Punkt allerdings haben wir Bauchschmerzen. Viel zu lapidar haben Sie formuliert, dass das Land zukünftig die vom G-BA beschlossenen Qualitätsindikatoren ausschließen kann. Aus bündnisgrüner Sicht muss aber immer die Frage im Mittelpunkt stehen, was den Patientinnen und Patienten nützt und ob die medizinische Versorgung in der fachlich gebotenen Qualität erbracht wird. Ein guter Schritt Richtung mehr Transparenz ist da übrigens der Krankenhausspiegel, der gerade online gegangen ist! Eine Weiterentwicklung der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung in Krankenhäusern ist wichtig und sinnvoll. Welch eine Farce: die Bundesebene führt Qualitätsindikatoren zur Patientensicherheit ein und fast alle Länder setzen dies dann wieder außer Kraft! So lax wie im Antrag dürfen Sie mit dieser wichtigen Frage nicht umgehen. Wir haben daher einen Entschließungsantrag formuliert. Eine Aussetzung der vom Bund vorgebeben Qualitätsindikatoren sollte mit hohen Hürden verbunden sein. Wir fordern eine Verordnung dazu, dass eine Aussetzung für jede Vorgabe des G-BA neu entschieden werden muss und verbunden wird mit einer Informationspflicht an den Gesundheitsausschuss. Nur wenn Sie sich auf diesen verantwortungsbewussteren Umgang mit der Sicherheit der PatientInnen einlassen können, können wir Ihrem Antrag guten Gewissens zustimmen.