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Ursula Nonnemacher spricht zu zwei Anträgen und einer Beschlussempfehlung zu Abwasserbeiträgen

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2015 die rückwirkende Anwendung des 2004 geänderten Brandenburgischen Kommunalen Abgabengesetzes für verfassungswidrig erklärt hat, haben wir uns in vielfältigsten Variationen mit dem Thema auseinandergesetzt. Hilfen für die betroffenen Kommunen und Aufgabenträger waren auch Gegenstand von mehreren Änderungsanträgen zum Doppelhaushalt 2017/18.

Der CDU-Antrag zur Rückerstattung der Abwasserbeiträge vom September 2016 kehrt jetzt nach Haushaltsdebatte und Ausschussbefassung wieder zu uns ins Plenum zurück.

Es hat mich an diesem sehr vorsichtig und differenziert formulierten Antrag immer fasziniert, wie es der CDU gelungen ist, einerseits auf dem Boden der Empfehlungen der vier Gutachten zu bleiben und einen fast identischen Weg wie die Koalitionsfraktionen zu beschreiten, andererseits die Illusion aufrechtzuerhalten, sie würden vehement für die Rückzahlung von bestandskräftigen Bescheiden kämpfen. Die Nähe der Positionen zeigte sich auch bei den Haushaltsberatungen, als die CDU Hilfspakete für Verwaltungs- und Rechtsfolgekosten von einmal 50 Mio Euro, rot-rot von zweimal 25 Mio Euro plus Verpflichtungsermächtigungen für weitere 25 Millionen beantragte. Lediglich bei den zu gewährenden ILB-Kredite gab es Unterschiede, die aber auch eher hypothetischer Natur sind, da bei dem noch herrschenden Zinsniveau nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Aufgabenträger diese mit Auflagen verbundenen Kredite in großem Umfang in Anspruch nehmen werden.

In der Ausschussdebatte bescheinigte die CDU den Koalitionsfraktionen jetzt richtige Schritte in die richtige Richtung. SPD und LINKE legten im Gegenzug dar, dass die Maßnahmenpakete zur Unterstützung der Rückzahlung von nicht bestandskräftigen oder nicht vollständig bezahlten Bescheiden natürlich auch an die gezahlt würden, die sich vor Ort entschieden hätten, auch bestandskräftige Bescheide zurückzunehmen. Da mag man jetzt getrost die Goldwaage herausholen und entscheiden, ob die Hilfen bei Verwaltungs- und Rechtsfolgekosten und bei dringlichen Investitionskosten wirklich immer exakt der Linie der Bestandskraft folgen.

Von dem 6-Punkte Programm der CDU sind damit die ersten 5 weitgehend abgearbeitet. Der 6. Punkt ist die Überarbeitung des Abgabenrechtes. Auch dieser lässt viel Interpretationsspielraum übrig. Ich teile zwar die Ansicht der Koalitionsfraktionen, dass uns eine Anhörung zum KAG als solchem bei der Frage der Rückerstattung der Beiträge nicht weiterbringt, da das Bundesverfassungsgericht unser KAG ja nicht als solches beanstandet hat. Ich möchte aber daran erinnern, das unser bündnisgrüner Gesetzentwurf „Gesetz zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung“ (DS 6/1830, pdf-Datei) aus dem Juni 2015 weiterhin unabgeschlossen im parlamentarischen Verfahren ist. Es wurde dazu eine Anhörung durchgeführt und als der Gesetzentwurf abschließend beraten werden sollte, kam das Bundesverfassungsgerichtsurteil. Eine Entscheidung zu unserem Vorschlag die Kalkulationsperioden für die Gebührenerhebung für kommunale Dienstleistungen auf ein zumindest bundesweit durchschnittliches Maß zu erhöhen, steht immer noch aus. Wir werden also der Beschlussempfehlung nicht folgen und nicht gegen den CDU-Antrag stimmen.

Der Antrag der Freien Wähler ist so skuril, dass man dazu nicht viel sagen muss: die Landesregierung soll einen Runderlass herausgeben, nach dem alle Schadensersatzansprüche gegen das Land Brandenburg nach dem Staatshaftungsgesetz als begründet anzusehen sind. Diese Entscheidung würde ich gerne den Gerichten überlassen. Wir lehnen ab.