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Axel Vogel spricht zu diversen Anträgen zum BER

>> Antrag: „Schlichtungsstelle Schallschutz BER“ (pdf-Datei)

>> Änderungsantrag „Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern“ (pdf-Datei)

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Standort des neuen Hauptstadtflughafens im dichtbesiedelten Umland von Berlin wurde einst erst durch die Vorgabe möglich, für die Anlieger einen anspruchsvollen - Herr Mehdorn und andere verstiegen sich sogar zu der Aussage, den weltbesten - Schallschutz zu realisieren. An ein konsequentes Nachtflugverbot als Grundvoraussetzung war bei diesem Versprechen allerdings nicht gedacht worden. Aber - immerhin - für einen engen Bereich rund um den neuen Flughafen, der Tagschutzzone, gilt gemäß Planfeststellungsbeschluss, dass in Wohn- und Aufenthaltsräumen 55 Dezibel nicht überschritten werden dürfen. Im etwas weiteren Umfeld der Nachtschutzzone gilt hingegen ein niedrigeres Schutzniveau. Dort dürfen in Schlafräumen 55 Dezibel nicht mehr als sechs Mal pro Nacht überschritten werden.

Das sind eigentlich klare Vorgaben. Es verschlägt einem aber immer wieder den Atem, wenn die teilweise abenteuerlichen Interpretationen des Planfeststellungsbeschlusses durch die Flughafengesellschaft FBB publik werden, Interpretationen, die in vielen Fällen - man muss es leider sagen - ohne Rückendeckung durch die Landesregierung kaum möglich gewesen wären. Zu nennen ist hier an allererster Stelle die später vom OVG kassierte Auffassung, null sei ungleich null, wonach in Tagschutzgebieten der Maximalpegel im Rauminneren bis zu 0,5 Mal pro Tag, also an 180 Tagen im Jahr, überschritten werden dürfe. Die Anwohner benötigten den Klage-weg bis zum OVG zur Klarstellung, dass null Mal tatsächlich kein Mal bedeutet.

Zudem haben die nach dem OVG-Urteil zu maximalen Innenschallpegeln und zum Lüftereinbau erlassenen Vollzugsvorschriften dazu geführt, dass der Schallschutz deutlich aufwendiger wird. Nachdem durch mehrfache Bauverzögerungen - Sie wissen, eigentlich sollte am 03.06.2012 bei vollständig umgesetztem Schallschutz eröffnet werden - die Mittel knapp und knapper werden, versucht die Flughafengesellschaft, die Kosten für den Lärmschutz nun so weit wie möglich zu drücken. Küchen werden nur dann als schützenswerte Räume anerkannt, wenn sie als Wohnküchen größer als 10 Quadratmeter sind.

Bei zu geringen Raumhöhen kennt die FBB überhaupt kein Pardon. Selbst wenige Zentimeter können hier ausschlaggebend sein. In einem Fall hatte sich eine Decke in der Mitte um 2 oder 3 cm durchgebogen, sodass die in der Baugenehmigung angegebene Höhe von 2,40 m unterschritten wurde. Deswegen sollte überhaupt kein Schallschutz mehr genehmigungs- oder unterstützungsfähig sein.

Da Schlafzimmer mit einem niedrigeren Schallschutzniveau ausgestattet werden müssen als Wohn- und Kinderzimmer, achten die beauftragten Ingenieure der FBB peinlich genau auf die Nutzung der einzelnen Räume. In einem Fall sollte - das war ein Ergebnis unserer Anhörung - eine bettlägerige Person durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie das Bett nicht verlassen könne und der Raum daher als Wohnraum und nicht für die FBB preiswerter als Schlafraum zu schützen sei.

Die von der Flughafengesellschaft standardmäßig vorgesehene Innendämmung der Wände führt oft zu erheblichen Einschränkungen der Wohnqualität. Statt den Lärmbetroffenen gegenüber der FBB beizuspringen, setzte sich das MIL in dieser Frage über die Empfehlungen des Landesamtes für Umweltschutz hinweg, das der Außendämmung den Vorzug gibt.

Aber damit nicht genug der Probleme für die Betroffenen. Als einst der Planfeststellungsbeschluss verabschiedet wurde, ging man davon aus, dass rund 90 % aller Wohnungen in den betroffenen Zonen mit den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen versehen werden könnten. Doch dies war offenbar eine falsche Annahme. Eine einstmals als Ausnahme für 10 % der Wohnungen gedachte Entschädigungsregelung wird inzwischen von der FBB als Normalfall betrachtet und in der Mehrzahl der Fälle angewendet.

Denn kosten die notwendigen Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 % des Verkehrswertes eines Hauses - da kann man auch noch über den Verkehrswert diskutieren und über die Kriterien, die die FBB hierfür anlegt -‚ dann gibt es in der Regel nur eine einmalige finanzielle Entschädigung eben in Höhe dieser 30 % statt neuer Fenster und Dämmungen.

Dies führt dazu, dass in der Mehrzahl der Fälle keine angemessenen Lärmschutzmaßnahmen mehr realisiert werden können. Entschädigungen kann man einmalig einstreichen. Sie müssen auch von den Geldempfängern nicht für Lärmschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Sie können damit auch Urlaub machen, wenn sie wollen. Dies gilt unabhängig davon, ob Wohnungen vermietet oder eigengenutzt sind oder nach Auszahlung der Entschädigung ohne Schutzmaßnahmen weiterverkauft wer-den. Von Lärmschutz, gar von weltbestem Lärmschutz kann also allen Ernstes nicht mehr die Rede sein. Aber - und das ist die entscheidende Aussage - nur ein baulich umgesetzter Schallschutz kann Gesundheitsrisiken durch Fluglärm senken. Entschädigungen können das definitiv nicht.

Derzeit werden in der Schallschutzstatistik des Flughafens jedoch fast ausschließlich finanziell entschädigte Fälle als umgesetzt geführt. Von 11 097 als abgearbeitet geltenden Fällen wurden 5 833 Fälle nur finanziell entschädigt. Von den 4 866 Ansprüchen, die baulich umgesetzt werden sollen, waren tatsächlich 118 - 118! - realisiert. Wenn es nicht gelingt, hier zur einer signifikanten Änderung zu kommen, wird die Bevölkerung der Anrainerkommunen eben nicht vor Fluglärm geschützt. Das hat natürlich langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen.

Nun liegen gleich mehrere Vorschläge zum Erlass von Vollzugshinweisen zur Umsetzung des passiven Schallschutzes am BER vor, Ich sage: Das ist ein guter Tag für die Lärmschutzbetroffenen. Es hat sich in der Tat gelohnt, sich im Sonderausschuss intensiv mit diesem Thema befasst und auch eine öffentliche Anhörung der Betroffenen durchgeführt zu haben.

Die meisten Fraktionen im Landtag sehen hier inzwischen einen Handlungsbedarf. Das ist ein Erfolg - ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger, die im Einzugsbereich des neuen Großflughafens wohnen und deren Gesundheit und Wohlbefinden durch dessen Betrieb massiv beeinträchtigt wird.

Der Erlass von verbindlichen Vollzugshinweisen, die eine möglichst weitgehende Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zum Ziel haben, ist dringend erforderlich. Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Änderungsantrag zum ursprünglichen Ausschussantrag, an dessen Erarbeitung wir mitgewirkt haben, geht deutlich in die richtige Richtung. Wir werden ihm deshalb auch zustimmen.

(Beifall des Abgeordneten Loehr [DIE LINKE])

Allerdings greift er an manchen Stellen immer noch zu kurz. Die Diskussion darüber, welche Küche gemäß Planfeststellung zu schützen ist und welche nicht, führt zu teilweise absurden Diskussionen. Darum wollen wir, dass für alle Küchen das gleiche Schutzniveau der Planfeststellung gilt.

In gleicher Weise wollen wir, dass eine Innendämmung die Ausnahme ist und Außendämmung der Standard, bei dem das Schallschutzniveau nicht abgesenkt wird. Eine unabhängige Beratung sollte ebenso selbstverständlich sein wie der Umstand, dass die Gebäude in der Regel auch dann geschützt werden, wenn die Kosten 30 % des Verkehrswertes übersteigen. Diese Kappungsgrenze sieht der Planfeststellungsbeschluss zwar ausdrücklich vor. Aber dies kann nur die Ausnahme sein. Es kann eigentlich nur für Gebäude gelten, in denen aufgrund der schlechten Bausubstanz Schallschutzmaßnahmen unverhältnismäßig teurer wären, und nicht für die Mehrzahl der Fälle, wie es sich jetzt gegenwärtig abzeichnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch einen weiteren Antrag von uns in der Debatte heute zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle. Die Flughafenanlieger erfahren durch den Bau des BER einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Privatsphäre. Sie müssen sich mit technischen und juristischen Fragen beschäftigen, die viele überfordern. Die Fehler der Flughafengesellschaft bei der Berechnung des Schallschutzes sind zahlreich. Das Vertrauen der Anlieger in diese Berechnungen ist daher verständlicherweise oft kaum noch vorhanden. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind aber kostspielig und langwierig.

Wir schlagen daher neben dem Erlass von Vollzugshinweisen als weitere Maßnahme die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vor. Die Schlichtungsstelle soll in Streitfällen bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen eingeschaltet werden können, um Probleme zwischen dem Unternehmen und betroffenen Anliegern zu lösen.

Derartige Schlichtungsstellen gibt es zum Beispiel im Bereich der Bergbaufolge-schäden. Hier hat sich das Instrument ausgesprochen erfolgreich bewährt. Mit der Schlichtungsstelle Bergschäden wird zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen Bergschadenbetroffenen in einem für sie kostenfreien und transparenten Verfahren eine sachgerechte Hilfe angeboten. Eine mit Kostenrisiken verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche kann damit oft vermieden werden. Tatsächlich konnten bisher in etwa 90 % der Schlichtungen eine Einigung erzielt werden. Wir denken, das ist auch für die durch Fluglärm betroffenen BER-Anlieger nicht nur ein Ziel, sondern das ist auch möglich.

Ich betone nochmals: Nur baulich umgesetzter Schallschutz kann Gesundheitsrisiken durch Fluglärm senken.

Derzeit werden in der Schallschutzstatistik des Flughafens jedoch fast ausschließlich finanziell entschädigte Fälle als umgesetzt geführt. Wenn es nicht gelingt, hier zu einer signifikanten Änderung zu kommen, wird die Bevölkerung der Anrainerkommunen nicht vor Fluglärm geschützt. Aber genau das muss das oberste Ziel der Flughafenpolitik in Brandenburg sein.

Um auf der einen Seite verlorengegangenes Vertrauen wieder aufzubauen und auf der anderen Seite in Streitfällen schneller zu Lösungen zu kommen, bitten wir des-halb um Zustimmung zu unseren beiden Anträgen. Wir werden allen vorliegenden Anträgen, die auf eine Verbesserung abzielen, zustimmen. Auch der Antrag der CDU-Fraktion stellt natürlich eine deutliche Verbesserung des Status quo dar, genau wie der der Freien Wähler. Deswegen werden sie auch unsere Unterstützung finden genau wie der der Koalitionsfraktionen.

Allerdings, lieber Christoph Schulze, dem „Klamauk-Antrag der als letztes aufgeführt ist, werden wir nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und vereinzelt SPD und DIE LINKE)

>> Antrag: „Schlichtungsstelle Schallschutz BER“ (pdf-Datei)

>> Änderungsantrag „Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern“ (pdf-Datei)

Die Äntrage wurden abgelehnt.