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Ursula Nonnemacher spricht zum „Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2015“

>> Entschließungsantrag: Informationszugang modernisieren, Transparenzgesetz einführen (pdf-Datei)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Für den Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten möchte ich mich ganz herzlich bei Frau Hartge bedanken. Sehr geehrte Frau Hartge, ich möchte Sie ermutigen, sich auch weiter für einen verbesserten Datenschutz in Brandenburg einzusetzen – unsere Unterstützung haben Sie!

Es verwundert nicht, dass sich die Landesbeauftragte in Zeiten zunehmender Digitalisierung insbesondere die IT- Sicherheit im Land angeschaut hat. Dabei ist sie auf Negativbeispiele lückenhafter organisatorischer IT-Sicherheit in den Kommunen gestoßen, mahnt aber auch das Land an, seine 2004 (!) aufgestellte IT-Strategie dringend zu aktualisieren.

Schockiert hat uns sicher alle der Fund von bis zu 40 Kameras an verschiedensten Bereichen in Schwimmbädern. Aber auch der Missbrauch von Kameras im privaten Bereich ist besorgniserregend. Wurden ehemals Streitigkeiten noch verbal ausgetragen, installieren Nachbarinnen und Nachbarn heute offensichtlich Kameras, um vermeintliche Regelverstöße zu dokumentieren.

Der wichtigste Punkt des Berichts ist meines Erachtens aber die Forderung der Datenschutzbeauftragten nach einem modernen Transparenzgesetz. Bereits im August 2012 hat meine Fraktion einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Informationszugangs eingebracht. Wir haben uns für die Zusammenführung bestehender Informationsgesetze – nämlich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes - sowie für aktive Veröffentlichungspflichten der Verwaltung eingesetzt. Mit unserem Entschließungsantrag, den wir heute einbringen, greifen wir diese Forderungen erneut auf.

Denn seit 2012 hat sich einiges getan. Nicht nur die Bundesregierung sieht in ihrer Digitalen Agenda die Einführung von Open-Data-Regelungen vor, auch die Bundesländer verabschieden nach und nach moderne Transparenzgesetze. Nach Hamburg hat Rheinland-Pfalz als erstes Flächenland im November 2015 ein Transparenzgesetz eingeführt. Dieses Gesetz könnte sich die Landesregierung zum Vorbild nehmen. Es sieht eine sogenannte Transparenz-Plattform vor, auf der Umweltinformationen und allgemeine amtliche Informationen aktiv im Internet veröffentlicht werden müssen.

Warum es zudem so wichtig ist, die bestehenden Gesetze in ein Transparenzgesetz zusammenzuführen- namentlich das AIG, das den Zugang zu allgemeinen Informationen regelt und das UIG, das für Umweltinformationen gilt - zeigt beispielhaft die Baumgutachten- Problematik im aktuellen Datenschutzbericht:

Sowohl Naturschützerinnen als auch Anwohner beantragen häufig die Einsicht in sogenannte Baumgutachten, weil sie sich entweder für den Erhalt des Baumes, der gefällt werden soll, einsetzen oder als Anwohner einen Schaden befürchten, wenn der Baum nicht gefällt wird. In einem Fall wurde die Akteneinsicht in das Baumgutachten verweigert unter Missachtung des Informationsanspruchs nach dem Umweltinformationsgesetz. Auch ein Hinweis der Landesdatenschutzbeauftragten, der auf dem Gebiet des UIG die Kontrollbefugnis fehlt, half nicht weiter, sodass dem Antragsteller nur noch der Gang zum Gericht blieb. Wir Bündnisgrünen fordern, dass der Anspruch auf Umweltinformationen in Brandenburg effektiv gewährleistet wird von Anfang an!

Das Recht auf Einsicht in Akten und amtliche Unterlagen von Verwaltungen sowohl des Landes als auch der Kommunen hat in Brandenburg Verfassungsrang. Im digitalen Zeitalter kann das nicht bedeuten, sich in abgeschiedenen Archiven über dicke Ordner zu beugen, sondern es muss endlich eine proaktive Veröffentlichung von relevanten Behördendaten im Netz erfolgen.

Leider greift die Beschlussempfehlung des Ausschusses an den Landtag den Aspekt des Transparenzgesetzes unzureichend auf. Dass die Landesregierung hingegen aufgefordert wird, ein E-Government- Gesetz zu entwerfen, begrüße ich ausdrücklich und freue mich auf den Entwurf. Hinsichtlich der Beschlussempfehlung werden wir uns daher enthalten und ich werbe gleichzeitig für Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

>> Entschließungsantrag: Informationszugang modernisieren, Transparenzgesetz einführen (pdf-Datei)

Unser Entschließungsantrag wurde abgelehnt.

>> Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (pdf-Datei)

>> Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht für die Jahre 2014 und 2015 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (pdf-Datei)

>> Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales (pdf-Datei)