Zum Inhalt springen

Ursula Nonnemacher spricht zum Bericht der Landesregierung „Neunter Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Für den Bericht des Innenministers über die Maßnahmen der Datenerhebung aufgrund des Brandenburgischen Polizeigesetzes möchte ich mich bedanken.

Der Bericht zeigt, dass die Brandenburger Polizei maßvoll und verantwortungsbewusst mit den Ermächtigungen des Polizeigesetzes umgeht. So hat es im Berichtszeitraum eine Videoüberwachung gefährdeter Objekte, eine Wohnraumüberwachung und bestimmte Eingriffe in die Telekommunikation zum Beispiel überhaupt nicht gegeben.

Dieser Befund wirft aber auch die Frage der Notwendigkeit einzelner Befugnisse auf. Klar ist, dass es sich bei den Maßnahmen um schwerwiegende Grundrechtseingriffe handelt. Nicht nur deren Anwendung, auch das Gesetz an sich muss verfassungsrechtlichen Anforderungen standhalten.

Hierauf hat meine Fraktion bereits bei der Novelle des Polizeigesetzes im vergangenen Jahr, mit der besonders tief greifende Grundrechtseingriffe wie die automatische Kennzeichenfahndung entfristet wurden, hingewiesen. Wir haben Änderungsanträge eingebracht, mit denen wir den Anwendungsbereich der Vorschriften auf die Notfälle, für die sie auch tatsächlich benötigt werden - wie zum Beispiel die Suche nach einer vermissten Person - beschränken. Polizeigesetze anderer Länder wie z.B. das Berliner Polizeigesetz sehen das bereits vor.

Denn auch wenn die Brandenburger Polizei maßvoll mit den ihr eingeräumten Befugnissen umgeht, besteht dennoch eine Missbrauchsgefahr. Wenn sich eine Norm praktisch leicht anwenden lässt, besteht immer die Gefahr, dass sie zu häufig, in Überdehnung der Voraussetzungen angewandt wird. Darüber hinaus weckt eine Befugnis früher oder später immer Begehrlichkeiten, sie zu anderen Zwecken zu nutzen.

Anstelle dieser etwas symbolischen Debatte heute im Plenum, zu der sich Rot-Rot vergangenes Jahr lediglich durchringen konnte, hätten wir uns echte Verbesserungen am Gesetz gewünscht. Sie wurden in der Anhörung zur Polizeigesetznovelle aus verfassungsrechtlicher Sicht sowohl von der Landesdatenschutzbeauftragten Frau Hartge als auch vom Polizeirechts-Professor Herrn Dr. Arzt dringend empfohlen. Dass das Trostpflaster „Plenardebatte“ – seht alle, wir nehmen Grundrechtseingriffe ernst! – fast dem Projekt „Freitag frei“ zum Opfer gefallen wäre, ist nur ein schales Apercu am Rande.

Der Überweisung des Berichts in den Innenausschuss stimmt meine Fraktion zu. Mich interessiert insbesondere, wie die Landesregierung den extrem hohen Anstieg von Straftaten im angrenzenden Bereich des videoüberwachten Potsdamer Hauptbahnhofes bewertet. Da ein Bericht über den zahlenmäßigen Einsatz von Befugnissen wenig darüber aussagt, ob diese sich bewährt haben und verhältnismäßig sind, sehe ich dieser Diskussion mit Interesse entgegen.