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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Umsetzung des Präventionsgesetzes (PrävG) im Land Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Gesundheitliche Prävention ist für uns Bündnisgrüne seit langem ein sehr wichtiges Thema. Wir haben bereits vor zehn Jahren mit der SPD im Bund einen Aufschlag gemacht, die Prävention gestärkt und gesetzlich verankert. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern seither verhaltens- und verhältnisorientierte Angebote der Gesundheitsprävention. Mit diesem Weg wurde grundsätzlich die richtige Richtung hin zur Förderung und zum Erhalt von Gesundheit eingeschlagen. Eine Gesundheitspolitik, die erst im Nachhinein repariert und nicht zum Abbau von vermeidbaren Gesundheitsrisiken führt, produziert Kosten in der Zukunft, erzeugt Leid und vermindert Lebensqualität.

So oft reden wir hier im Landtag über die Auswirkungen, die die demographische Entwicklung auf unser Land haben wird. Fast ebenso oft sprechen wir darüber, wie sich Armut auf das Gesundheitsverhalten von Menschen auswirkt. Sinnvolle Angebote der Prävention brauchen wir deshalb für die alternde Bevölkerung, um ihre Gesundheit zu erhalten und Krankheit und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Passgenaue Angebote brauchen wir auch für arme Menschen, deren Gesundheit und Lebenserwartung unter der sozialen Ungerechtigkeit leiden. Auch für die Brandenburger Beschäftigten brauchen wir gute präventive Angebote, das zeigt schon alleine der im bundesweiten Vergleich sehr hohe Krankenstand. Deshalb ist es gut, dass mit dem Präventionsgesetz jetzt die Gesundheitsförderung stärker als zuvor als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird und in die Lebenswelten der Menschen gerückt werden soll.

Sinnvollerweise fordern die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag die Verknüpfung neuer Angebote mit bereits bestehenden, wie den Bündnissen „Gesund Aufwachsen“ oder „Gesund Älterwerden“. Bestimmt gibt es noch mehr gute Einzelprojekte. Uns fällt da zum Beispiel die Landessuchtkonferenz ein. Gut, wenn die Landesregierung nun darauf achten soll, das Nebeneinander von Trägern, Themen und Ansätzen nachhaltig zu koordinieren und zu strukturieren!

Wir wollen gerade die Menschen erreichen, die bisher von den Angeboten der Krankenkassen nicht profitiert haben. Den Fokus auf Angebote für sozial benachteiligte Menschen nach vorne zu holen und zu fordern, dass mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes auch Präventionsketten auf- und ausgebaut werden sollen, sind deswegen gute Ansätze im rot-roten Antrag. Vielen weiteren Forderungen können wir ebenfalls zustimmen, und richtig schwer fällt uns das vermutlich darum nicht, weil der rot-rote Antrag inhaltlich doch sehr dem rot-grünen der bremischen Bürgerschaft ähnelt. Ein Punkt ist jedoch mit rot-grün besser gefasst: Der Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung soll in Bremen schon ein Jahr nach Beschlussfassung erfolgen. Rot-rot setzt den Termin im Juli 2019 eindeutig zu spät. In diesem Punkt ist uns der Antrag der CDU-Fraktion mit dem Wunsch nach zwei Berichten innerhalb einer Legislaturperiode dann deutlich näher. Schwierig ist für uns aber am CDU-Antrag der Wunsch, Kinder mit fehlendem Impfschutz von Gemeinschaftseinrichtungen ausschließen zu wollen. Wir glauben, viele Eltern können durch Aufklärung überzeugt werden. Durch den Ausschluss vom Besuch von Kindertagesstätten wird de facto eine Impfpflicht verordnet; dies halten wir in mehrfacher Hinsicht für bedenklich. Aus diesen Gründen werden wir uns beim Antrag der CDU-Fraktion enthalten.

Weil wir aber wollen, dass die Prävention – neben der Behandlung von Krankheiten, Rehabilitation und Pflege – zu einer tragenden Säule im Gesundheitswesen wird und glauben, dass umfassende Prävention und Gesundheitsförderung Lebensqualität steigert und teure Folgekosten spart, stimmen wir dem Antrag von SPD und Linke gerne zu.