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Ursula Nonnemacher spricht zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zum Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Brandenburg stärken“

>> Der Antrag (pdf-Datei) wurde im Januar 2016 ohne Debatte an den Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Arme und sozial benachteiligte Menschen sind häufiger als andere krank. Wie stark das Risiko, chronisch krank zu sein mit der sozioökonomischen Situation eines Menschen zusammenhängt, dafür gibt es einen für Brandenburg leider wenig schmeichelhaften - aber dafür umso augenfälligeren – Vergleich: Während im vornehmen Hamburg-Blankenese die Auftretenswahrscheinlichkeit für einen Diabetes bei lediglich 4,3 Prozent liegt, beträgt sie in Bad Belzig sage und schreibe 13,5 Prozent!

Für uns Bündnisgrüne ist das einer der Gründe, warum wir einen handlungsfähigen öffentlichen Gesundheitsdienst in den Kommunen brauchen. Wir sagen, es braucht Angebote und Institutionen, die die schlechteren gesundheitlichen Chancen von ärmeren oder benachteiligten Menschen ausgleichen. Und wir sagen auch, diese Angebote müssen für die Menschen kommunal zugänglich sein, mitten in ihrem Gemeinwesen verankert. Ein gut aufgestellter Öffentlicher Gesundheitsdienst ist ein Teil der Antwort. Die Angebote des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stellen für ärmere Menschen einen wichtigen, oft den einzigen, Zugangspunkt zur Gesundheitsversorgung dar. Er kann besonders dort viel leisten, wo Menschen durch zielgruppenspezifische Angebote und direkte Ansprache erreicht werden müssen. Die Beschäftigten kennen sich im sozialen Quartier aus, sie wissen über die Lebensbedingungen der Menschen Bescheid und können so die oft schon vorhandenen Angebote vernetzen oder passende Präventionsangebote machen.

Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion gefragt, was die Landesregierung tun kann, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst in den Brandenburger Kommunen zu stärken.

Viele Defizite beklagten die Fachleute bei der Anhörung im Ausschuss, ganz vorne an den Personalmangel. Eine konkurrenzfähige Verdienstmöglichkeit ist unabdingbar, um mehr Personal zugewinnen. Hier ist sicher landessseitig nicht viel zu erwarten. Immerhin haben wir uns aber mit der Forderung nach einer Auswertung und Verbesserung der Personalsituation noch in diesem Herbst durchsetzen können.

Wir glauben aber auch, dass neue Beschäftigte für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gewonnen werden können, wenn die Arbeitsplätze dort attraktiv sind. Viele, vor allem jüngere Beschäftigte interessieren sich für eine neue Arbeitskultur in den Gesundheitsberufen. Aber in der Anhörung wurde deutlich, dass auch das Fortbildungsangebot im Moment nicht ausreicht. Wir haben uns deswegen zusammen mit der CDU-Fraktion in einem Änderungsantrag dafür eingesetzt, dass die Landesregierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen beitritt. Diese Forderung haben die Koalitionsfraktionen auch aufgegriffen. Allerdings soll die Landesregierung den Beitritt zur Akademie erst einmal prüfen. Begründet wurde diese vorsichtige Formulierung mit den anstehenden Haushaltsberatungen im Herbst.

Wir sagen noch einmal klar: Hochwertige Weiterbildungsmöglichkeiten erhöhen die Attraktivität von Arbeitsplätzen im Öffentlichen Gesundheitswesen. Noch mehr aber profitieren von gut weitergebildeten Ärzten und Ärztinnen und qualifizierten Mitarbeitern in erster Linie die Menschen in den Brandenburger Kommunen!

Von einer rot-roten Landesregierung, die sich die Bekämpfung von Kinder- Armut als eines ihrer wichtigsten sozialpolitisches Ziel gesetzt hat, erwarten wir hier ein klares Bekenntnis zu qualifiziertem Personal im Brandenburger Öffentlichen Gesundheitsdienst! Da die Intention unseres gemeinsam mit der CDU eingebrachten Antrages aufgenommen wurde, stimmen wir der Beschlussempfehlung zu. Wir wollen aber auch Taten sehen!

>> Zum Antrag (pdf-Datei)

Der Antrag wurde im Rahmen des Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie angenommen.