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Michael Jungclaus spricht zum Antrag der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe „Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschadensfälle“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

im Mai 2013 beantragte die CDU-Fraktion die Einrichtung einer „Schlichtungsstelle Bergschäden“ (pdf-Datei). Und vor über 3 Jahren beschloss unser Parlament „zu prüfen (pdf-Datei), ob und wie kurzfristig im Rahmen vorhandener Institutionen Verfahren zur Schlichtung strittiger Bergschadensanmeldungen installiert werden können.“

Im November 2014 antwortete Wirtschaftsminister Gerber dann auf entsprechende Anfrage: „an der Einrichtung einer Schlichtungsstelle wurde im Wirtschaftsministerium zum Ende der vergangenen Legislaturperiode sehr intensiv gearbeitet. Es sind noch Fragen offen geblieben, um die ich mich jetzt kümmern werde.

Im Januar 2015 dann kündigte Minister Gerber im Wirtschaftsausschuss an (pdf-Datei), dass Details für eine Einrichtung der Schlichtungsstelle für Bergbauschäden bald geklärt werden sollen.

Danach ist jedoch nichts oder fast nichts passiert. Die Vorgängerregierung hatte ein Konzept ausgearbeitet, Geld in den Haushalt eingestellt und sogar schon Räume gefunden. Alle Beteiligten sollten einbezogen werden und sich an der Finanzierung beteiligen.

Der Erfolg von Politik wird aber nicht an Absichtserklärungen gemessen, sondern an Ergebnissen.

Der Sachstand zur Zeit aber lautet: Die LMBV will bei der Finanzierung der Schiedsstelle nicht mitmachen. Vattenfall will nur mitmachen, wenn auch die LMBV mit dabei ist. Die Landesregierung entschuldigt ihre Untätigkeit bei der Einrichtung der Schiedsstelle damit, dass die anderen nicht mitmachen wollen.

Das Problem der Bergbaugeschädigten oder auch derjenigen, die nicht wissen, ob die Setzungsschäden am eigenen Haus durch den nahe gelegenen Tagebau verursacht wurden, ist die Schieflage zwischen den beiden Parteien. Die eine hat alle Informationen über den Schadensfall. Die Andere tappt im Dunkeln. HausbesitzerInnen wissen nicht wann, wo, wie viel Grundwasser abgepumpt oder wieder angestiegen ist.

Die meisten können auch nicht beurteilen, wie sich dies auf die Stabilität des Gebäudes auswirkt. Tagebaubetreibende haben dieses Expertenwissen und können darüber hinaus selbst bestimmen welche Daten an wen herausgegeben werden. Sie haben genug finanziellen Rückhalt, um das Risiko einer langwierigen gerichtlichen Klärung eines Sachverhalts einzugehen.

Wenn zwei Parteien mit einer solchen Schieflage an Information, Geld und Macht über die Regulierung eines Schadensfalls verhandeln, kann das Ergebnis nicht gerecht ausfallen.

Durch die im Bundesberggesetz verankerte Schadensregelung wird der Anwohner gegenüber dem Tagebautreibenden in eine ähnliche Position gebracht wie ein Patient gegenüber dem Arzt. Der Versuch, einem Arzt einen Behandlungsfehler nachzuweisen ist ebenso schwierig, wie Vattenfall Folgeschäden aus verfehltem Grundwassermanagement an Gebäuden am Tagebaurand zu beweisen.

Dabei gilt natürlich: So wenig wie alle Ärzte Pfuscher sind, sind auch Vattenfall und Nachfolger nicht per se Unternehmen, die Hausbesitzer betrügen wollen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bei Vattenfall sind in der Vergangenheit durchschnittlich knapp 300 Fälle pro Jahr behandelt worden, bei der LMBV noch einmal so viele. Davon wurden weniger als die Hälfte der Fälle anerkannt und entschädigt.

Mit einer Schlichtungs- oder Schiedsstelle lässt sich diese Schieflage nicht aus der Welt schaffen, aber zumindest sinnvoll abmildern. Wer gegenüber einem Arzt einen Schadensersatzanspruch durchsetzen will, kann sich erst an den Ombudsmann im Krankenhaus, dann an die Landesschiedsstelle der Ärztekammer wenden und findet im Extremfall Unterstützung der Krankenkasse für eine Klage. Doch Gebäude sind in der Regel nicht versichert wie die Gesundheit, obwohl die Schäden ähnliche Kosten verursachen können, wie ein schwerer Behandlungsfehler.

Eine Schlichtungsstelle für Bergschadensfälle kann Vertrauen schaffen. Das Land Brandenburg sollte sie schleunigst einrichten. Für den Start ist genügend Geld im Haushalt eingestellt. Für die Schadensfälle bei denen sich die Ursache im Vorfeld nicht eindeutig ermitteln lässt, kann eine Schlichtungsstelle viel Kosten und Ärger für alle ersparen.

Das zeigt Nordrhein-Westfalen, wo es eine Schlichtungsstelle auch ohne Bundesbeteiligung gibt. Hören Sie also auf, Minister Gerber sich hinter der Verweigerung der LMBV zu verstecken.

Sorgen Sie dafür dass die Schlichtungsstelle für Bergschäden in der Lausitz endlich Realität wird, auch wenn sie für uns nach wie vor nur die nur die zweitbeste Lösung nach einer Umkehr der Beweislast ist.

Vielen Dank!