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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Doppelhaushalt 2017/2018

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die positi­ven Aspekte sind benannt worden. In der Haushaltspolitik der letzten Jahre sind erstaunliche Fortschritte zu verzeichnen: Haushaltsabschlüsse ohne Neuverschuldung seit 2011, Etatent­würfe der Kernhaushalte ohne Nettokreditaufnahmen seit 2014, eine allgemeine Rücklage von rund 1,148 Milliarden Eu­ro zum 31.12.2015, die zudem nicht im geplanten Umfang in Anspruch genommen werden wird.

Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 kann die Brandenburger Finanzpolitik allerdings noch einen qualitativen Schritt nach vorn machen, der erstaunlicherweise vom Finanzminister nicht angesprochen wurde. Nach den vorliegenden Haushaltszahlen wird Brandenburg im Jahr 2018 erstmals seine gesamten lau­fenden Ausgaben aus den laufenden Einnahmen decken kön­nen, und zwar - das ist neu - ohne Rückgriff auf die Solidarpaktmittel.

(Beifall der Abgeordneten Christoffers [DIE LINKE], Lüttmann und Frau Lehmann [SPD])

Das klingt alles gut.Dennoch hätte ein Lob für den Haushalt zum jetzigen Zeitpunkt ein großes Manko; denn der uns vorlie­gende Haushaltsentwurf ist ein „Rumpfhaushalt“. Damit meine ich ausnahmsweise nicht das Ausblenden der in den Jahren 2017 und 2018 fällig werdenden Zahlungen aus dem Sonderver­mögen BER an die FBB. Entscheidende finanzrelevante Be­schlüsse, zum Beispiel zu den Altanschließern oder den Kitas, hat die Koalition erst nach Einbringung des Haushaltes gefasst; andere Vorhaben hat sie gar nicht erst in den Haushalt eingear­beitet - wie das Entschuldungsprogramm im Rahmen der Ver­waltungsstrukturreform -, sodass eine korrekte Bewertung des Haushalts erst nach den Haushaltsberatungen erfolgen kann.

Unbestritten ist aber, dass die finanziellen Ausgangsvorausset­zungen gut sind. Herr Senftleben hat die Steuermehreinnah­men benannt. Die positive Entwicklung auf der Einnahmensei­te führt aber leider nicht dazu, dass sich die Haushaltslage ins­gesamt entspannt; denn unverändert liegen die Ausgaben pro Einwohner in Brandenburg immer noch erheblich über dem Durchschnitt finanzschwacher Bundesländer im Westen.

Mehreinnahmen führen scheinbar naturgesetzlich zu Mehraus­gaben. Plante man 2011 noch mit einem Haushaltsvolumen von 10 Milliarden Euro für 2016, so plant die Landesregierung - das wurde auch schon benannt - für die nächsten Jahre ohne Berücksichtigung des Sondervermögens mit Ein- und Ausga­ben von jeweils 11,4 Milliarden Euro pro Jahr, innerhalb von sechs Jahren eine Ausgabensteigerung von 1,4 Milliarden Euro - und das trotz eines stetig wachsenden Spielraums bei den Zinsen. Wir haben, Herr Gauland, seit Jahren historisch niedri­ge Zinssätze, die bei nahezu unveränderter Staatsverschuldung zu sinkenden Zinsausgaben führen. So zahlt der Finanzminis­ter 2017 rund 400 Millionen Euro weniger Zinsen als noch 2013. Und das ist nebenbei bemerkt ein positiver Effekt der von der AfD heftig kritisierten Niedrigzinspolitik der EZB.

(Frau Schade [AfD]: Das war eine Feststellung! - Galau [AfD]: Auf Kosten der Lebensversicherung!)

Lassen Sie mich aber zunächst etwas zum Vermögen sagen. Die am Kreditmarkt aufgenommenen Schulden des Landes von derzeit 16,2 Milliarden Euro sind weithin bekannt. Hinzu kommen 1,5 Milliarden Euro für das Landeswohnungsbauver­mögen, die 406 Millionen Euro für den BER und vermutlich die eine oder andere nicht bezifferbare, potenziell fällig wer­dende Ausfallbürgschaft.

Aber auch wenn die Verschuldung des Landes weitgehend be­zifferbar ist, ist nur begrenzt bekannt, welches Vermögen den Schulden gegenübersteht. Die Rückstellungen in Höhe von über einer Milliarde Euro sind jedenfalls kein Vermögen. Die Diskussion hatten wir ja bei den letzten Haushaltsberatungen. Hier liegt kein Geld auf der hohen Kante,

(Minister Görke: Genau!)

sondern es handelt sich um noch nicht in Anspruch genomme­ne Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr. Man könnte also auch von „Noch-nicht-Schulden“ sprechen.

Den BER als Vermögen zu bezeichnen würde ich trotz der bis­her aufgewendeten Milliardenbeträge auch nicht wagen;

(Beifall der Abgeordneten Galau und Jung [AfD])

denn auch wenn der BER tatsächlich irgendwann einmal eröff­net werden sollte, wird er seinen enormen Preis wohl niemals über Erträge wieder einspielen. Kosten und Erträge klaffen eklatant auseinander. Unterm Strich wird es immer ein Verlust­geschäft für uns bleiben.

Viel wichtiger als der Wert des FBB-Anteils ist aber die Frage: Welchen Wert haben unsere Landesstraßen, Deichschutzanla­gen und Immobilien? Das zu wissen mag vielleicht überflüssig erscheinen, da der kameralistische Haushalt keine Bilanzen kennt, sondern nur monetäre Einnahmen und Ausgaben verzeichnet.Aber genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Weil das Vermögen nicht bilanziert wird, wird auch der Werteverzehr nicht ordentlich dokumentiert. Kaufmännische Abschreibun­gen gibt es nicht. Daher kann auch niemand genau sagen, ob 64 Millionen Euro für Bauinvestitionen des Landes 2018 viel oder wenig sind. Vermutet wird aber nicht nur von der Bauindustrie, dass allerhöchstens zwei Drittel für den benötigten Sanierungsbedarf bei den Landesstraßen bereitgestellt werden und wir hier schon lange von der Substanz leben.

Was für den Werteverzehr des Landesvermögens gilt, gilt in ähnlicher Weise für die Gemeinden. Die Koalition rühmt sich, ein kommunales Infrastrukturprogramm in Höhe von 130 Mil­lionen Euro für vier Jahre aufgelegt zu haben, und will dies jetzt noch einmal um 10 Millionen Euro für die Kitasanierung aufstocken. Der Bund zahlt noch einmal 108 Millionen Euro für vier Jahre; allerdings erhielten die Kommunen 2013 über den kommunalen Finanzausgleich noch investive Schlüsselzu­weisungen in Höhe von 206 Millionen, 2018 erhalten sie nur noch 88,6 Millionen und 2020 null Euro.

(Bischoff [SPD]: Das Land auch!)

Das heißt, im Prinzip haben die Kommunen weniger Mittel für Investitionszuschüsse als in den Vorjahren, und das darf man nicht ausblenden. Ob ein Minus von 42 Millionen Euro für 2017/2018 viel oder wenig ist, weiß ich nicht, weil wir keine aggregierten Zahlen haben; wir kennen den Werteverzehr in den Kommunen nicht. Daher können wir das auch nicht beur­teilen. Aber der Eindruck, dass die hohen Rücklagen des Lan­des auch auf den Werteverzehr des öffentlichen Vermögens ge­gründet sind, ist zumindest nicht von der Hand zu weisen.

Bevor wir über den Haushalt reden, sollten wir deshalb erst einmal auf der Erfassung des Landesvermögens nach kaufmän­nischen Prinzipien bestehen, so wie es im schwarz-grünen Hessen seit 2009 und im rot-grünen Bremen seit 2010 der Fall ist.

(Beifall B90/GRÜNE und der Abgeordneten Schülzke [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe])

Zum Vermögen des Landes zählen auch die Pensionsrückstel­lungen in Höhe von rund 800 Millionen Euro. Nachdem wir Grünen in den letzten Haushaltsberatungen darauf hingewiesen hatten, dass wir eine kapitalgedeckte Altersvorsorge für wenig zeitgemäß hielten, wurden wir vom Finanzminister noch freundlich abgefertigt. Ich zitiere Minister Görke aus seiner Rede vom 12.Juni 2015 - er hat es heute auch schon angespro­chen- :

„Ich danke auch der Opposition - da meine ich besonders die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN -, die mit vie­len inhaltlich bemerkenswerten Vorschlägen, die wir durchaus noch einmal aufgreifen werden, einen sehr gu­ten Beitrag geleistet hat - ausgenommen das Verfrühstü­cken des Versorgungsfonds für Beamte.“

(Minister Görke: Zum damaligen Zeitpunkt!)

„Da werden Sie sicherlich auch bald einmal Post vom Beamtenbund kriegen. Diesen Vorschlag werden wir nicht übernehmen.“

Nun hatten wir Grüne ja damals nicht das Verfrühstücken des Pensionsfonds gefordert, sondern lediglich zum Stopp weiterer Einzahlungen aufgerufen. Heute - 15 Monate später - ist es so weit: Das MdF ist zum gleichen Ergebnis gekommen.

(Minister Görke: Weil die Zinsen im Minus sind!)

Der Verzicht auf weitere Einzahlungen schafft einen zusätzli­chen Handlungsspielraum von über 130 Millionen Euro im Jahr für die Beschäftigung aktiven Personals. Dass die Koaliti­on allerdings ohne jede Not so weit gehen will, bereits im Jahr 2018 8,5 Millionen Euro aus dem Pensionsfonds zur Finanzie­rung der aktuell noch relativ niedrigen Pensionszahlungen her­anzuziehen, schreit tatsächlich nach einem Brief des Beamten­bundes. Hiermit greift die Landesregierung, die mal einen en­kelgerechten Haushalt versprochen hatte, schon jetzt in die Kasse, die den Landeshaushalt eigentlich erst nach 2030 ent­lasten sollte - dann, wenn die Pensionslasten wirklich hoch sind.

Kommen wir zu den Einnahmen und Ausgaben. Trotz des Anstiegs der Steuereinnahmen durch die allgemein günstige konjunkturelle Lage wie auch der vom Bund erhöhten Umsatz­steueranteile zu Flüchtlingsfinanzierung und Teilhabegesetz reicht das Geld nicht aus. Wieder werden einzelnen Ministeri­en globale Minderausgaben in Millionenhöhe auferlegt, wieder soll die allgemeine Rücklage des Landes zur Finanzierung her­angezogen werden. Die Zahlen sind bekannt: 2017 sind es 140 Millionen Euro. Sowohl der Haushaltsplan 2017 wie auch 2018 ist also nicht per se ausgeglichen, eine neue Nettokredit­aufnahme soll durch den Griff in die Rücklagen, die jetzt Schwankungsreserve heißen, vermieden werden. Diese Veran­schlagungspraxis hat Tradition. Tradition ist aber seit 2011 auch, dass die Rücklagen beim Kassensturz am Jahresende nicht in Anspruch genommen wurden, sondern im Gegenteil immer gewachsen sind, und das trotz der Millionen für den BER.

Neben ungeplanten Steuermehreinnahmen liegt ein wesentli­cher Grund für diese Minderausgaben im Unvermögen der Ministerien, die bereitgestellten Investitionsmittel an den Mann oder die Frau zu bringen. Negativer Spitzenreiter ist das Landwirtschaftsministerium. Rund eine Milliarde Euro, Herr Vogelsänger, stellt die EU aus dem ELER für 2014 bis 2020 zur Verfügung. Ausgegeben 2014: null Euro.2015: 13 Millio­nen Euro. Erstes Halbjahr 2016: 40 Millionen Euro. Jetzt sollen plötzlich pro Jahr 185 Millionen Euro verausgabt wer­den. Die vor Ort dringend benötigten Mittel für den ländlichen Raum sammeln sich also zum Ende der Förderperiode an. Allein in den letzten beiden Jahren, 2019 und 2020, muss dem­nach eine halbe Milliarde Euro bewilligt werden, die dann bis 2023 abfließen kann. Woher die ganzen Anträge kommen und wie sie bei schrumpfendem Personalkörper im Ministerium be­wältigt werden sollen, muss uns jemand genauer erklären.

(Zuruf von der Regierungsbank: Das machen wir gern!)

Ein ähnliches Bild bietet sich in der Wirtschaftsförderung: Auch hier gelingt es der Regierung nicht, die eingeplanten Mit­tel auszugeben. Im letzten Jahr wurde nur die Hälfte der im Haushalt eingestellten Gelder aus dem Infrastrukturfonds EF­RE verausgabt. Hintergrund ist in den meisten Fällen, dass die entsprechenden Förderrichtlinien des Landes zu spät oder noch nicht in Kraft getreten sind. Die Konsequenzen für kleine und mittlere Unternehmen kann man sich vorstellen.

Auf der Ausgabenseite sticht zunächst ins Auge, was nicht im Haushalt steht. Die aktuellen Zahlungen an die Flughafenge­sellschaft habe ich genannt. Ausgeblendet blieben im Haus­haltsentwurf bislang auch die im Ergebnis des Verfassungsge­richtsurteils zu fehlerhaften Anschlussbescheiden erforderli­chen Mittel zur Unterstützung der Abwasserzweckverbände, da sich die Landesregierung erst jetzt auf eine Position verständigt hat. 50 Millionen Euro sollen demnach an einen Teil der Verbände als Aufwendungsersatz fließen - ich hoffe, das ist der richtige Begriff -, weitere 200 Millionen für Rückzahlungsver­pflichtungen als Kredite bereitgestellt werden. Die angekün­digte Kreditsumme wird, wenn ich den Geschäftsführer des Landeswasserverbandstages richtig interpretiere, vermutlich überhaupt nicht in Anspruch genommen werden, weil sich an­gesichts des aktuell leichten Zugangs zu zinsgünstigen Kredi­ten auf dem Kapitalmarkt kaum ein Verband den strengen Nebenbedingungen des Landes unterwerfen lassen will.

Die 50 Millionen Euro für den Aufwendungssersatz haben den Pferdefuß, dass sie nach Äußerungen des Innenministers nur denjenigen Verbänden zur Verfügung stehen sollen, die keine Gleichbehandlung zwischen Grundeigentümern mit Rückzah­lungsanspruch und Nichtklägern ohne Erstattungsanspruch anstreben. Das schafft unvermeidbar neue Ungerechtigkeiten und Verdruss. Auch wenn das Land aus Achtung vor der kommuna­len Selbstverwaltung und Furcht vor dem Greifen des strengen Konnexitätsprinzips unserer Verfassung die Rückzahlung der geleisteten Beiträge nicht anweisen kann und auch nicht sollte, sollten aber zumindest Verbänden, die zurückzahlen wollen, keine Steine in den Weg gelegt werden. Dafür wäre Mindestvoraussetzung, dass der Zugriff auf die bereitgestellten 50 Mil­lionen Euro Aufwendungsersatz allen betroffenen Abwasser­zweckverbänden offensteht. So aber ist zu befürchten, dass die mit großer Geste angebotenen Mittel von den Kommunen und Verbänden als vergiftetes Angebot aufgefasst und wenig bis überhaupt nicht in Anspruch genommen werden. Hierüber, denke ich, wird noch ausführlich zu reden sein.

Nicht veranschlagt sind im Haushalt auch die Mittel für die Tei­lentschuldung besonders verschuldeter Kommunen im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform - es wurde angesprochen. Zu­mindest aus der mittelfristigen Finanzplanung müsste ersicht­lich sein, wie die Landesregierung sich die Umsetzung des vom Landtag im Leitbild mitbeschlossenen Entschuldungspro­gramms vorstellt. Sollen die allgemeinen Rücklagen hierfür ver­wendet werden, wird ein weiteres Sondervermögen eingerich­tet? Dass hierzu bei der Haushaltsverabschiedung im Kabinett keine Vorstellung existierte, ist kaum möglich, da in der zeit­gleich mit dem Haushaltsentwurf vorgelegten Personalbedarfs­planung minuziös dargestellt ist, welche Stellen im Rahmen der Funktionalreform auf die Kreise übertragen werden sollen.

Mit der Lupe muss man auch nach der seit längerem angekün­digten Beseitigung des Investitionsstaus in Höhe von 100 Mil­lionen Euro im Bereich der wasserwirtschaftlichen Anlagen und nach Mitteln für die Beseitigung der illegalen Abfalldepo­nien, die nach Aussage des Ministeriums mit etwa 160 Millio­nen Euro zu veranschlagen sind, suchen.Somit ist dieser Haushalt bestenfalls als Stückwerk zu bezeich­nen, bei dem die Regierung anscheinend darauf wartet, dass die Opposition die nötigen Deckungsvorschläge ins parlamen­tarische Verfahren einbringt.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Darüber können wir gern reden, aber eine klare Position möch­te ich Ihnen heute schon sagen: Das Land ist keine Bank! Zur Ausreichung von Krediten an Kommunen oder Verbände müs­sen wir nicht in die Rücklagen greifen. Angesichts der Geldflut im Finanzsektor reicht es meines Erachtens, mit Garantien und Bürgschaften zu helfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einem etwas größeren Thema: „Ruhe in Deutschland, Rauch auf Lesbos“, titelte SPIEGEL ONLINE letzte Woche „Aleppo brennt“ - durch das russische Bombardement auf Seiten Assads, darf man heute getrost hinzufügen. Diese unerträgliche Ruhe - manche nennen das „Entspannung der Situation“ - spiegelt sich in unserem Haushalt wider. Während im Herbst 2015 bis zu 5 500 Flücht­linge pro Monat nach Brandenburg kamen, treffen jetzt weni­ger als 500 ein. Geplante Gelder werden nicht verausgabt. Die Mittel für die Kommunen nach dem Landesaufnahmegesetz sollen deshalb in den nächsten Jahren von 400 auf 286 Millio­nen Euro sinken. Ich sage voraus, dass angesichts der Zahlen nicht einmal diese Mittel im Verwaltungsvollzug vollständig ausgeschöpft werden können. Durch den schäbigen Flücht­lingsdeal mit der Türkei kommt kaum noch ein Flüchtling nach Europa. An der türkisch-syrischen Grenze wurde ein Zaun mit Todesstreifen errichtet, der nur unter Lebensgefahr überwun­den werden kann. An der jordanischen Grenze vegetieren ohne jede Chance auf Grenzübertritt rund 100 000 Flüchtlinge in ei­nem Zeltlager in der Wüste.

Aber nicht genug damit, dass kaum noch Flüchtende nach Deutschland kommen! Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt sich alle Mühe, den Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen zu beschränken und so viele wie möglich in Dub­lin-Transitländer - nach Ungarn oder Bulgarien - zurückzuschi­cken, und befeuert damit Abschiebungsgelüste und Hetze auf der rechten Seite dieses Hauses. Die Folge sind nicht nur Angst und Verzweiflung bei den Betroffenen, denen insbesondere in Ungarn monatelange Asylhaft droht, sondern auch eine Klage­welle, die unsere Verwaltungsgerichte lahmzulegen droht. Das ist beschämend. Für uns gibt es keinen Grund, über die sich abzeichnenden Minderausgaben hinwegzugehen oder sie gar zu begrüßen. Ja, ich bekenne mich zum Gesinnungsethos, Herr Gauland!

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Ganz im Gegenteil, wir sollten diese Mittel für den ursprüng­lich geplanten Zweck einsetzen. Während allein auf griechi­schen Inseln trotz des EU-Umsiedlungsprogramms 57 000 Menschen in überfüllten Lagern hausen - 3,3 % der Menschen sind überhaupt erst umgesiedelt worden -, bleiben bei uns ein­gerichtete Aufnahmekapazitäten leer. Wie Thüringens Minis­terpräsident Ramelow angeboten hatte, 2 000 Flüchtlinge aus dem griechischen Idomeni aufzunehmen, fänden wir es richtig, wenn Brandenburg aktiv freie Plätze für die in Griechenland Gestrandeten anbieten würde.

(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Statt frisch renovierte Gebäude leer stehen zu lassen oder Kommunen den Leerstand von Unterkünften zu finanzieren, sollten wir sie lieber für den gedachten Zweck nutzen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die Bundesregie­rung im diesjährigen Bericht zur deutschen Einheit feststellte, dass der Fremdenhass geeignet sei, die wirtschaftliche Ent­wicklung im Osten zu schädigen, hat Ministerpräsident Woid­ke letzte Woche im RBB erklärt, dass der Kampf gegen Rechts keine Geldfrage sei. Das sehen wir genauso. Die Mittel stehen bereit - für das „Tolerante Brandenburg“ genauso wie für das „Bündnis für Brandenburg“. Aber allein auf die Stärkung ge­sellschaftlicher Gegenkräfte zu setzen reicht nicht aus.

Raed Saleh, der Fraktionsvorsitzende der SPD in Berlin, den ich normalerweise nicht sehr schätze, hat gestern im „Tages­spiegel“ etwas sehr Vernünftiges gesagt:

„Aus der Flüchtlingskrise des letzten Sommers ist ein Be­lastungstest für unsere Demokratie geworden - nicht, weil die Flüchtlinge uns wirklich überfordern würden, sondern weil in der Zeit der Re-Politisierung wieder die Bruchli­nien unserer Gesellschaft zum Vorschein getreten sind. Es geht schon mindestens seit Anfang dieses Jahres nicht mehr um die Flüchtlinge, sondern um uns, darum, wel­ches Land wir sein wollen - und welche Parteien dieses Land braucht.“

(Beifall B90/GRÜNE, SPD, DIE LINKE sowie des Ab­geordneten Dr.Redmann [CDU])

Natürlich, auch in Brandenburg gibt es soziale Brennpunkte in den Städten. Es gibt berechtigte Ängste vor Arbeitslosigkeit und Altersarmut. Dennoch, in Brandenburg verlaufen viele Bruchlinien anders als in Berlin.

Wenn bei den Landratswahlen in Potsdam-Mittelmark der Kandidat der AfD in Kleinmachnow weniger als 5 %, in zehn Flämingdörfern dagegen über 30 % erzielt, wird erkennbar, wo ein Problem liegt. Nicht nur einzelne Menschen, nicht nur die Bewohner einzelner Wohnviertel, ganze Regionen fühlen sich inzwischen von der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt.

(Zurufe von der AfD: Hört, hört!)

Herr Gauland spielt auf dieser Klaviatur, wie wir heute alle ge­hört haben.

Ich denke, die Landesregierung muss sich tatsächlich fragen lassen, ob nicht das „Stärken stärken“-Konzept über die Hin­wendung zu den Regionalen Wachstumskernen den ländlichen Raum vernachlässigt hat.

(Beifall B90/GRÜNE und BVB/FREIE WÄHLER Grup­pe - Zuruf des Abgeordneten Christoffers [DIE LINKE])

- Wir wollen Regionen nicht gegeneinander ausspielen, Herr Christoffers, völlig richtig. Das dürfen wir auf gar keinen Fall zulassen.

(Frau Schade [AfD]: Aha!)

Dennoch kann eine Situation eintreten, in der sich eine Region oder die Menschen in einer Region sich vernachlässigt fühlen. Das hat mitunter nichts mit Fakten zu tun. Aber dieses Gefühl ist da, und es kann eben dazu führen, dass ein entsprechendes Wahlverhalten gezeigt wird. Wir sollten Herrn Gauland und seinen Freunden jedenfalls nicht das Feld überlassen.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Deswegen hat unser Landtag auch zu Recht das Einsetzen ei­ner Enquetekommission für den ländlichen Raum beschlossen.

(Frau Lieske [SPD]: Richtig!)

Aber wir können auch nicht warten, bis irgendwann einmal der Abschlussbericht vorliegt, sondern die Not ist da, und wir müs­sen jetzt handeln.

Nur zwei Beispiele: Die anhaltende Verteidigung der in drei­stelliger Millionenhöhe gezahlten Flächenprämien in der Land­wirtschaft wird für den ländlichen Raum kontraproduktiv, wenn die Wertschöpfung von den Agrarholdings in die Metro­polen abgezogen wird. Wir brauchen dringend eine Umsteue­rung in der Landwirtschaftspolitik und in der Landwirtschafts­förderung, die sich von der primären Bedienung der Interessen der Agrarindustrie freimacht und in lebenswerte Dörfer inves­tiert.

(Beifall der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE])

Das Festhalten an der Braunkohle - zweiter Punkt - führt in die Sackgasse. Die Regierung schürt in der Lausitz Illusionen, die sie nicht wahrmachen kann - oder sie hat es zumindest in der Vergangenheit getan. Selbst die Gewerkschaften denken inzwi­schen um und machen sich Gedanken über ein Kohleausstiegskonzept. Bemerkenswert ist deshalb das aktuelle Gutachten zum Strukturwandel in der Lausitz, das belegt, dass die Region schon viel weiter als die Landesregierung ist.

Aber immerhin, es gibt zarte Hinweise in diesem Haushalt, dass die Landesregierung die besonderen strukturpolitischen Probleme der Lausitz endlich erkennt und den Vorschlag der Grünen auf Einrichtung eines Lausitzfonds zunehmend auf­greift. So hat sie einen neuen Titel mit der Erläuterung „Unter­stützung strukturpolitisch bedeutsamer Vorhaben insbesondere in der Lausitz (zum Beispiel EuroSpeedway Lausitz)“ in den Haushalt des Wirtschaftsministeriums eingefügt. Was am EuroSpeedway strukturpolitisch bedeutsam sein soll, ist mir zwar ein Rätsel,

(Heiterkeit B90/GRÜNE)

aber immerhin, die Landesregierung scheint langsam den not­wendigen Ausstieg aus der Braunkohle nicht mehr in Zweifel zu ziehen und will sich auch an der Finanzierung des Struktur­wandels beteiligen, ohne immer nur nach dem Bund zu rufen. Das ist schon ein wichtiger Schritt.

(Beifall B90/GRÜNE)

Jetzt komme ich zu Herrn Bischoff. Ich hatte das Zitat von Herrn Saleh gebracht, das mit der Frage, welches Land wir sein wollen, endet; Herr Bischoff hat hier sehr breit ausgeführt und den ganz großen Bogen geschlagen. Was ich in diesem Riesen­katalog nicht gehört habe, war der Begriff „nachhaltige Ent­wicklung“.

(Frau Lehmann [SPD]: Selbstverständlich!)

Ja, es geht um Verbindung von Ökonomie und Ökologie, es geht um soziale Gerechtigkeit, es geht um Weltoffenheit in un­serem Land, es geht um die Ausweitung demokratischer Mit­bestimmungsmöglichkeiten, und es geht darum, die Identifika­tion mit diesem Land zu fördern. Ich denke, diese Diskussion können und sollen wir gemeinsam führen. Das ist aber auch ein Auftrag an uns für die gesamte Legislaturperiode und nicht nur für eine Haushaltsberatung und schon gar nicht für den Haus­haltsausschuss allein.

Seit gestern, seit der Pressekonferenz von SPD und DIE LIN­KE, hat die Diskussion über die Verwendung zusätzlicher Mit­tel für die Kitas in Brandenburg - zumindest in den Medien - erneut Fahrt aufgenommen. Anlass für die Bewegung bei Rot- Rot war anscheinend, dass nach den Demonstrationen der Frei­en Wohlfahrtsverbände - wenn auch nicht der Regierung - den Koalitionsfraktionen aufgefallen war, dass das zusätzliche Be­treuungsgeld des Bundes in Höhe von 59 Millionen Euro für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden sollte.

Der vorliegende Haushaltsentwurf hat einen entsprechenden Landtagsbeschluss vom 24. September 2015 - ich habe ihn hier auch vorliegen - ignoriert und wollte mit dem Geldregen aus Berlin nur schon längst versprochene und beschlossene Maß­nahmen umsetzen. Ein klassischer Mitnahmeeffekt wäre das also gewesen.

Nun die Kehrtwende. Die von uns Grünen jedes Jahr aufs Neue geforderte Verbesserung der Leitungsfreistellung soll nun also kommen. Auch die Verbesserung der Stellenausstattung der Ki­tas in den sozialen Brennpunkten unterstützen wir.

Der bislang inhaltlich nicht untersetzten Beitragsentlastung der Eltern stehen wir dagegen skeptisch gegenüber - nicht nur, weil wir aktuell einer Verbesserung der Kita-Qualität durch Verbes­serung des Personalschlüssels den Vorrang vor Beitragsfreiheit geben würden, sondern weil bislang überhaupt nicht erkennbar ist, wer in welchem Umfang begünstigt werden soll und wie Mitnahmeeffekte in den Kommunen ausgeschlossen werden können.

Allerdings wissen wir auch: Allein zusätzliche Stellen zu for­dern und zu finanzieren sowie in den Stellenplan einzustellen reicht nicht aus, wenn sie anschließend nicht qualifiziert be­setzt werden können. Das gilt bei den Kitas genauso wie bei der Polizei oder den Lehrkräften.

Insbesondere an den Schulen bleibt der Einstellungsbedarf in den nächsten Jahren extrem hoch - das ist angesprochen wor­den. Das war absehbar, und diesen Lehrermangel haben Rot-Rot, aber auch frühere Landesregierungen - ich konzent­riere das jetzt nicht auf Rot-Rot - jahrelang in Kauf genommen. Sehenden Auges wurden zu wenig Lehrerinnen und Lehrer ein­gestellt, und nun, in Zeiten einer bundesweiten Knappheit an Lehrerinnen und Lehrern und angesichts vergleichsweise unat­traktiver Bedingungen in Brandenburg, hat das Land das Nach­sehen.

In dieser Situation immer noch befristete Arbeitsverträge anzu­bieten ist nicht nachvollziehbar; auch nicht, warum ab dem Jahr 2020 die Ausbildungskapazitäten im Vorbereitungsdienst reduziert werden sollen. Das MBJS hat in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass es außeror­dentlicher Anstrengungen bedarf, die offenen Stellen im Schulbereich zu besetzen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind aller­dings kein geeignetes Mittel, junge Lehrerinnen und Lehrer dauerhaft für die Arbeit in den Schulen zu gewinnen und im Land zu halten. Dieser Zustand ist allerdings untragbar und zeugt einmal mehr von einer falschen, kurzsichtigen Personal­politik.

Die Personalbedarfsplanung, gegen die Beamtenbund und DGB-Gewerkschaften gleichermaßen Sturm laufen, wird ge­meinsam mit dem Haushalt an die Ausschüsse überwiesen wer­den. Obwohl erstmals seit Jahren die Stellenzahlen steigen sol­len, ist anzuzweifeln, ob alle Akzente von Rot-Rot richtig gesetzt wurden.

Es liegt an uns Abgeordneten, an uns allen, ob wir die Kürzun­gen im Justizbereich, das politisch motivierte Niedermachen des amtlichen Naturschutzes oder den völlig illusorischen Personalabbau im Forstbereich mittragen wollen. Wir entscheiden mit dem Haushalt über die Stellenpläne, und wir können uns nicht auf die Organisationszuständigkeit der Landesregierung berufen.

Ich komme zum Schluss. Noch nie, Herr Ministerpräsident, hat eine Landesregierung so günstige wirtschaftliche und finanz­politische Rahmenbedingungen erlebt wie Rot-Rot in dieser Legislaturperiode. Noch nie hatte eine Brandenburger Landes­regierung so viele Einnahmen zur Verfügung wie Rot-Rot für den Doppelhaushalt 2017/2018. Allein gegenüber 2015 steigt das Haushaltsvolumen um eine Milliarde Euro. Trotzdem will es der Landesregierung nicht gelingen, ohne Griff in die Rück­lagen mit den vorhandenen Mitteln auszukommen.

In welcher Höhe das sein wird, lässt sich aus dem vorgelegten Entwurf nicht ablesen, denn noch nie hat eine Landesregierung bei der Verabschiedung ihres Haushaltsentwurfs im Kabinett offengelassen, wie die Umsetzung zentraler Inhalte ihrer Poli­tik finanziert werden soll.

Wir beraten also heute und in den nächsten Wochen in den Ausschüssen über einen Haushaltstorso, der schon in wenigen Wochen ganz anders aussehen wird. Dieser Haushaltsentwurf muss weiter qualifiziert werden, und das wird er auch. Wir Grünen werden uns mit unserer ganzen Kraft und Kompetenz in die nun folgenden inhaltlichen Auseinandersetzungen in den Ausschüssen einbringen. Ich hoffe, dass viele unserer Vor­schläge, Herr Minister Görke, wie beim letzten Mal auch ihren Niederschlag im endgültigen Haushalt finden werden.- Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)