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Axel Vogel spricht zur Beschlussempfehlung zum Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2016

>> Änderungsantrag zum Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2016 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (pdf-Datei)

Anrede!

Der Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungsrechts sah zunächst nur einige kleinere inhaltliche und redaktionelle Überarbeitungen bestehender Gesetze im Besoldungsrecht vor. Dabei ist es auch im Wesentlichen geblieben.

Neu war allerdings, dass sich die Mitglieder des Haushaltsausschusses plötzlich in der Rolle eines Arbeitgebers fanden, der über den Wunsch nach Höherstufung von Führungskräften im Landesrechnungshof entscheiden musste. Da der LRH kein Bestandteil der Landesregierung ist, aber auch keine eigenen Gesetzesinitiativen ergreifen kann, war dessen Präsident direkt an die Mitglieder des Haushaltsausschusses herangetreten.

In einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen wollen wir deshalb nach der parallel erforderlichen Änderung des Einzelplan 13 des LRH im Doppelhaushalt 2017/18 jetzt auch die Höherstufung der Direktorinnen und Direktoren des Landesrechnungshofes von B 4 nach B 5 im Besoldungsgesetz verankern. Die Notwendigkeit wurde von allen Fraktionen gesehen, da aufgrund der umfangreicheren Aufgabenbereiche der Prüfungsabteilungen sowie der fortschreitenden Ablösung der Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung und Entwicklung zu mehr qualitativ hochwertigen Prüfungen auch die Anforderungen an das Führungspersonal wachsen. Außerdem hat ein länderübergreifender Vergleich gezeigt, dass die Direktorinnen/Direktoren mittlerweile bei zehn von 16 Landesrechnungshöfen nach der Besoldungsgruppe B5 oder B 6 besoldet werden.

Soweit so gut. Bemerkenswert ist aber, dass es, mit dem Hinweis auf gestiegene Verantwortung und dem Vergleich mit anderen Bundesländern, noch kurzfristig gelang eine Höherstufung der Datenschutzbeauftragten zu beschließen. Damit werden also mehrere Höherstufungen für Führungskräfte in den Besoldungsgruppen B festgeschrieben. Aber bei dem gleichgelagerten Ansinnen, die niedrigsten Besoldungsgruppen des Landes ebenfalls anzuheben scheiterten Grüne und CDU am Widerstand der SPD und des Justizministers.

Mit den gleichen Argumenten, die für die Höherstufung der Datenschutzbeauftragten und der LRH-Direktoren gelten, - gewachsene Aufgaben und Ländervergleich- hätte auch die Besoldung der Justizwachtmeisterinnen und –wachtmeister angepasst werden müssen.

Das sind die Menschen, die für die Sicherheit der Gerichtsgebäude verantwortlich sind und damit höchst sensible Aufgaben übernehmen. Zugleich sind sie die einzigen Beamten im Öffentlichen Dienst des Landes, die noch im einfachen Dienst, in den untersten Besoldungsgruppen A4 und A5, in der freien Wirtschaft würde man sagen: im Niedriglohnsegment eingestuft sind. Durch Höherstufung in die Besoldungsgruppe A6 wird man dem gestiegenen Anforderungsprofil gerecht und ermöglicht diesem Personenkreis eine Aufstiegsperspektive.

Der Beruf muss attraktiv bleiben, um auch in Zukunft qualifiziertes Personal zu finden. Die Herausforderungen, vor denen Justizwachtmeisterinnen und –wachtmeister heute stehen und der damit verbundene kontinuierliche Weiterbildungsbedarf sind nicht zu unterschätzen. So werden interkulturelle Kompetenzen eine immer größere Bedeutung erhalten. Diese gestiegenen Ansprüche müssen auch in der Eingruppierung ihren Niederschlag finden.“

In Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen gehört dieser Personenkreis mittlerweile dem mittleren Dienst an. In Nordrhein-Westfalen ist der einfache Dienst generell abgeschafft worden. In Schleswig-Holstein wurden bereits bis zum Jahr 2009 alle Justizwachtmeisterinnen und –wachtmeister in die Besoldungsgruppe A 6 befördert.

Der Schritt betrifft in Brandenburg 68 Stellen in der Besoldungsgruppe A4 und 128 Stellen A5 an den ordentlichen Gerichten und Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten des Landes. Mittelfristig würden die Höhergruppierungen zu Mehrkosten von rund 120.000 Euro für den Landeshaushalt führen. Für die einzelnen Bediensteten würde es Besserstellungen bis maximal 100 € pro Monat mit sich bringen.

Die Ausflüchte, die gefunden wurden, um diesen Antrag der Opposition nicht beschließen zu müssen, fanden wir mit Verlaub grenzwertig. Gipfel war hierbei eine Anmerkung aus der SPD: Angeblich würden wir mit der verbesserten Einstufung Menschen mit Hauptschulabschluss die letzte Chance rauben im öffentlichen Dienst beschäftigt zu werden. Herr Holzschuher: Justizwachtmeister sind aber keine Hilfsarbeiter, sondern benötigen selbstverständlich für ihre Arbeit auch eine grundlegende Ausbildung. Und selbstverständlich können auch Menschen mit einem Hauptschulabschluss eine ordentliche Ausbildung und einen Berufsabschluss machen, der sie für diese Tätigkeit qualifiziert.

Immerhin hat der Justizminister weitere Prüfung und Gespräche mit den Gewerkschaften in Aussicht gestellt und will über eine 2-jährige Ausbildungsgang nachdenken. Geholfen ist den aktiven Justizwachtmeistern damit aber noch lange nicht, diese können nämlich schon heute in der Besoldungsgruppe A 6 bezahlt werden, Allerdings ist dies auf maximal 20 % der Stellen beschränkt. Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, diese 20% - Obergrenze zu streichen und allen JustizwachtmeisterInnen eine angemessene Besoldung zu ermöglichen.

Für Abgeordnete einer sich als sozial verstehender Regierungskoalition sollte Ihnen daher die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag leichtfallen.

>> Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-ses für Haushalt und Finanzen (pdf-Datei)

>> Änderungsantrag zum Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2016 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (pdf-Datei)

Unser Änderungsantrag wurde abgelehnt.