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Axel Vogel spricht zum „Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015/2016“

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Galau, die Verbundmasse war gestern Thema, das Landesaufnahmegesetz war gestern Thema: Vielleicht beziehen Sie sich einmal auf aktuell zu treffende Entscheidungen und nicht auf Sachen, die gestern hier im Landtag entschieden worden sind.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LNKE)

Gestern gab es eine breite Debatte zum Nachtragshaushalt, ich will sie jetzt nicht wiederholen. Was zu sagen war, ist im Wesentlichen gesagt worden.

Ich möchte mich aber mit einem Punkt auseinandersetzen, bei dem unser geschätzter Herr Finanzminister meinte, uns belehren und Zensuren verteilen zu müssen. Es geht um die Rücklage. Ich habe mir das Protokoll in der Entwurfsfassung besorgt. Sie haben dazu - zu Recht - ausgeführt: Die allgemeine Rücklage ist kein „Guthaben oder Bargeld in einem Schließfach. Es ist eher Buchgeld' Weiter sagten Sie - es geht um den Antrag der CDU-Fraktion, 50 Millionen Euro zu tilgen -:

„Was passiert? Um das Geld aus der Rücklage zu entnehmen, muss mein Kreditreferat Geld am Kapitalmarkt aufnehmen. Die tatsächliche Verschuldung am Kapitalmarkt erhöht sich damit genau um diese 50 Millionen Euro. Danach nimmt mein Kreditreferat dieses Geld und tilgt Schulden in Höhe - Sie ahnen es - von 50 Millionen Euro.“

Das ist natürlich völliger Unsinn!

(Beifall CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten Hein)

Es ist richtig, dass die Rücklage Buchgeld ist. Aber genauso haben Sie Buchschulden. Deren Höhe können Sie unmittelbar aus dem Bericht des Landesrechnungshofs ablesen: Danach hatte das Land Brandenburg mit dem Haushaltsabschluss 2014 eine Verschuldung von 18,370 Milliarden Euro; aber am Kapitalmarkt nur eine tat-sächliche Verschuldung von 16,718 Milliarden Euro. Das heißt, es waren Buchschulden in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro vorhanden, die sich - das ist richtig - aus einer allgemeinen Rücklage von 944 Millionen Euro und sonstigen Rücklagen zusammensetzen. Anfang 2016 hätten wir demnach, je nach Ihren Abrechnungsmodali-täten, eine allgemeine Rücklage von 1,14 bis 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gehabt. Selbstverständlich bestünde immer die Möglichkeit, ohne extra 50 Millionen Euro Schulden aufzunehmen und 50 Millionen Euro Schulden zu tilgen, mit einem Federstrich 50 Millionen Euro Buchschulden zu streichen. Rücklagen sind nun ein-mal - da hatten Sie Recht - kein Guthaben, sondern nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen. Man kann auch sagen: Sie sind vertagte Schulden.

Mit Ihrem Beitrag weisen Sie aber auf ein generelles Problem der Rücklagenbildung hin: Bisher haben wir die Schuldenbremse in Brandenburg weder in der Verfassung noch untergesetzlich geregelt. Deswegen gibt es auch keine gesetzlichen Regelungen zur Rücklagenbildung. Das Thema Rücklagen greifen Sie lediglich in Ihrer Koali-tionsvereinbarung auf: Rücklagen sollen angesammelt werden, bis ein Betrag von 10 % des Haushaltsvolumens erreicht ist. Dazu sollen alle Überschüsse herangezo-gen und, sobald diese 1,1 Milliarden Euro - das wären gegenwärtig 10% - erreicht sind, zu jeweils 50 % für die Tilgung und die weitere Rücklagenaufstockung eingesetzt werden. Solche Regelungen kann man treffen; sie sind aber in der Koalitionsvereinbarung völlig deplatziert. Sie müssten letztendlich in einer Ausformulierung der Schuldenbremse im Lande verankert werden.

(Beifall B90/GRÜNE und des fraktionslosen Abgeordneten Hein sowie vereinzelt CDU)

Wir hatten letztes Jahr eine Debatte zur Schuldenbremse; Sie hatten sie ja abgelehnt. Aber ich habe noch sehr gut in Erinnerung, dass Herr Schmidt damals für die Koalition angekündigt hat, dass es in dieser Legislaturperiode zu einer gesetzlichen Regelung der Schuldenbremse kommen solle - und ich denke: kommen muss. Daher sind wir gespannt, wie Sie dann die Frage der Rücklagenbildung und der vorzeitigen Tilgung von Schulden durch Rücklagenentnahme regeln werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten Hein)