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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Gesichtsverschleierungsverbot in Landeseinrichtungen und Landesbehörden“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Nach dem Brandenburgischen Verschleierungsverbotsgesetz von Ende September legt uns die AfD-Fraktion nun einen Antrag vor, die Landesregierung solle eine gesetzliche Regelung schaffen, Gesichtsverschleierung in Landeseinrichtungen und Landesbehörden zu verbieten. Wir Grünen halten ein generelles Verbot von Verschleierung im öffentlichen Raum für verfassungsrechtlich nicht begründbar und lehnen es ab. Für begründbare Einschränkungen vor Gericht, zur Identitätsfeststellung oder beispielsweise auf dem Standesamt sind wir selbstverständlich offen. Nur habe ich in meiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit oder auch während meines Wirkens als Landespolitikerin noch nie von diesbezüglichen Problemen gehört. Sollte die Landesregierung wegen belegbarer Vorkommnisse Bedarf an einer gesetzlichen Regelung sehen, so werden wir diesen Gesetzentwürfen der Landesregierung unsere Zustimmung erteilen.