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Kiesabbau in Mühlberg (Elbe)

Michael Jungclaus:

Seit Ende der 1960er-Jahre werden in Mühlberg im großen Stil Sand, Kies und Kiesgemische abgebaut. Die bundeseigene Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH (BVVG) hat zwei weitere Bergwerkseigentume mit einer Fläche von über 500 ha zur Abgabe einer Interessenbekundung ausgeschrieben.

In der Region Mühlberg bestehen Befürchtungen, dass eine Erweiterung des Kiesabbaus zu verschiedenen Probleme führen wird. Durch den Kiesabbau könnten etwa weitere fruchtbare Ackerflächen der Landwirtschaft entzogen werden, die durch EU-Mittel geförderten Retentionsflächen entlang der Elbe sowie eine Kriegsgefangenengrabstätte zerstört werden. Außerdem ist zu befürchten, dass durch die Erweiterung der Abbaufläche die Gefahr der Grundwasserverschmutzung bei Hochwasser sowie die Lärm- und Staubbelästigung der Anwohner zunimmt.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, diesen Problemen zum Beispiel durch landesplanerische Vorgaben Rechnung zu tragen?

Antwort der Landesregierung

In Ihrer Mündlichen Anfrage sprechen Sie die Situation der Kiesgewinnung im Raum Mühlberg an. Diese Thematik ist bereits im September letzten Jahres im Landtag diskutiert worden, und zuletzt hat das Wirtschaftsministerium am 07. Dezember 2016 hierzu ausführlich auf der Sitzung des Wirtschaftsausschusses berichtet.

Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage speziell auf die seitens der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) angebotenen, bisher aber noch nicht veräußerten Berechtigungsfelder.

Die BVVG hat zwei Bergwerkseigentume in Brandenburg im Landkreis Elbe-Elster zur Abgabe einer Interessenbekundung ausgeschrieben: Das Bergwerkseigentum Mühlberg/Neuburxdorf mit einer Fläche von 366,6 ha und das Bergwerkseigentum Mühlberg/Köttlitz mit einer Fläche von 147,2 ha.

Eine Veräußerung der Bergwerksfelder scheiterte jedoch in der Vergangenheit. Sowohl die vehement vorgetragenen Widerstände aus Kreisen der Bevölkerung als auch die noch nicht ausreichend geklärten Fragen der Raumbelastung in der Mühlberger Region führten zu einem mangelnden Bieterinteresse.

Dennoch ist es ureigene Aufgabe der bundeseigenen BVVG die Verwertung und Veräußerung ihrer Flächen voranzutreiben. Die Einflussnahme des Landes ist hierbei beschränkt.

In Ihrer Anfrage äußern Sie Bedenken, dass durch einen möglichen Kiesabbau u. a. auch diese Kriegsgefangenengrabstätte in Anspruch genommen werden könnte.

Zunächst einmal sei angemerkt, dass der Erwerb einer Bergwerkseigentumsfläche noch nicht zum Abbau berechtigt, insbesondere nicht im gesamten Feld. Im Rahmen des nach Bundesberggesetz durchzuführenden Betriebsplanverfahrens können und werden Teilbereiche des Bergbauberechtigungsfeldes vom Abbau aus-geschlossen, sofern Ihnen überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen (48 Abs. 2 BBergG).

Das ist gängige Verwaltungspraxis gerade bei der Kies- und Sandgewinnung. Denken Sie an Straßen, Bahnlinien, bauliche Anlagen etc., die in aller Regel vom Kiesabbau verschont werden.

Ihre eigentliche Frage zielt aber auf die Möglichkeiten der Landesregierung ab, durch landesplanerische Vorgaben die Konfliktsituation zwischen den Interessen möglicher Erwerber der BVVG Flächen einerseits und den Interessen der Landwirtschaft und der naturschutzfachlichen Belange andererseits zu bewältigen.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) hat ein Gutachten zur Untersuchung der Raumbelastung durch den vorhandenen und geplanten Kiesabbau im Raum Mühlberg erstellen lassen und im September 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Nach Aussage der GL erfolgt derzeit die Auswertung des Gutachtens.

Ich verweise daher auf die weiteren Verfahrensschritte der Landesplanung.

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht Gerber (Ministerium für Wirtschaft und Energie)