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Havarie am Wiesenhof-Schlachthof in Königs Wusterhausen, OT Niederlehme

Benjamin Raschke:

Anfang 2011 waren Anwohner der zum Wiesenhof-Konzern gehörenden Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in Königs Wusterhausen, OT Niederlehme, durch starke Geruchsbelästigung auf mehrere Lecks in der Abwasserleitung der Anlage aufmerksam geworden. Am 26.03.2012 fand eine Ortsbegehung unter anderem mit Herrn L. vom Umweltamt des Landkreises Dahme-Spreewald statt. Am 27.03.2012 wurden die defekten Rohre ausgewechselt. Im Bereich der Lecks wurde kontaminiertes Erdreich ausgetauscht. Das betroffene Gelände liegt zwischen den Gärten der Erich-Weinert-Straße und dem Gewerbegebiet.

Ich frage die Landesregierung: Welche Substanzen mit welcher Konzentration im Boden haben damals zu der Entscheidung geführt, das Erdreich auszutauschen?

Antwort der Landesregierung

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vogelsänger:

Meine Nachfrage bei der für diese Fragestellung zuständigen Behörde im Umweltamt des Landkreises Dahme-Spreewald ergab folgenden Sachstand:

Nach Außerbetriebnahme der Abwasserdruckleitung und der Absperrung des Bereiches wurde seinerzeit ein Bodenabtrag auf einer Fläche von ca. 300 m2 vorgenommen und die Fläche anschließend mit unbelastetem Bodenmaterial wieder verfüllt. Die defekte Abwasserdruckleitung wurde durch eine erdverlegte, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende, PE-HD Leitung ersetzt.

Folgende Gründe haben zu der Entscheidung geführt, das betroffene Bodenmaterial auszutauschen: Das ausgetretene Abwasser verfügte über einen hohen organischen Anteil, der sehr nährstoffreich ist und auch verschiedene gelöste Salze enthält. Ein Schadstoffanteil im klassischen Verständnis wie Mineralöle, Schwermetalle oder Ähnliches ist hier jedoch nicht relevant.

Der ausgekofferte Boden wurde zur Festlegung des ordnungsgemäßen Entsorgungsweges seinerzeit beprobt und analysiert. Die Gehalte beispielsweise an Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) lagen unter der analytischen Bestimmungsgrenze und auch die polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle unterschritten die zulässigen Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) zum Teil erheblich.

Der Austritt der Abwässer und die folgende Zersetzung der enthaltenen organischen Stoffe hatten zu einer Geruchsbelästigung geführt, die beseitigt werden sollte.

Darüber hinaus war durch die in den Abwässern enthaltenen Feinanteile der Porenraum des betroffenen Bodens beeinträchtigt, das heißt zugesetzt worden, was für diesen Bereich eine Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge hatte.

Der mit Nährstoffen beladene Boden wurde aufgrund des Fehlens von relevanten Gehalten an Schadstoffen und zur Normalisierung der Nährstoffgehalte in einer Kompostieranlage entsorgt. Zu hohe Nährstoffanteile/-einträge könnten darüber hinaus auch nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser haben.

Das in diesem Jahr durchgeführte Grundwassermonitoring zeigte am Standort eine erhöhte Nährstoffzufuhr, die sich aber nicht in bedenklichem Maße ausgebreitet hat. Klassische Schadstoffe - zum Beispiel Schwermetalle etc. - sind hierbei nicht relevant. Durch Abbauprozesse und fortfolgende Verdünnung, zufließendes Grundwasser und versickernde Niederschläge werden sich die Gehalte in naher Zukunft wieder dem Ursprungszustand des unbeeinflussten Grundwassers annähern.

Die Messungen an verschiedenen Grundwassermessstellen (Monitoring) haben diese Entwicklung bestätigt.