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Verhinderung von rechtsextremen Konzerten

Marie Luise von Halem:

Am Samstag, den 29. April 2017, hat der dem brandenburgischen Verfassungsschutz bekannte rechtsextreme Rocker S. K. im Potsdamer Lokal „Viktoria Eck“ ein Konzert veranstaltet. Laut PNN-Bericht vom 28. April 2017 hat die Polizei der Stadt Potsdam keine Möglichkeit gesehen, im Vorfeld dieses Konzertes einzugreifen. Als Begründung wurde angegeben, dass die Stadt bei privaten Feiern nichts ausrichten könne. Laut Facebook-Eintrag von S. K. aber war dieses Konzert in der Rubrik „öffentlich“ eingetragen. Es stellt sich also näher die Frage nach dem Charakter der Veranstaltung, ob diese tatsächlich ein rein privates Konzert darstellte oder eventuell auch als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes einzuordnen gewesen wäre.

Ich frage die Landesregierung: Hätte das Konzert bei Kenntnis dieser Sachlage seitens der zuständigen Behörde rechtssicher verboten werden können?

Antwort der Landesregierung

Die Möglichkeit eines rechtssicheren Verbotes der genannten Veranstaltung ist selbstverständlich ge-prüft worden - sowohl von der zuständigen Versammlungsbehörde als auch von der Stadt Potsdam.
Sowohl die Polizeidirektion West als zuständige Versammlungsbehörde als auch die für Gefahrenab-wehrmaßnahmen originär zuständige Stadt Potsdam haben im Ergebnis der Prüfungen keine Möglichkeit gesehen, die Veranstaltung zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen.

Entgegen der in Ihrer Anfrage zum Ausdruck kommenden Andeutung war die Sachlage sehr wohl bekannt - bitte trauen Sie unseren Sicherheitsbehörden ruhig etwas mehr zu. Genau deshalb haben nämlich sowohl die Polizei als auch die Stadt Potsdam ein mögliches Verbot geprüft. Es ging aber vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts schlichtweg nicht.

Karl-Heinz Schröter