Zum Inhalt springen

Landespersonalvertretungsgesetz

Marie Luise von Halem:

Im Landespersonalvertretungsgesetz von 1993 ist vorgesehen, dass Studierende, die an einer Hochschule beschäftigt sind, nicht an den Personalratswahlen teilnehmen dürfen. Zu der damaligen Zeit handelte es sich fast ausschließlich um Studierende ohne Abschluss. Mit der Einführung des Bachelor/Master-Systems und einem zunehmenden Anteil von Promotionsstudierenden hat sich dies grundlegend verändert. Beschäftigte Studierende haben nun durchaus bereits einen Abschluss. Diese Gruppe – beschäftigte Studierende mit Abschluss – wird von den brandenburgischen Hochschulen unterschiedlich zu den Personalratswahlen zugelassen. Einige andere Bundesländer hingegen haben an den Hochschulen beschäftigten Studierenden das Wahlrecht für die Personalräte per Gesetz zuerkannt.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Mitteln könnte ein einheitlicher, rechtssicherer Umgang bei den Personalratswahlen im nächsten Jahr erreicht werden?

Antwort der Landesregierung:

Nach dem Wortlaut des § 90 Abs. 1 Nr. 7 Personalvertretungsgesetz sind Studierende, die an einer Hochschule eine Beschäftigung ausüben, nicht vom Anwendungsbereich des Personalvertretungsgesetzes erfasst. Wissenschaftliche Hilfskräfte, die gleichzeitig noch studieren, können demnach nicht an den Personalratswahlen teilnehmen.

Nach der Umstellung auf Bachelor und Master gibt es allerdings einen erheblichen Anteil von Bachelor-Absolventen, die sich nunmehr im Masterstudiengang befinden und als wissenschaftliche Hilfskräfte arbeiten.

Im Nachgang der Personalratswahlen 2014 hat das MWFK vereinzelt Kenntnis davon erlangt, dass auch wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss, die noch Studierende sind, den Personalrat mitgewählt haben. Statistische Angaben der Hochschulen liegen dem MWFK dazu nicht vor. Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Wahl hat dies nicht.

Ich strebe an, wissenschaftlichen Hilfskräften mit Abschluss die Teilnahme an den nächsten Personalratswahlen im Jahr 2018 zu eröffnen. Mein Haus prüft derzeit gemeinsam mit dem für das Personalvertretungsgesetz zuständigen MIK, wie dies am besten umzusetzen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martina Münch