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Kinderrechte ins Grundgesetz

Marie Luise von Halem:

Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat für den nächsten Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz eingebracht. Einzelne Mitglieder der Landesregierung haben sich bereits positiv zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geäußert wie zum Beispiel Justizminister Ludwig im Zusammenhang mit der Justizministerkonferenz vom 17. November 2016. Auch Sozialministerin Golze erklärte dies zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention am 18. November 2014 per Pressemitteilung.

Ich frage die Landesregierung: Beabsichtigt sie, der Initiative Nordrhein-Westfalens im Bundesrat, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, beizutreten oder dieser wenigstens zuzustimmen?

Antwort der Landesregierung:

ich bedanke mich für die Gelegenheit, zu der Gesetzesinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen Stellung nehmen zu können.

Wie Sie wissen, wird die Diskussion über die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz schon seit vielen Jahren geführt. Es hat immer wieder Vorschläge gegeben, im Grundgesetz eine ausdrückliche Aussage zur subjektiven Rechtsstellung und zum Schutzbedürfnis von Kindern zu treffen, zuletzt im Jahr 2013. Nachdem diese Vorschläge auf der Bundesebene der Diskontinuität anheimgefallen sind, hat mein Haus zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vor etwa eineinhalb Jahren eigene Vorstellungen entwickelt, dieses Thema wieder in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Dies ist uns, denke ich, über die Fachministerkonferenzen, insbesondere auf der vergangenen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister unter dem Vorsitz des Landes Brandenburg gelungen.

Alle Teilnehmer haben sich auf dieser Konferenz dazu bekannt, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten, um die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern deutlich zum Ausdruck zu bringen. Zugleich haben die Justizministerinnen und Justizminister eine Initiative der Jugend- und Familienministerkonferenz aufgegriffen, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes eine Empfehlung für die Fachministerkonferenzen noch in diesem Jahr zu erarbeiten. Die Vorbereitungen zur Einrichtung dieser Arbeitsgruppe sind eingeleitet, und auch das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Teilnahme zugesagt.

Gerade wegen der langen Vorgeschichte und den bereits entwickelten unterschiedlichen Vorstellungen über Inhalt und Reichweite einer solchen Verfassungsänderung besteht ein erheblicher Beratungs- und Abstimmungsbedarf.

Die auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe hat den Sinn, die unterschiedlichen Vorstellungen und Vorschläge für eine Grundgesetzänderung zu prüfen und nach sorgfältiger Prüfung einen gut geeigneten und weithin konsensfähigen Vorschlag zu entwickeln, der in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden könnte.

Natürlich ist auch der vorliegende Gesetzesantrag grundsätzlich zu begrüßen. Aber ich habe große Sorge, ob der vorliegende Gesetzesantrag noch ausreichend beraten und rechtzeitig in den Bundestag eingebracht werden kann, um ihn noch in der laufenden Legislaturperiode mit den erforderlichen Mehrheiten zu beschließen.

Kommen diese doppelten Mehrheiten aber nicht zustande, würde dies einen Rückschlag für unser gemeinsames Anliegen insgesamt bedeuten. Ich verhehle nicht, dass ich nicht die Arbeit von eineinhalb Jahren und das ernsthafte Bemühen aller schon bisher Beteiligten einer kurzfristig eingebrachten und nicht abgestimmten Gesetzesinitiative opfern möchte.

Aus diesem Grund sollten aus meiner Sicht zunächst die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe abgewartet werden. Der Gesetzentwurf sollte wie auch die anderen Textvorschläge in der interministeriellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert und ausgewertet werden. Wie sich das Land Brandenburg in den Ausschüssen und im Plenum letztlich positioniert, kann ich Ihnen noch nicht sagen, da ich weder der Meinungsbildung im Kabinett noch im Bundesrat selbst vorgreifen möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Ludwig