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Grundwassergefährdung durch das illegale Abfalllager Lindower Heide

Benjamin Raschke:

Nach Aussage der Landesregierung kann mit hoher Sicherheit eingeschätzt werden, dass in den illegalen Abfalllagern in Brandenburg keine Abfälle vorhanden sind, von denen eine akute Gefährdung für Luft, Boden und Grundwasser ausgeht. Einem dpa-Bericht vom 08.03.2017 zufolge gelangen aber seit 2010 aus dem mit Schadstoffen verfüllten Kiestagebau „Lindower Heide“ bei Niedergörsdorf im Landkreis Teltow-Fläming gesundheitsgefährdende Chemikalien ins Grundwasser. Bereits 2008 sei eine Grundwassergefährdung nachgewiesen worden.

Ich frage daher die Landesregierung: Welchen Sachstand hat sie bezüglich der Gefährdung des Grundwassers durch das illegale Abfalllager Lindower Heide?

Antwort der Landesregierung, Minister für Wirtschaft und Energie Gerber:

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Raschke, seit 2008 werden die illegal im Kiessandtagebau Lindower Heide verbrachten Abfälle durch ein Grundwassermonitoring überwacht. Die Ergebnisse dieses Monitorings wurden im Auftrag des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe aktuell gutachterlich ausgewertet und bewertet.

Neben der Fortführung des Grundwassermonitorings im Rahmen der Amtsermittlung besteht die Notwendigkeit zur Erweiterung des Messstellennetzes, um im gutachterlich nunmehr bestätigten hydrogeologischen Regime das tatsächliche Ausmaß der Grundwasserbeeinträchtigung zu erfassen und nachfolgend zu beobachten. Dazu sind die Ertüchtigung einer vorhandenen und die Installation von vier weiteren Grundwassermessstellen erforderlich. Dies wird auf Grundlage des § 30 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz in Verbindung mit § 15 des Bundesbodenschutzgesetzes als Eigenkontrollmaßnahme vom Verursacher verlangt.

Die laut aktueller Bewertung der Ergebnisse des Grundwassermonitorings erforderliche Messnetzerweiterung muss und wird das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe gegenüber dem Bergbauunternehmer anordnen. Eine Neubewertung einer möglichen Grundwassergefährdung ist daher derzeit zeitlich nicht einschätzbar. Weitere Rechtsstreitigkeiten sind nach den bisherigen Erfahrungen zu erwarten. Nach Vorlage der ersten Untersuchungsberichte des erweiterten Grundwassermessstellennetzes wird eine Neubewertung des Standorts im Sinne einer Gefährdungsabschätzung durchgeführt. - Herzlichen Dank.

Präsidentin Stark: Vielen Dank. - Es sind Nachfragen angezeigt. Herr Raschke, bitte.

Raschke (B90/GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Minister. - Dem entnehme ich, dass Sie tatsächlich eine Gefährdung sehen, wenn Sie das Messstellennetz ausweiten. Sie haben jetzt gesagt, es sei zeitlich nicht ganz klar, wann das so weit sein wird. So weit, so schlecht.

Vielleicht können Sie uns noch sagen: Ist Ihr Haus denn in der Lage, uns eine Liste darüber zur Verfügung zu stellen, an welchen weiteren illegalen Abfalllagern solche Messstellen existieren und wann die das letzte Mal ausgewertet wurden? Und zum Zweiten: Vielleicht können Sie noch auf die Erklärung von vorhin von Minister Vogelsänger ebenfalls zum Thema illegale Müllabfalllager eingehen, und dazu die Frage beantworten: Warum gab es denn Übertragungsfehler vonseiten des Landesbergamts?

Präsidentin Stark: Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Minister Gerber:

Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich nicht ausdrücklich eine Gefährdung sehe. Ich habe Ihnen eben vielmehr gesagt, dass wir die Notwendigkeit für weitere Untersuchungen sehen, um dann zu sehen, ob es eine Gefährdung gibt. Zum Zweiten, was diese Liste betrifft: Dazu werde ich mich einmal erkundigen und mir einen Sachstand geben lassen. Dann werde ich mich dazu zurückmelden. Dann zu dem dritten und letzten Punkt, zu dem, was Herr Vogelsänger vorhin erwähnt hat: Das ist ein Übertragungsfehler in einer Tabelle gewesen, die die erwähnte Deponie nicht mit übermittelt hat. Das ist bedauerlich. Das hat Herr Vogelsänger auch schon gesagt. Aber das war keine böse Absicht, sondern ein Übertragungsfehler bei einer Tabellenübermittlung. - Danke schön.