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Greenpeace-Gutachten zur Schweinehaltung

Axel Vogel:

Ein am 3. Mai 2017 von Greenpeace veröffentlichtes Rechtsgutachten (pdf-Datei) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die konventionelle Schweinehaltung in Deutschland gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung verstößt. Die einzuhaltenden Mindestanforderungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung widersprechen der im Tierschutzgesetz verankerten Pflicht zu einer angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere. Die Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass den Tieren Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden. Die Verordnung sieht pro Mastschwein jedoch nur eine Mindestfläche von 0,75 Quadratmetern vor und erlaubt die Verwendung von Kastenständen und Spaltenböden. Diese Haltung führt in vielen Fällen zu schwerwiegenden Verhaltensstörungen der intelligenten Tiere und zu Verletzungen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen zieht sie aus dem aktuellen Rechtsgutachten zur konventionellen Schweinehaltung?

>> Rechtsgutachten zur Frage der Vereinbarkeit der Haltungsvorgaben für Mastschweine mit dem Tierschutzgesetz sowie zur Zulässigkeit einer Verschärfung der Haltungsvorgaben (pdf-Datei)

Antwort der Landesregierung

Am 3. Mai 2017 wurde von Greenpeace ein Rechtsgutachten veröffentlicht, welches zu dem Ergebnis kommt, dass die konventionelle Schweinehaltung in Deutschland gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung verstößt. Federführend beim Erstellen des Rechtsgutachtens waren Frau Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn und Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit der Rechtsanwaltskanzlei Günther.

Das Rechtsgutachten liegt meinem Haus vor. Für die Tierschutzgesetzgebung und eine erforderliche Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft die Verordnungsermächtigung.

Brandenburg unterstützt das Anliegen, die TierSchNutztV anzupassen und forderte dies in der Vergangenheit mehrfach, so zuletzt bei der Diskussion um das OVG-Urteil Sachsen Anhalts zur Kastenstandhaltung von Sauen. In diesem Zu-sammenhang hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das BMEL erneut gebeten, die TierSchNutztV anzupassen.

Brandenburg wird sich im Rahmen der Überarbeitung der Tierschutzgesetzgebung mit dem Gutachten fachlich auseinandersetzen.

Dr. Ronald Pienky