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Giftiger Ockerschlamm am Tagebau Welzow

Benjamin Raschke:

Messungen des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) im April 2017 haben ergeben, dass Stichproben von Eisenocker-Baggergut am Tagebau Welzow in erheblichem Maße mit Arsen, Blei, Nickel, Cadmium und Quecksilber belastet ist. In die Fließe rund um den Tagebau Welzow-Süd (Spree-Neiße) wird vonseiten des Tagebaubetreibers Grubenwasser eingeleitet, um sie als Absetzbecken für im Grubenwasser enthaltenen Eisenocker zu nutzen. Bei Entschlammungsmaßnahmen abgebaggertes Baggergut wurde neben den Fließen abgelegt. Das Wasser aus den Fließen speist die Spree. Die Schadstoffe seien laut BUND im Sediment der Tagebaue enthalten und werden durch die Hebung des Grundwassers zutage gefördert. Das Wirtschaftsministerium verwies Medienberichten zufolge darauf hin, dass die Eisenhydroxidschlämme zwar höhere Arsen-Werte aufweisen könnten, der Stoff aber nicht mit dem Wasser ausgewaschen werde (vgl. rbb-online 24.04.207 „Arsen und Schwermetalle in Spree-Fließen gefunden“). Das Landesbergamt und Landesumweltamt kündigten an, den Hinweisen nachzugehen und zu klären, wer der Verursacher sein könnte.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Aufklärung über erhöhte Schadstoffwerte in Eisenockerschlamm?

Antwort der Landesregierung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die Gewässerunterhaltungsverbände „Spree-Neiße" und „Oberland-Calau" haben aufgrund der BUND-Ergebnisse vom April 2017 und nach Rücksprache mit dem LBGR sowie meinem Haus entschieden, die Schlammablagerungen nochmals auf Belastungen von Schwermetall und Arsen untersuchen zu lassen. Hierfür wurden 5 Stellen (Steinitzer Wasser, Zulauf Göhrigker See, Petershainer Fließ, Teichgruppe Haidemühl und Bärenbrück) ausgewählt.

Die Beauftragung erfolgte durch den WBV „Spree- Neiße. Die Proben wurden Ende Mai entnommen. Die Untersuchungsergebnisse sollen Ende Juni/Anfang Juli vorliegen.

Erst nach Vorlage der Ergebnisse durch die Landkreise zum abgelagerten Aushub wird mein Haus über eventuelle weitere Konsequenzen entscheiden. Denn grundsätzlich verfügen die Landkreise mit ihren unteren Wasser-, Bodenschutz- und Abfallbehörden über ausreichende Vollzugshilfen zum Umgang mit Baggergut aus der Gewässerunterhaltung (Baggergut-RL und Vollzugshilfe zu § 12 der Bodenschutzverordnung).

Eine Gefährdungsbewertung der eingeleiteten Sümpfungswässer wurde auf Basis der dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vorliegenden Analysedaten vorgenommen. Danach liegen die genannten Schwermetall- und Arsengehalte zumeist unter der Nachweisgrenze des Analysenverfahrens bzw. unter den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung. Diese Bewertung wurde durch die zuständige untere Wasserbehörde bestätigt. Eine Gefährdung durch Nutzung des Oberflächenwassers ist nicht erkennbar.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Vogelsänger