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Dringliche Anfrage: Neue illegale Mülldeponie in Sallgast (Landkreis Elbe-Elster)

Benjamin Raschke:

Nach der Presseberichterstattung von Montag gibt es eine neue illegale Mülldeponie in Brandenburg. Die vom Blog „Müllrausch“ veröffentlichten Informationen zu umfangreichen Ablagerungen von Hausmüll und Bauabfällen in Sallgast offenbaren, dass das Landesbergamt bereits im September 2015 hiervon wusste. Die Landesregierung hat diese Mülldeponie im Juni letzten Jahres in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 6/4338, pdf-Datei) jedoch nicht aufgeführt. Sie fehlte ebenso in den Unterlagen, die den Mitgliedern des Ausschusses vom Umweltministerium zum TOP 2 des ALUL am 25. Mai 2016 zugesendet wurden.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche illegalen Mülldeponien in Zuständigkeit des Umweltministeriums/LfU, des Wirtschaftsministeriums/LBGR oder der Landkreise sind der Landesregierung bekannt, bisher aber nicht in den Antworten auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 6/4338) oder in den Unterlagen enthalten, die den Mitgliedern des Umweltausschus-ses zum TOP 2 des ALUL am 25. Mai 2016 vom Umweltministerium zugesendet wurden?

>> Die Kleine Anfrage „Illegale Mülldeponien in Brandenburg“ und Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)

Antwort der Landesregierung, Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vogelsänger:

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt im Land Brandenburg keine illegalen Mülldeponien. Alle Deponien im Land Brandenburg werden ordnungsgemäß nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz betrieben und stillgelegt. In der von Ihnen, Herr Raschke, erwähnten Landtagsdrucksache 6/4338 (pdf-Datei) sind alle bekannten illegalen Abfalllager in der Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt mit Stand vom 30. April 2016 aufgeführt. Das gilt auch für den Bericht an den Ausschuss vom 25. Mai 2016. Weitere illegale Abfalllager in der Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt sind mir nicht bekannt. Das Abfalllager in Sallgast gehört in die Zuständigkeit des Landesbergamtes und war, wie sich jetzt herausstellt, 2015 bekannt und hätte somit in die Liste der illegalen Abfalllager gehört.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Ja!)

Bei der Abfrage durch mein Haus im Rahmen der Landtagsdrucksache ist dieses Lager nicht für die zu erarbeitende Liste gemeldet worden. Jetzt wurde die Liste zur Zuständigkeit des Landesbergamtes um diese Anlage ergänzt.

Ohnehin bleibt festzustellen, dass Listen dieser Art immer nur das Behördenwissen an einem bestimmten Stichtag repräsentieren können. Zu- und Abgänge können immer wieder zu Veränderungen führen. Erstes Ziel muss hierbei sein, dass diejenigen, die illegale Entsorgungen oder Konkurse herbeiführen, zur Verantwortung gezogen werden. Das ist für Gerichte und Abfallbehörden rechtlich und in der konkreten Umsetzung in jedem Fall eine große Herausforderung.

Die Zuständigkeiten des Landes Brandenburg sowie der Landkreise und der kreisfreien Städte bezüglich der illegalen Abfalllager sind durch ein Gerichtsurteil vom Mai 2016 geklärt. Zu den illegalen Abfalllagern in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte liegen der Landesregierung keine neuen Informationen vor. Zudem ist eindeutig geklärt, welche Abfalllager in der Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums oder des Umweltministeriums liegen, bei denen die Eigentumsfragen, die Verantwortlichkeiten und die Möglichkeiten einer Beräumung sowie der späteren Nutzung des Geländes zu klären sind.

Ich sagte es schon: Es ist nicht auszuschließen, dass neue Lager dazukommen. Über 1.000 Anlagen der Abfallsortierung und der Wiedergewinnung von Rohstoffen gibt es im Land Brandenburg. Diese sind wichtiger Teil des Wirtschaftskreislaufes und auch von großer Bedeutung für die Umwelt. - Vielen Dank.

Präsidentin Stark: Vielen Dank. - Herr Raschke, Sie haben Gelegenheit, Nachfragen zu stellen. Möchten Sie? - Bitte schön.

Benjamin Raschke (B90/GRÜNE):

Gerne. - Herr Minister, ich muss nun feststellen, dass Sie die Liste mehrfach ergänzt haben, und nicht etwa um Anlagen, die hinzukamen, weil sie neu in Betrieb genommen wurden, sondern um Anlagen, die dem Ministerium oder der Regierung schon bekannt waren, aber nicht in die Liste aufgenommen worden waren. Ich weiß nicht, ob sie da schusselig waren oder geschummelt haben. Es handelt sich ja um eine sehr große Anlage. In der Presseberichterstattung war von 120 000 Tonnen die Rede, das sind ungefähr 5.000 Lkw-Ladungen - das ist ja kein kleiner Haufen.

Die Koalitionsfraktionen SPD und LINKE haben sich in der letzten Plenardebatte darauf verlassen, dass die vorgelegte Liste korrekt ist, deswegen habe ich zwei Fragen. Erstens: Was tun Sie, um sicherzugehen, dass die Liste jetzt vollständig um Ihnen schon bekannte Anlagen ergänzt wird, was tun Sie innerhalb der Ministerien, der Landesebene, um sie zu vervollständigen? Zweitens: Wann erhalten wir eine vollständige Liste, die alle Anlagen enthält, die Ihnen bekannt sind? - Vielen Dank.

Präsidentin Stark: Herr Minister, bitte.

Minister Vogelsänger:

Herr Raschke, Sie versuchen hier etwas aufzubauen, was nicht stimmt. Die Liste und der Bericht an den Umweltausschuss vom Mai 2016 enthalten alle bekannten Anlagen in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt.

(Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

Diesen Vorwurf an mich, dass die Liste nicht vollständig sei, weise ich zurück. Was ich hier gesagt habe, ist, dass im Landesbergamt bei der Abfrage durch mein Haus ein Fehler passiert ist. Ich halte das für bedauerlich, weil ich Ihnen auch eine solche Dringliche Anfrage nicht gönne. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Heiterkeit CDU)

Weiterführende Informationen

>> Die Kleine Anfrage „Illegale Mülldeponien in Brandenburg“ und Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)