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Wassernutzungsentgelt in Brandenburg

Kleine Anfrage „Wassernutzungsentgelt in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 261 KB)

Nach dem aktuellen Brandenburgischen Landeswassergesetz ist für das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser eine Wassernutzungsgebühr zu zahlen. Dies gilt für erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen mit einem Volumen größer 3.000 Kubikmeter pro Jahr.

Es werden folgende Wassernutzungsentgelte erhoben:

  • Für das Entnehmen oder Ableiten von Grundwasser: 10 Cent/m3
  • Für das Entnehmen oder Ableiten von Oberflächenwasser
    - für Kühlzwecke: 5 Cent/m3
    - für Produktionszwecke: 2 Cent/m3

Die Abgabe bemisst sich nach der durch kontinuierliche Messungen nachgewiesenen entnommenen Wassermenge oder auf Antrag nach dem wasserrechtlichen Bescheid unter Abzug der nicht nachteilig veränderten Wassermenge, die Gewässern unmittelbar wieder zugeführt wird. Bei Beregnungen werden nur für 7 Prozent der genutzten Wassermenge Wassernutzungsentgelte verlangt, da laut Gesetz 93 Prozent der genutzten Wassermenge als wieder eingeleitet deklariert werden. Eine Gebühr wird vom Land unter anderem nicht für die Freimachung und Freihaltung von Tagebaulöchern verlangt.

Das Wassernutzungsentgelt steht dem Land zweckgebunden für Maßnahmen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele, zur Sanierung und Unterhaltung der Gewässer, zur Renaturierung und zum Ausbau der Gewässer sowie zur Unterhaltung der Deiche zur Verfügung. Es werden auch Investitionen finanziert, die der Verbesserung der Wassergüte und dem sparsamen Umgang mit Wasser dienen.

Bisher ist nicht bekannt, wie sich die Einnahmen und Ausgaben zusammensetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Einnahmen aus dem Wassernutzungsentgelt in den vergangenen zehn Jahren in Brandenburg entwickelt (bitte pro Jahr angeben)?

2. Welche Branchen nutzen in Brandenburg wie viel Grundwasser pro Jahr und welche Einnahmen wurden mit dem Wassernutzungsentgelt im Jahr 2016 durch diese jeweils erzielt?

3. Wer sind die zehn größten VerbraucherInnen von Grundwasser in Brandenburg? Wie viel Kubikmeter wurden im Jahr 2016 jeweils von Ihnen genutzt und wie viel Wassernutzungsentgelt hierfür gezahlt?

4. Wie viel Kubikmeter Grundwasser wurde in den vergangenen zehn Jahren für die Freihaltung und Freimachung von Braunkohle-Tagebauen genutzt (bitte pro Jahr aufschlüsseln) und wieviel Wassernutzungsentgelt wurde hierfür pro Jahr gezahlt?

5. Welche Branchen in Brandenburg nutzen wie viel Oberflächenwasser pro Jahr und welche Einnahmen durch das Wassernutzungsentgelt wurden durch diese im Jahr 2016 jeweils erzielt?

6. Wer sind die zehn größten NutzerInnen von Oberflächenwasser für

a) Kühlzwecke

b) Produktionszwecke

c) Beregnungen

in Brandenburg und wie viel Kubikmeter wurde von Ihnen im Jahr 2016 genutzt? Wie viel Wassernutzungsentgelt wurde jeweils gezahlt?

7. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruht die Annahme, dass 93 Prozent des Wassers bei Beregnungen wieder dem Gewässer zugeführt werden?

8. Wie wird das Wassernutzungsentgelt auf die o.g. zweckgebundenen Maßnahmen prozentual aufgeteilt und welche Maßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren pro Jahr in welcher Höhe finanziert?

9. Wie begründet die Landesregierung die im Gesetzentwurf Drittes Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften (Drucksache 6/4520) geplante Fortführung der Befreiung von Tagebauen und der Landwirtschaft vom Wassernutzungsentgelt vor dem Hintergrund, dass Brandenburg zu den niederschlagsärmsten Bundesländern zählt und im Zuge des Klimawandels mehr Trockenperioden zu erwarten sind?