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Wahlkampf auf private Kosten

Kleine Anfrage „Wahlkampf auf private Kosten“ herunterladen (PDF, 180 KB)

(Nr. 2831 – Ursula Nonnemacher, Axel Vogel, Marie Luise von Halem, Benjamin Raschke, Heide Schinowsky und Michael Jungclaus) Um in aussichtsreichen Wahlkreisen als Direktkandidatin oder Direktkandidat kandidieren zu dürfen, müssen laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Monitor“ vom 18.05.2017 – „Ohne Geld kein Mandat? Die teure Mitgift der Bundestagskandidaten“ – in den betreffenden Parteien teils erhebliche Zahlungen aus Eigenmitteln als Voraussetzung für eine Aufstellung geleistet werden. Diese werden etwa in Form der Finanzierung von Wahlkampfmaterial oder als Parteispende bezahlt. Weniger zahlungskräftige Menschen werden dadurch entweder völlig von einer Kandidatur abgeschreckt oder verschulden sich erheblich für eine Aufgabe, für die Parteien staatliche Unterstützung erhalten. Unter anderem wird in Bericht auch ein Brandenburger SPD-Direktkandidat des letzten Bundestagswahlkampf zitiert, der für seine Aufstellung sogar einen Kredit aufnehmen musste.

Aus demokratiepolitischer Sicht ist dies äußerst problematisch, führen doch finanzielle Hürden zu einer erheblichen faktischen Einschränkung der Bereitschaft, für ein Amt zu kandidieren und zu einer noch stärkeren Unterrepräsentation einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen in den Parlamenten.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die in dem „Monitor“-Bericht beschriebene Praxis bei der Aufstellung von Direktkandidatinnen und -kandidaten?
  2. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob im derzeitigen Landtag Abgeordnete vertreten sind, bei denen im Vorfeld ihrer Kandidatur Parteispenden, Finanzierung von Wahlkampfmaterial oder sonstige direkte oder indirekte Zahlungen als Voraussetzung für ihre Aufstellung formuliert wurden?
  3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es unter den Mitgliedern der Landesregierung Abgeordnete gibt, bei denen in der Vergangenheit eine Aufstellung durch eine solche Praxis stattgefunden hat?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um den im Bericht beschriebenen demokratiepolitische Defiziten entgegenzuwirken?