Zum Inhalt springen

Einsatz von Technologien zur Erdöl- Erdgasförderung in Brandenburg

Kleine Anfrage „Einsatz von Technologien zur Erdöl- Erdgasförderung in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 467 KB)

(Nr. 3663 – Sabine Niels) In Brandenburg sind derzeit diverse Erkundungen von Lagerstätten zur Förderung von Erdgas und Erdöl geplant. Die Bevölkerung in den Gebieten hat Sorge, dass umstrittene Technologien zur besseren Ausbeute der Lagerstätten eingesetzt werden, wie das sogenannte „hydraulic Fracturing (Fracking)“ oder „enhanced oil recovery (EOR) “ bzw. „enhanced gas recovery (EGR) “. Mit diesen Methoden soll unter Mithilfe von Flüssigkeiten oder Gasen eine verstärkte Ausbeute der Lagerstätten erreicht werden.

Bundesweit werden derzeit die Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt beim Einsatz von Fracking-Technologien diskutiert. Schon seit mehreren Jahren in Niedersachsen und vor kurzem auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden diese Methoden in Deutschland bereits bei mehreren konventionellen Fördervorhaben für die Erweiterung von Bohrlöchern angewandt.

Gefahren gehen vor allem von der Frack-Flüssigkeit aus. Die mit Chemikalien versetzte Flüssigkeit steht unter Verdacht, das Grundwasser irreversibel verschmutzen zu können. Ihre genaue Zusammensetzung ist geheim und meist noch nicht einmal den Genehmigungsbehörden bekannt. Die Entsorgung der Flüssigkeiten erfolgt ebenfalls im Untergrund und erhöht das Risiko zusätzlich.

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage nach dem Bundesbergrecht kann eine Förderung von Rohstoffen - auch mit sogenannten „unkonventionellen“ Fördermethoden - ohne Information und Einbeziehung der Bevölkerung stattfinden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vorhaben zur Erdgas- und Erdölförderung bzw. zur Förderung von Kohlenwasserstoffe sind in Brandenburg beantragt bzw. werden bereits umgesetzt? – Bitte auflisten nach Landkreis, Förderfeld, verantwortlichen Unternehmen, Stand Erteilung der Erkundungsgenehmigung, Stand der Erteilung der Lizenz mit Laufzeit, bitte ausweisen, wenn DDR-Bergrechte genutzt werden.

2. Bei welchem dieser Projekte ist der Einsatz der Technologien „hydraulic Fracturing“, „enhanced oil recovery“ und „enhanced gas recovery“ zur Förderung der Rohstoffe geplant?

3. Welche Informationspflichten bestehen nach erteilter Fördererlaubnis für den Bergrechtseigentümer gegenüber den Genehmigungs- und

Überwachungsbehörden, insbesondere in Bezug auf zur Förderung in den Untergrund eingebrachte Stoffe und deren Entsorgung?

4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat die Genehmigungs- und Überwachungsbehörde gegenüber den Eigentümern der Förderlizenzen, um (unangekündigte) Kontrollen an der Bohrstelle durchzuführen, die der Überprüfung der Genehmigungsauflagen oder der Einhaltung der Umweltschutzvorschriften dienen?

5. Welche Auflagen zur Verwendung oder zum Verbot des Einsatzes von Chemikalien an der Bohrstelle wurden bisher den Bergrechtseigentümern aus Frage 1 gemacht?

6. Plant die Landesregierung eine Veränderung des Wasserrechts, die eine Verwendung von giftigen Flüssigkeiten im Untergrund durch den Bergbau wirksam verhindert?