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Verbringung von Eisenhydroxidschlamm in den Altdöberner See

Kleine Anfrage „Verbringung von Eisenhydroxidschlamm in den Altdöberner See“ herunterladen (PDF, 200 KB)

(Nr. 904 – Benjamin Raschke und Heide Schinowsky) Der staatliche Bergbausanierer Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) stellte am 5. März 2015 Pläne in Altdöbern vor, wonach möglicherweise Eisenhydroxidschlamm (EHS) in den Altdöberner See (Oberspreewald-Lausitz) eingeleitet werden soll. Die LMBV prüft, ob die jährlich anfallenden etwa 72.000 Kubikmeter Eisenschlamm in den See gepumpt werden können. Dies entspricht etwa fünf bis zehn LKW-Ladungen pro Tag. Je nach Herkunft und Charakteristik des Eisenhydroxidschlamms ist neben der Verbringung in Tagebauseen auch eine Deponierung oder eine Verwertung möglich.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen Stand hat das geplante Vorhaben der Verbringung von EHS in den Altdöberner See? Wie ist der Zeitplan welcher Gremien für die Entscheidungsfindung hierzu?
2. Auf Grundlage welcher Gutachten/Untersuchungen und an Hand welcher Kriterien erfolgte die Auswahl des Altdöberner Sees als bestmöglicher Ort für eine Verbringung von EHS? Was sind die wesentlichen Gründe für die Bevorzugung des Altdöberner Sees? Welche Seen wurden hierfür in Betracht gezogen?
3. In welche Seen/Tagebau-Restlöcher wurde bereits Eisenockerschlamm eingebracht? Erfolgte ggf. ein Langzeitmonitoring und wenn ja mit welchen Ergebnissen?
4. Auf Grundlage welcher Einschätzungungen/Gutachten erfolgte von Seiten der LMBV die Klassifizierung und Zuordnung des Eisenhydroxidschlamms in die Verbringungsvarianten Verwertung, Verspülung in Tagebauseen, Deponierung und Verbleib in Tagebauseen (Inlake)?
5. Woher soll der Eisenhydroxidschlamm stammen, der für eine Verklappung im Altdöberner See vorgesehen ist? Welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen für diesen EHS-Typ und seine Charakteristik grundsätzlich? Ist vorgesehen, auch EHS vom Bergbaubetreiber Vattenfall im Altdöberner See zu entsorgen?
6. Gab es für den im Altdöberner See zu verbringenden EHS bereits eine Abwägung zwischen den Verwertungsmöglichkeiten a) Verbringung von EHS in Tagebauseen und b) Deponierung? Wenn ja, bitte die Abwägungsergebnisse als Anhang beifügen. Wenn nein, warum nicht?
7. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung. In wieweit soll dieser Vorgabe entsprochen werden?
8. Gibt es bereits Schätzungen, wie hoch die durchschnittlichen Kosten der Entsorgung pro Tonne EHS sind a) für die Verbringung in Tagebauseen und b) bei Deponierung? Wenn ja, wie hoch sind die jeweiligen Kosten? Wenn nein, wann liegen entsprechende Kostenschätzungen vor?
9. Liegen bereits rechtliche Gutachten zur möglichen Einleitung von EHS in den Altdöberner See vor? Wenn ja, wo sind diese veröffentlicht? Was sind die wesentlichen Ergebnisse?
10. Auf welcher Rechtsgrundlage wird der derzeit anfallende EHS wo entsorgt bzw. verwertet? Welche Kosten fallen derzeit durchschnittlich pro Tonne an?
11. Unter welchen Abfallschlüssel fällt der derzeit anfallende Eisenhydroxidschlamm?
12. Wie hoch ist der Anteil von Eisenhydroxid pro Tonne Eisenschlamm und woraus setzt sich der verbleibende Rest zusammen?
13. Welche wissenschaftlichen Forschungsvorhaben gibt es derzeit mit Bezug auf Eisenschlamm? Bitte auflisten.
14. Wo lagert die LMBV den derzeit anfallenden EHS und welche Kosten fallen dafür durchschnittlich pro Tonne an? Bitte Deponien/Standorte auflisten.
15. Ist eine Verbringung von Eisenhydroxidschlamm in Oberflächengewässer vereinbar mit dem Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie? Wenn ja, wie begründet die Landesregierung dies im Fall des Altdöberner Sees? Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang das aktuelle Urteil des EuGH zur Weservertiefung und der strengen Auslegung des Verschlechterungsverbotes?
16. Aus welchem Grund verwendet die LMBV den Begriff „Restloch“ statt „See“ und wie sind die beiden Begriffe definitorisch voneinander abgegrenzt bzw. welche rechtlichen Folgen ergeben sich jeweils daraus mit Blick auf die Einbringung des Eisenhydroxidschlamms?
17. Wie ist der chemische und ökologische Zustand des Altdöberner Sees derzeit zu bewerten? Kommen seltene und/oder geschützte Tier- oder Pflanzenarten vor? Wenn ja, welche?
18. Mit welchen ökosystemaren, human- und ökotoxischen Reaktionen und Wirkungen rechnet die Landesregierung nach Einbringung des EHS in den Altdöberner See?
19. Plant die LMBV den Erwerb von Grundstücken am Altdöberner See oder hat die LMBV bereits Grundstück erworben? Wenn ja, um welche Flurstücke handelt es sich?
20. Sind die Straßen zum Altdöberner See für den Transport von EHS per LKW ausgelegt? Falls nein, ist ein Ausbau der Straße notwendig? Wer würde für die Kosten aufkommen?
21. Wie viele Vollzeitstellen (ggf. Arbeitsstunden) waren bisher und sind zukünftig für die Bearbeitung des Themas Verockerung der Spree und ihrer Zuflüsse im LUGV vorgesehen?
22. Wann ist mit einem Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs in der Lausitz zu rechnen (Jahr) und wird der Abschluss auch der Höhepunkt der stofflichen Belastung des Grundwassers und der Fließgewässer mit Eisenhydroxid sein?