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Untertarifliche Bezahlung für GeschäftsführerInnenstellen in landesweiten Verbänden

Kleine Anfrage „Untertarifliche Bezahlung für GeschäftsführerInnenstellen in landesweiten Verbänden“ herunterladen (PDF, 49 KB)

(Nr. 1888 – Ursula Nonnemacher) Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Transparenz bei der Landesförderung von Verbänden“ geht hervor, dass Tarifangleichungen für GeschäftsführerInnenstellen nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vorgenommen werden können. Bei Beschäftigten der Betätigungsfelder SeniorInnen und Menschen mit Behinderungen wurden geringfügige tarifliche Anpassungen vorgenommen. Bei den Jugendverbänden wurden, wenn es die Haushaltsmittel im Landesjugendhilfeplan zuließen, Tarifangleichungen sukzessive für alle geförderten Stellen anerkannt und gefördert. Bei den Tarifbeschäftigten der Betätigungsfelder Frauen und Familie wurde 2010 eine Anpassung auf Grundlage der vom Ministerium der Finanzen mit Wirkung von 1.5.2008 geltenden Personaldurchschnittskosten für Tarifbeschäftigte bei gleichzeitiger Absenkung des Landesanteils von 100 auf 80 Prozent vorgenommen.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, wie und ob die Verbände der Betätigungsfelder Frauen und Familie die fehlenden Landesmittel von 20% aus Eigenmitteln oder Drittmitteln finanzieren können?

2. Ist der Landesregierung ferner bekannt, dass dieses Vorgehen unweigerlich eine untertarifliche Bezahlung der GeschäftsführerInnen im Betätigungsfeld Frauen und Familie nach sich zieht?

3. Warum werden Tarifangleichungen in den verschiedenen Betätigungsfeldern unterschiedlich umgesetzt?

4. Wie begründet die Landesregierung die Einstufung der GeschäftsführerInnen der Betätigungsfelder Frauen und Familie in die Entgeltgruppe 9 TV-L?