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Regelsonderflugzone ED-R 401 MVPA

Kleine Anfrage „Regelsonderflugzone ED-R 401 MVPA“ herunterladen (PDF, 276 KB)

(Nr. 3736 – Axel Vogel) Seit vergangenen Herbst wurde im Gebiet Kyritz/Wittsock/Neuruppin/Rheinsberg seitens der Einwohner und Besucher eine starke Zunahme von militärischem Flugbetrieb festgellt, nachdem die Jahre zuvor nur einzelne Flüge zu beobachten waren.

Auf Karten der Deutschen Flugsicherung DFS (u. a. Luftfahrthandbuch Deutschland, 17. Okt. 2013,
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Newsletter/Customer-Newsletter-Archiv/2013/Customer-Newsletter%20Ausgabe%2008%7C2013/Karte.pdf) ist eine Sonderflugzone ED-R 401 MVPA NE (Military Variable Profile Area) ausgewiesen, die im Vergleich zur zuvor gültigen Sonderflugzone ED-R 206 bzw. ED-R 306 massiv vergrößert und nach Osten verlagert wurde. In der neuen Sonderflugzone gilt Regelbetrieb (wie in den Regelflugbestimmungen für die Sonderzone ED-R 401 MVPA ausgeführt) – nämlich werktäglich von durchschnittlich 6 bis 22 Uhr mit militärischen Flugübungen im Tief- und Hö-henflug. Unterlegt man der abstrakten Karte der DFS eine Landkarte ist zu erkennen, dass zusätzlich Rügen und weite Landstriche des nördlichen Brandenburg eingeschlossen sind, bis dicht an Berlin her-an (https://www.flickr.com/photos/36815535@N03/).

Das ehemalige Bombenabwurfgebiet „Bombodrom“ bei Wittstock/Kyritz liegt mitten im südlichen Abschnitt dieser neuen Sonderflugzone, obwohl die Bevölkerung nach jahrelangen Bemühungen erreicht hatte, dass der militärische Flugbetrieb im „Bombodrom“ eingestellt und der Fluglärm der Militärmaschi-nen abgestellt wurde.

Im Jahr 2009 hatte die Bundeswehr ihren Verzicht auf Tiefflugübungen erklärt. Die Absicht der Bundeswehr war es zuvor gewesen, das rund 12.000 Hektar große „Bombodrom“ unter anderem für 1700 Tiefflug-Einsätze pro Jahr nutzen. Diese sollten nun an anderen Standorten im Ausland stattfinden, kündigte der Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, an. Brandenburgs damaliger Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sagte, die Region blicke jetzt einer „zivilen Zukunft“ entgegen (Bundeswehr verzichtet auf Bombodrom, Die Welt, 09.07.2009).

Es wird außerdem darauf verwiesen, dass der überwiegende Teil des ehemaligen Truppenübungsplatzes als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet ausgewiesen ist (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Drucksache 16/13966 vom 28.8.2009, zu 14). Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2013 BVerwG 4 C 3.12 muss Naturschutzverbänden im Falle von militärischen Überflügen über FFH-Gebiete Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung die Einrichtung der Regelsonderflugzone ED-R 401 MVPA bekannt?
2. Befürwortet die Landesregierung die nunmehr seit Oktober 2013 bestehende militärische Regelflugsonderzone ED-R 401 MVPA?
3. Hat die Landesregierung der erheblichen Ausweitung der militärischen Flugübungszonen (im Vergleich zu den vorher bestehenden Sonderflugzonen im Testbetrieb ED-R 206 und ED-R 306) auf große Teile des nördlichen brandenburgischen Luftraums zugestimmt?
4. Wie ist die neuerliche Belastung der Gebiete Oderhavelland, Uckermark, Ost‐ und Westprignitz, besonders um den ehemaligen Bombenabwurfplatz Kyritzer/Wittstocker Heide (Bom-bodrom), die jetzt in der neuen Sonderflugzone mit Regelbetrieb liegen, vereinbar mit den Regelungen, die bezüglich des Bombodroms getroffen worden sind?
5. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Bundeswehr aufgrund der neuen Sonderflugregelzone ED-R 401 nun doch Tiefflugübungen über dem Bombodrom so ausführen kann, wie sie im „Konzept für die Nutzung der Luft/Boden-Schießlätze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom Inspekteur der Luftwaffe am 29.8.2008 befürwortet wurden, und zwar mit der Begründung, dass dieses Gebiet „in räumlicher Nähe zu dem für militärische Übungen uneingeschränkt ge-eigneten reservierten Luftraum ED-R 206/306 (TRA)“ (Abs. 2.3.1) liege?
6. Wie und wann erfolgte eine Information und eine Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung und Umweltverbände in die Planungs- und Entscheidungsphase?
7. Wie ist sicherzustellen, dass Anfragen und Beschwerden von Bürgern an die Adresse der zuständige Informationsstelle der Bundeswehr/Luftwaffe (Dezernat b – Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr FLIZ) beantwortet werden?
8. Wie verträgt sich diese Wiederaufnahme des militärischen Luftübungsbetriebes mit den ausgewiesenen Schutzzielen der Natur- und Landschaftsschutzgebieten, die nun fast vollständig innerhalb dieser Zone liegen (Rheinsberger Seenkette, Mecklenburgische Seenplatte, westliche Uckermark – Feldberger Seenlandschaft) sowie mit den ausgewiesenen Erholungsfunktio-nen z.B. des Landschaftsparks Ruppiner Land?
9. Beabsichtigt die Landesregierung dafür einzutreten, die fehlende Lärmobergrenze (vgl. den Text des Luftwaffenamtes: „Der militärische Flugbetrieb der Bundeswehr.pdf“) für militärische Übungsflüge auf Bundesebene zu regulieren und beabsichtigt sie, sich hierzu mit der Landes-regierung von Mecklenburg-Vorpommern (dieses Land ist nun zu großen Teilen Regelsonder-flugzone für militärische Luftübungen) zu koordinieren?