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Politisches Betätigungsverbot gemeinnütziger Vereine

Kleine Anfrage „Politisches Betätigungsverbot gemeinnütziger Vereine“ herunterladen (PDF, 165 KB)

(Nr. 3140 – Christoph Schulze) Vereine und andere Organisationen können als gemeinnützig eingestuft werden, wenn sie mit ihrer Arbeit der Allgemeinheit dienen. Dafür gibt es klare Kriterien. Als gemeinnützige eingestufte Körperschaften werden sie staatlich besonders gefördert, insbesondere durch Vergünstigungen bei der Besteuerung.

Zahlreiche gemeinnützige Vereine und Organisationen unterstützen politische Parteien, nicht nur im Wahlkampf, sondern dauerhaft, passiv und aktiv. Diese Organisationen werden oft als „parteinah" bezeichnet.

Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung:

  1. Wenn sich gemeinnützige Vereine oder Organisationen positiv zu politischen Parteien positionieren und diese in Wahlen ohne Geldzuwendungen, aber durch personellen und materiellen Einsatz, unterstützen, ist dies mit dem Status der Gemeinnützigkeit vereinbar?
  2. Handelt es sich bei dem Transfer von personellen und materiellen Leistungen zu den politischen Parteien um verdeckte Parteienfinanzierung?
  3. Handelt es sich um einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gemeinnützigkeit?
  4. Wird in solchen Fällen Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt?
  5. Wurde diese Praxis in der Vergangenheit gerichtlich bzw. Verfassungsgerichtlich geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?