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Nutzung von Tagebaurestseen für den Hochwasserschutz

Kleine Anfrage „Nutzung von Tagebaurestseen für den Hochwasserschutz“ herunterladen (PDF, 228 KB)

(Nr. 2360 – Benjamin Raschke) Nach Medieninformationen sind zwei Jahre nach der ersten Hochwasserkonferenz für die Schwarze Elster noch zahlreiche Fragen offen. Dazu gehört insbesondere, wie das Potential von Tagebaurestseen für den Hochwasserschutz genutzt werden kann.

Ich frage daher die Landesregierung:
1) Trifft es zu, dass in den Abschlussplänen der Tagebaue auf eine mögliche Nutzung für den Hochwasserschutz hingewiesen wurde? Falls ja, wie sind diese Hinweise in die Hochwasserschutzplanung eingeflossen?
2) Die von der Landesregierung beauftragte „Potentialstudie zur dauerhaften Nutzung von Tagebauseen“ aus dem Jahr 2011 wies nach, dass die Nutzung des Seenlandes möglich ist und sich die Kosten für den weiteren Hochwasserschutz an der Schwarzen Elster etwa halbieren würden. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung seither aus dieser Potentialstudie gezogen (bitte konkrete Maßnahmen mit Datum auflisten)?
3) Welche fachlichen Gründe führten dazu, die Planungen zur Erhöhung der Deiche zwischen Senftenberg und Elsterwerda trotz der Erkenntnisse der oben genannten Potentialstudie voranzutreiben?
4) Nach Medieninformationen gab der zuständige Abteilungsleiter des Umweltministeriums zu bedenken, die übrigen Hochwasserschutzmaßnahmen bis Elsterwerda seien sicher überdimensioniert. Welche Maßnahmen sind hiermit gemeint? Sieht das Ministerium darüber hinaus weitere Maßnahmen als überdimensioniert an?
5) Der Ausbau der Bundesstraße B169 zwischen Schwarzheide und Elsterwerda soll nach bisheriger Planung so erfolgen, dass der Straßenkörper gleichzeitig als Hochwasserschutz dienen soll. Ist dies nach Ansicht der Landesregierung bei einer Nutzung des Seenlandes zum Hochwasserschutz weiterhin notwendig?
6) Sind die inzwischen fertiggestellten Überleiter zwischen den Seen ausreichend dimensioniert gebaut worden, um dem Hochwasserschutz zu dienen? Falls ja, welche der Überleiter, falls nein, warum nicht?
7) Der Wasserstand der Seen ist zwischenzeitlich weit angestiegen. Trifft es zu, dass eine Ertüchtigung der Überleiter für den Hochwasserschutz nur noch als Wasserbau bzw. mit Wasserhaltung erfolgen kann? Falls ja, welche Mehrkosten sind dadurch seither entstanden und entstehen zukünftig?
8) Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Landesregierung die Nutzung des Elsterwassers bei Hochwasser auf a) die Wasserqualität des Seenlandes und b) die Kosten für Bekalkungsmaßnahmen?
9) Plant die Landesregierung ein Konzept zur Nutzung der Tagebaurestseen für den Hochwasserschutz? Falls ja, wann liegt dieses vor, falls nein, warum nicht?