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Nachfragen zur Kleinen Anfrage zur Genehmigung der Wasserentnahme im Einzugsgebiet des Göritzer Mühlenfließes

Kleine Anfrage „Nachfragen zur Kleinen Anfrage zur Genehmigung der Wasserentnahme im Einzugsgebiet des Göritzer Mühlenfließes“ herunterladen (PDF, 226 KB)

(Nr. 2416 – Benjamin Raschke) In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2153 vom 7.11.2016 (pdf-Datei) nimmt die Landesregierung Stellung zur genehmigten Wasserentnahme durch die obere Wasserbehörde (OWB) vom 17.7.2015 für 7 Brunnen mit maximal 2700 m³ täglich bei maximal 365.500 m³ pro Jahr in den Gemarkungen Reuden, Koßwig und Saßleben. In der Antwort zu Frage 5 wird dargestellt, dass dem Gewässerbenutzer aufgegeben wurde, mittels Eigenkontrollen festgestellte Unregelmäßigkeiten der OWB zu melden.

Ich frage die Landesregierung:
1. Sind Meldungen gemäß erteilter Auflage vom Wassernutzer der oben genannten Genehmigung während und nach Ende der Bewässerungssaison eingegangen? Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Meldungen und wann sind sie eingegangen?
2. Hat die obere Wasserbehörde selbst, oder mittels Auftrag an die untere Wasserbehörde Eigenkontrollen zur oben genannten genehmigten Wasserentnahme durchgeführt? Wenn ja, wann (Datum) wurden diese durchgeführt und mit welchen Konsequenzen? Wenn nein, warum nicht?
3. Ist der Landesregierung bekannt, dass das Göritzer Mühlenfließ im Sommer 2016 unterhalb der Ortslage Saßleben bis zur Mündung in Raddusch lange Zeit ohne Wasser war? Wenn ja, sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zu der neuen Wasserbohrung ca. 50 m entfernt vom Fließlauf?
4. Wie beurteilt die Landesregierung das Trockenfallen des Fließes aus ökologischer Sicht?
5. Liegen zwischenzeitlich Erkenntnisse vor, die eine Neubewertung der wasser-rechtlichen Genehmigung für die oben genannten Wasserentnahmestellen rechtfertigen und zu einer Reduzierung der Wasserentnahme führen könnten?
6. Wann wird dem Wassernutzer mitgeteilt, wie er in der Saison 2017 das Wasser aus den genehmigten Entnahmestellen benutzen darf?