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Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 2167 FFH-Gebiet Börnicker Feldmark

Kleine Anfrage „Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 2167 FFH-Gebiet Börnicker Feldmark“ herunterladen (PDF, 2 MB)

(Nr. 2415 – Axel Vogel) In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2167 (pdf-Datei) geht die Landesregierung auf den Bewirtschaftungserlass ein, der für private Eigentümer nicht bindend ist. Für die Entwicklung des Gebietes ist es daher von entscheidender Bedeutung, die Eigentumsstruktur im Gebiet zu ermitteln. Des Weiteren ergeben sich Fragen zu den Förderprogrammen, auf die von der Landesregierung verwiesen wird.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Flurstücke des FFH-Gebietes Börnicker Feldmark sind im Eigentum der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg und wie groß sind diese? Bitte tabellarisch für alle Flurstücke im Eigentum der Stiftung Naturschutzfonds ausweisen.
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg zur Verbesserung des Artenschutzes und der Lebensräume auf den in ihrem Besitz befindlichen Flächen des FFH-Gebietes?
3. Befinden sich BVVG-Flächen in dem FFH-Gebiet und bis wann sind diese verpachtet? Bitte tabellarisch für alle Flurstücke im Eigentum der BVVG ausweisen.
4. Sind Veräußerungen von BVVG-Flächen in dem FFH-Gebiet geplant? Falls Ja, für welche Flächen und wann?
5. Welche Konsequenzen ergeben sich für die BVVG aus dem FFH-Status im Umgang mit den Flächen?
6. Für welchen Anteil des FFH-Gebietes stellt der Bewirtschaftungserlass den günstigen Erhaltungszustand des Gebietes durch eine verbindliche Wirkung auf den Nutzer sicher?
7. Wie nimmt das Land Brandenburg seine Fachaufsicht über die Unteren Naturschutzbehörden war, die für die Umsetzung der Bewirtschaftungserlasse in den FFH-Gebieten zuständig sind?
8. Welches sind die in den Antworten auf die Fragen 2, 3 und 9 der Kleinen Anfrage Nr. 2167 genannten Förderprogramme, welche Auflagen beinhalten sie, wie hoch ist die Förderung maximal, welche Mittel sind für Brandenburg in der laufenden Förderperiode noch verfügbar? Bitte alle Angaben für die Programme tabellarisch auflisten.
9. Hat die Landesregierung sich bemüht, Einfluss auf die Landnutzung zu nehmen und Landnutzern Fördermöglichkeiten vorgeschlagen? Falls Ja, wie war die Akzeptanz? Falls Nein, warum wurde dies nicht versucht?
10. Wie soll der Erhalt und die Verbesserung der Lebensräume von Kammmolch und Rotbauchunke konkret durch das Greening erreicht werden? Welche Greening Maßnahmen sind bisher in dem Gebiet wann umgesetzt worden und welchen Effekt hatte dies? Bitte die Angaben für das Greening tabellarisch auflisten.
11. Kann die Landesregierung Einfluss auf die Gestaltung der Greening-Maßnahmen nehmen?
12. Bei dem Vergleich von Luftbildern des FFH-Gebietes vor und nach 2008 kann man deutlich erkennen, dass ein großer Teil der Gewässerrandstreifen der Feldsölle umgepflügt wurde. Wie bewertet die Landesregierung diesen Eingriff vor dem Hintergrund des für alle FFH- Gebiete geltenden Verschlechterungsverbotes?
13. Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es gegenüber einem Bewirtschafter, der gegen das Verschlechterungsverbot in FFH-Gebieten verstößt?
14. Falls sich keine konkreten Einflussmöglichkeiten auf das Gebiet aus den oben gestellten Fragen ergeben, wie plant die Landesregierung, den schlechten Erhaltungszustand der geschützten Arten konkret zu verbessern?
15. Ab wann hätte eine weitere Verschlechterung des Erhaltungszustandes Konsequenzen für das Land Brandenburg und welche Konsequenzen wären das?
16. Wie ist der Erhaltungszustand von Rotbauchunke und Kammmolch in allen weiteren FFH-Gebieten in Brandenburg, in denen diese Arten (Anhang II-Arten) gelistet sind? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach FFH-Gebiet, Lebensraumtyp und Art).