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Nachfrage zur Kleinen Anfrage 852 „Frauenanteil im richter- und staatsanwaltschaftlichen Dienst in Brandenburg“

Kleine Anfrage „Nachfrage zur Kleinen Anfrage 852 „Frauenanteil im richter- und staatsanwaltschaftlichen Dienst in Brandenburg““ herunterladen (PDF, 875 KB)

(Nr. 1258 – Benjamin Raschke) Aus der Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/2228) auf die
Kleine Anfrage 852
geht unter anderem hervor, dass der Frauenanteil an Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg in der Besoldungsgruppe R1 bei um die 50 Prozent liegt. Dies gilt jedoch nicht für die Beförderungsämter (Besoldungsstufen ab R 2). In den höheren Besoldungsstufen liegt der Frauenanteil weiterhin bei 0 bis um die 30 Prozent. Je höher die Besoldungsstufe ist, desto geringer ist in der Regel der Frauenanteil. Es besteht daher Nachfragebedarf.

Ich frage die Landesregierung:

1. In der Antwort der Landesregierung auf die Frage 3 heißt es, dass der Anteil der Frauen in den Beförderungsämtern nicht kurzfristig erhöht werden könne. Hat sich die Landesregierung ein Ziel gesetzt hinsichtlich des Anteils der Frauen in Beförderungsämtern und wenn ja, bis wann soll dieses Ziel umgesetzt werden?
2. Es ist festzustellen, dass im Bereich der RichterInnenschaft der Anteil von Frauen in der Besoldungsgruppe von R4 bis R8 im Jahr 2014 jeweils Null beträgt. Im Bereich der Staatsanwaltschaft, bzw. der Generalstaatsanwaltschaft ist in den Beförderungsämtern (ab R2) in allen Bereichen eine Verschlechterung eingetreten. Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung?
3. In der Antwort der Landesregierung auf die Frage 3 heißt es, dass die Erprobung im Land Brandenburg in gleichwertiger Art und Weise und ohne Verlängerung auch bei Teilzeitbeschäftigung ermöglicht und durchgeführt wird.
a) Wie hoch ist der Anteil von erprobten Frauen in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und in den Staatsanwaltschaften/ der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg? (bitte für die Jahre 2008 und 2014 auflisten)
b) Wie hoch ist der Anteil von Frauen und Männern (zusammen), die in Teilzeit eine Erprobung durchgeführt haben in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaften und in der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg? (bitte für die Jahre 2008 und 2014 auflisten)
c) Welche sonstigen konkreten Maßnahmen werden angeboten oder sind bereits durchgeführt worden, um Frauen und Männer mit Familienpflichten bei der Durchführung einer Erprobung zu unterstützen (z.B. Verkürzung bzw. Verlängerung, Unterbrechung einer Erprobungszeit)?
4. Wie hoch ist der Anteil von Frauen mit Kindern und wie hoch ist der Anteil von Männern mit Kindern in den Besoldungsstufen R 2 und höher in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten und im Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaften und in der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)?
5. Gibt es ein Konzept, das konkrete Maßnahmen enthält, um Frauen und Männer mit Familienpflicht bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen? Wenn ja, welche Maßnahmen werden darin vorgesehen?
6. In der Antwort der Landesregierung auf die Frage 3 heißt es, dass bei der Beurteilung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit Leitungsfunktion auch berücksichtigt wird, inwieweit diese ihre Verpflichtung, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanzen hinzuwirken, erfüllen.
a) Im Rahmen welchen Beurteilungskriteriums wird „Frauen- und Familienförderung“ durch Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Leitungsfunktion berücksichtigt?
b) Wie wird nachgeprüft, dass Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit Leitungsfunktion ihrer oben genannten Verpflichtung nachkommen?
c) Werden in der Landesjustizverwaltung bzw. in den Geschäftsbereichen Statistiken über die geschlechtsspezifischen Beurteilungsergebnisse im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienst geführt? Werden Maßnahmen ergriffen, um ggf. unterschiedliche Beurteilungsmaßstäbe für Frauen und Männer aufzudecken?
d) Gibt es über mögliche Schulungen von Führungskräften bei Veranstaltungen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes hinausgehende konkrete Maßnahmen, Führungskräfte für Frauenförderung zu sensibilisieren, Defizite aufzudecken und zu beseitigen? Wenn ja, welche?