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Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Spargelanbau unter Folie und Auswirkungen auf Schutzgebiete“

Kleine Anfrage „Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Spargelanbau unter Folie und Auswirkungen auf Schutzgebiete““ herunterladen (PDF, 254 KB)

(Nr. 91 – Benjamin Raschke) Der Spargelanbau in Brandenburg hat in den vergangen 14 Jahren stark zugenommen. Der Flächenumfang erhöhte sich in diesem Zeitraum um etwa 240 Prozent (von 1.758 auf 4.196 Hektar), starke Zuwächse sind insbesondere in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Oberhavel zu registrieren. Beim Spargelanbau kommen vermehrt Folien zum Einsatz, um den Spargelwuchs besser steuern zu können. Deutschlandweit hat sich allein im Zeitraum 1994 bis 2007 der Einsatz von Schwarzfolien im Spargelanbau von 380 auf 12.570 Hektar gesteigert. Der Folieneinsatz führt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und zu negativen Auswirkungen auf die Tierwelt. Auch vor Schutzgebieten macht der Spargelanbau unter Folie keinen Halt. In ihrer Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage (Drs. 5/9466) zu Auswirkungen des Spargelanbaus unter Folie auf Schutzgebiete wurden von der Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode nicht alle gestellten Fragen im gebotenen Umfang beantwortet. Weiterhin ergeben sich aus den Antworten weitere Nachfragen.

Ich frage die Landesregierung:
1. In der Antwort auf Frage 1 gab die Landesregierung an, dass
keine differenzierte Erfassung der Spargelanbaufläche mit bzw.
ohne Folie erfolgt. Hieraus ergeben sich folgende Nachfragen:
a) Sind der Landesregierung aktuelle bundesweite Zahlen zum Spargelanbau unter Folie bekannt, wenn ja, wie lauten diese? In wieweit lassen sich hieraus Rückschlüsse auf Brandenburg ziehen?
b) Wird die Landesregierung eine zukünftige differenzierte Erfassung der Spargelanbauflächen mit bzw. ohne Folie für Brandenburg veranlassen? Wenn ja, ab wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
2. In der Antwort auf Frage 6 antwortete die Landesregierung, dass sie auf Grundlage der Daten keine erheblichen Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete durch den Spargelanbau unter Folie feststellen konnte. Hieraus ergibt sich folgende Nachfrage:
a) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass sie angesichts nicht vorhandener Daten zum Umfang des Folieneinsatzes im Brandenburger
Spargelanbau, nicht vorhandener Daten zur Entwicklung der Bestandszahlen geschützter Arten innerhalb der Schutzgebiete und nicht vorliegender Informationen zu ggf. erfolgten Verträglichkeitsprüfungen zum Spargelanbau innerhalb von (bzw. in der Umgebung von) Schutzgebieten in Brandenburg überhaupt in der Lage ist, beurteilen zu können, dass der Spargelanbau unter Folie bisher keine erheblichen Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete verursacht? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
3. In der Antwort auf Frage 8 schrieb die Landesregierung, dass sie prüfen wird, ob weitergehende Untersuchungen zum Thema Spargelanbau unter Folie erforderlich sind. Hieraus ergeben sich folgende Nachfragen:
a) Was ist das Ergebnis der Prüfung?
b) Wer kommt in welcher Höhe für die Kosten weitergehender Untersuchungen auf?
4. In der Antwort auf Frage 10 schrieb die Landesregierung, dass ihr keine Erkenntnisse zu einer Verschlechterung der Erhaltungszustände in den betroffenen Vogelschutzgebieten vorliegen und es daher auch keinen akuten Handlungsbedarf zur Begrenzung des Spargelanbaus gibt. Hieraus ergeben sich folgende Nachfragen:
a) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass sie angesichts der bereits in Frage 5 a) aufgezeigten miserablen Datenlage überhaupt in der Lage ist, beurteilen zu können, ob ein Handlungsbedarf zur Begrenzung des Spargelanbaus besteht oder nicht?
b) Was wird die Landesregierung tun, um zukünftig fundierte Entscheidungen hinsichtlich des Umgangs mit dem zunehmenden Anbau von Spargel unter Folie treffen zu können?
5. In der Antwort auf Frage 13 schrieb die Landesregierung, dass Verordnungen über Naturschutzgebiete Maßgaben zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen enthalten, die negative Entwicklungen in Schutzgebieten vermeiden können. Hierzu ergibt sich folgende Nachfrage:
a) Besteht nach Auffassung der Landesregierung die Möglichkeit, innerhalb der Verordnungen über Naturschutzgebiete in Brandenburg Begrenzungen der Foliennutzung in der Landwirtschaft festzusetzen? Wenn ja, welche Beispiele sind ihr aus Deutschland bekannt? Wenn nein, welche alternativen Regelungsmöglichkeiten zur Begrenzung der Folienverwendung sieht die Landesregierung?
6. In der Antwort auf Frage 14 schrieb die Landesregierung, dass es keine Spezialregelung zur guten fachlichen Praxis für Spargelanbau unter Folie gibt. Hieraus ergibt sich folgende Nachfrage:
a) Wird die Landesregierung dafür sorgen, dass eine Spezialregelung zur guten fachlichen Praxis im Spargelanbau eingeführt wird? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?
7. In der Antwort auf Frage 16 wurden Teilfragen nicht beantwortet. Daher ergeben sich nochmals folgende Fragestellungen:
a) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass im Fall des SPA „Mittlere Havelniederung“ der Spargelanbau unter Folie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigt?
b) Werden im Fall des SPA „Mittlere Havelniederung“ von Seiten der LandnutzerInnen Ziele des Naturschutzes ausreichend berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form und in wie weit wurde dies geprüft?
8. In der Antwort auf Frage 17 schrieb die Landesregierung, dass alternative rechtliche Grundlagen nicht erforderlich sind, wenn § 34 BNatSchG sachgemäß angewendet wird. Hieraus ergeben sich folgende Nachfragen:
a) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass § 34 BNatSchG in allen Brandenburger Landkreisen sachgemäß angewendet wird? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
b) Wie wird die Landesregierung die Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden und den Landwirtschaftsämtern verbessern, um Kommunikationsdefizite, wie sie am Beispiel der Antwort auf Frage 3 zu den Anzeigen nach § 34 Abs. 6 BNatSchG deutlich werden, zu beheben?