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Kieskuhle Luggendorf – Naturverträgliche Nachnutzung oder Bauschuttdeponie

Kleine Anfrage „Kieskuhle Luggendorf – Naturverträgliche Nachnutzung oder Bauschuttdeponie“ herunterladen (PDF, 167 KB)

(Nr. 2589 – Benjamin Raschke) Am unmittelbaren Ortsrand von Luggendorf/Prignitz befindet sich die seit 2013 stillgelegte Kieskuhle Luggendorf. Der frühere Betreiber musste sich wegen illegaler Müllentsorgung vor Gericht verantworten. Mittlerweile hat sich dort eine, für karge Böden typische Fauna und Flora etabliert. Bürger vor Ort engagieren sich, um naturverträgliche Nachnutzungskonzepte für die ehemaligen Kieskuhle zu entwickeln. Die Firma PS Kieswerke GmbH beabsichtigt nun, dort eine Bauschuttdeponie (Klasse I) einzurichten. Fraglich ist, ob dies der geeignete Standort ist und ob andere Nachnutzungskonzepte nicht geeigneter wären.

Ich frage daher die Landesregierung:

I. Sanierung der ehemaligen illegalen Müllablagerung

1. In die Kieskuhle Luggendorf wurde zwischen 2007 und 2011 ca. 40.000 Tsd Tonnen Müll illegal deponiert. Wurde die Kieskuhle anschließend nach Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung vollständig saniert? Falls ja, liegt hierfür ein Prüfbericht seitens des Bergbauamtes vor und wo kann dieser eingesehen werden?
2. Liegen Prüfprotokolle des Grundwassers in Luggendorf vor, welche den derzeitigen Status Quo des Grundwassers feststellen? Falls nein, weshalb wurden diese nicht erstellt, falls ja, wo sind diese einsehbar?
3. In Luggendorf wurden von Januar bis März 2017 umfangreiche Erdarbeiten vorgenommen, nach Angaben des Landesbergbauamtes geschah dies im Rahmen des Abschlussprotokolls der Sanierung.
a. Welche Fristen gelten für die Erstellung eines solchen Abschlussprotokolls?
b. Wie bewertet die Landesregierung die mit den Erdarbeiten einhergehende Zerstörung der Flora und Fauna, die sich in den vergangenen Jahren in der ehemaligen Kiesgrube entwickelte?
c. Ist die Durchführung solcher Erdarbeiten unmittelbar vor einer Umweltverträglichkeitsprüfung zulässig bzw. darf eine Umweltverträglichkeitsprüfung unmittelbar nach solchen Arbeiten vorgenommen werden?

II. Auswahl des Standortes

4. Nach welchen Kriterien werden Standorte für Bauschuttdeponien im Allgemeinen, nach welchen Kriterien wurde die Deponie in Luggendorf im Speziellen ausgewählt?
5. Wird, bspw. im Rahmen eines Antragsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz, ein Vergleich zwischen verschieden Standorten vorgenommen, um den besten Platz für eine Deponie der Klasse I zu ermitteln?
6. Ist die Errichtung von Bauschuttdeponien in etablierten und artenreichen Biotopen wie seit Jahren stillgelegten Kieskuhlen nach Ansicht der Landesregierung im Einklang mit europäischem Recht?
7. Sind der Landesregierung die Vorkommen der nach FFH-Richtlinie geschützten Arten (z.B. Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Zauneidechse, Erdkröte, Weinbergschnecke, Teichmolch) im Vorfeld der gegenwärtigen Bodenarbeiten bekannt gewesen, bzw. wurden vor Ort entsprechende Überprüfungen vorgenommen?

III. Immissionsbelastung durch zusätzlichen LKW-Verkehr

8. Wie groß ist der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen einer Wohnbebauung und einer Deponie der Deponieklasse I? Wo ist dies geregelt und welche Ausnahmen sind hierbei möglich?
9. Gibt es Festlegungen für das Einzugsgebiet einer solchen Deponie? Falls ja, wo ist dies geregelt und welchen Anfahrtenradius dürfen mit Deponiematerial beladene LWK haben?
10. Wie werden AnwohnerInnen, Kindergärten und Schulen vor den zusätzlichen Immissionen durch an- und abfahrende LKW geschützt?
11. Welche Nachnutzungsmöglichkeiten für Kieskuhlen sind der Landesregierung bekannt (Beispiel Umgestaltung einer ehemaligen Kiesgrube in der Uckermark zu einem Lebensraum für die Europäische Sumpfschildkröte und weitere gefährdete Arten)? Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Nachnutzung?