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Frauenanteil im richter- und staatsanwaltschaftlichen Dienst in Brandenburg

Kleine Anfrage „Frauenanteil im richter- und staatsanwaltschaftlichen Dienst in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 903 KB)

(Nr. 852 – Benjamin Raschke) Präsidentinnen- und Präsidentenstellen sowie Stellen von Direktorinnen und Direktoren an den Brandenburger Gerichten sind derzeit überwiegend mit männlichem Personal besetzt. Am Brandenburgischen Oberlandesgericht sowie an den Landgerichten Cottbus, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Potsdam gibt es ausschließlich männliche Gerichtspräsidenten. An den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Cottbus und im Landgerichtsbezirk Neuruppin ist jeweils von fünf bzw. sechs Direktorinnen- und Direktorenstellen nur eine mit weiblichem Personal besetzt. Auch an den brandenburgischen Verwaltungsgerichten sowie am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gibt es nur männliche Gerichtspräsidenten. Die an den Sozialgerichten besetzten Direktorinnen- und Direktorenstellen sind ebenfalls ausschließlich mit männlichem Personal besetzt.

An allen vier Staatsanwaltschaften in Brandenburg mit Sitz in Cottbus, Potsdam, Frankfurt (Oder) und Neuruppin sowie an der Generalstaatsanwaltschaft ist der Behördenleiter jeweils ein Mann.

Laut Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern als wichtiges Ziel vorgenommen. Hierzu möchte sie gesetzliche und politische Initiativen ergreifen und erreichen, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch ist der Anteil der Frauen im richter- und staatsanwaltschaftlichen Dienst im Land Brandenburg? Wie hoch ist dabei der Frauenanteil in Bezug auf Stellen von Präsidentinnen und Präsidenten, Direktorinnen und Direktoren, Vorsitzenden Richterinnen und Richtern, Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten sowie leitenden Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten? (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2008 und 2014 und nach jeweiliger Gerichtsbarkeit/Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft)
2. Wie hoch ist der Frauenanteil in den einzelnen Besoldungsgruppen in Bezug auf sämtliche Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Dienste des Landes Brandenburg? (bitte aufschlüsseln jeweils für die Jahre 2008 und 2014 und nach jeweiliger Gerichtsbarkeit/Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft)
3. Wie könnte nach Auffassung der Landesregierung konkret bei der Entscheidung über die Einstellung und Beförderung von Richterinnen und Richtern durch den zuständigen Minister und den Richterwahlausschuss und ganz allgemein erreicht werden, dass der Frauenanteil an brandenburgischen Gerichten und Staatsanwaltschaften, insbesondere in der Führungsebene, erhöht wird?
4. Wie kann nach Auffassung der Landesregierung gewährleistet werden, dass gemäß § 12 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in den Beratungs- und Entscheidungsgremien der Justiz (Richterräte, Präsidialräte, Gesamtrichterräte, Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltschaftsrat, Vertretung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter) mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sind und gleichstellungspolitische Interessen wirksam vertreten werden?
5. Inwieweit wurden familienfreundliche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Brandenburg in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut und inwieweit sollen Maßnahmen weiterhin ausgebaut werden?
6. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung beispielsweise, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an den brandenburgischen Gerichten und Staatsanwaltschaften zu verbessern?