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Fortführung der Arbeit der Service Agentur Ganztag

Kleine Anfrage „Fortführung der Arbeit der Service Agentur Ganztag“ herunterladen (PDF, 91 KB)

(Nr. 3699 – Marie Luise von Halem) Im Rahmen des bis Ende 2014 befristeten Programms des BMBF „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ ist es gelungen, in allen Ländern ein Unterstützungsnetzwerk von Serviceagenturen aufzubauen, einen bundesweiten Austausch um gute Konzepte und Strukturen zu führen und den Schulen zu helfen, ihre Ganztagsangebote zu qualifizieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang wird die Serviceagentur Ganztag in Brandenburg durch das Land bzw. durch den Bund jährlich unterstützt? (bitte aufschlüsseln nach Land und Bund bzw. Personal- und Sachmitteln)
2. Welche Aufgaben hat die Serviceagentur bei der Qualitätsentwicklung der Ganztagsangebote in den Schulen, wie nimmt sie diese Aufgabe wahr?
3. Welche weiteren Unterstützungsleistungen zur Qualitätsentwicklung stellt das MBJS den Schulen mit Ganztagsangeboten zur Verfügung?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Qualität der bisher durch die Serviceagentur geleisteten Arbeit?
5. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit, die Arbeit der Serviceagentur in 2015 fortzuführen oder sogar auszubauen, um den Prozess der Umsetzung der Qualitätssicherungsvorgaben des MBJS gemäß der VV Ganztag zu unterstützen?
6. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die drohende Einschränkung der Arbeit durch den Wegfall der Bundesmittel ab Januar 2015 durch Landesmittel zu kompensieren?
7. Wie hoch ist der Anteil der ab Januar 2015 vom BMBF den Ländern für zusätzliche Maßnahmen im Bildungsbereich (Bafög-Kompensation) zur Verfügung gestellten Mittel, der vom MBJS bewirtschaftet werden kann?
8. Wie beurteilt das MBJS den Vorschlag, die Fortführung bzw. einen Ausbau der Arbeit der Serviceagentur durch Nutzung dieser Mittel zu gewährleisten?
9. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen DKJS Vorschlag, den jährlich stattfindenden bundesweiten Ganztagskongress in 2014 abzusagen, um damit Mittel für eine Fortführung der Arbeit der Serviceagenturen bis Ende Februar 2015 zu sichern?