Zum Inhalt springen

Finanzierung der Frauenunterstützungseinrichtungen

Kleine Anfrage „Finanzierung der Frauenunterstützungseinrichtungen“ herunterladen (PDF, 293 KB)

(Nr. 2256 – Ursula Nonnemacher) Das 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz war mit seinem Perspektivwechsel „Wer schlägt, muss gehen“ ein wichtiger Schritt für Opfer häuslicher Gewalt. Durch dieses Gesetz ist die Existenz von Frauenhäusern und ambulanten Beratungsangeboten aber keinesfalls überflüssig geworden. Schutzeinrichtungen sowie Beratung und Unterstützung müssen weiterhin sichergestellt werden. Für viele Frauen ist die Gefährdung durch den gewalttätigen (Ex-)Partner zu groß, um in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Häufig können beispielsweise Migrantinnen – aufgrund des familiären Umfelds – den Täter nicht aus der Wohnung verweisen. Noch immer sind Frauenhäuser nicht durchgehend finanziell abgesichert. Das trägt dazu bei, dass Opfern häuslicher Gewalt nicht immer und überall ein unmittelbarer und freier Zugang zu einem Frauenhaus gewährleistet werden kann. Der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt darf nicht von Fragen der Finanzierung dieser Einrich-tungen abhängen. Schwierigkeiten treten auch auf, wenn Frauen aus Sicherheitsgründen ein Frauenhaus in einer wohnortfernen Kommune aufsuchen müssen. Denn viele Kommunen halten „ihr“ Frauenhaus an, keine ortsfremden Frauen aufzunehmen, da sie die Kosten oftmals in einem Gerichtsprozess erstreiten müssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Frauenhäuser, -beratungsstellen und -notrufe, Interventionsstellen gibt es in Brandenburg, wie heißen diese und in welcher Kommune sind sie ansässig?
2. Wie viele Plätze bieten die Frauenhäuser an? Bitte je nach Einrichtung einzeln aufschlüsseln.
3. Wie viele Mitarbeiterinnen arbeiten in den einzelnen Einrichtungen? Bitte nach Vollzeit- und Teilzeit-Beschäftigung aufschlüsseln.
4. Wie viele Mitarbeiterinnen werden in einzelnen Einrichtungen tariflich nach TVÖD bezahlt?
5. Wann wird die unterschiedliche Entlohnung der Mitarbeiterinnen (je finanzieller Möglichkeiten vor Ort oder Träger) durch Anpassung der Landeszuweisung korrigiert?
6. Welche konkreten Angebote bieten die einzelnen Frauenhäuser, -beratungsstellen und –notrufe, Interventionsstellen an? Bitte je nach Einrichtung einzeln aufschlüsseln.
7. Welche Angebote gibt es explizit für die Kinder der Betroffenen?
8. Welche Angebote sind speziell für MigrantInnen ausgelegt?
9. Gibt es Angebote, die von Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus genutzt werden können?
10. Gibt es Schutzeinrichtungen, die von beeinträchtigten Personen genutzt werden können?
11. Ist für jede von Gewalt betroffenen Frau der Zugang in eine Schutzeinrichtung jederzeit und unkompliziert möglich? Gibt es Gründe, die eine Aufnahme bzw. Beratung verhindern? Bitte für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln.
12. Ist die Landesregierung der Meinung, dass der Bedarf an Unterstützung in Brandenburg gedeckt wird?
13. Ist der Bedarf auch in den ländlichen Regionen gedeckt?
14. Werden Betroffene aus Kommunen anderer Bundesländer aufgenommen? Wenn ja, wie viele, wenn nein, wie wird in diesen Fällen weiter geholfen?
15. Wie viele Betroffene werden vermittelt durch die Polizei oder BIG-Hotline an die berlinnahen Frauenhäuser in Brandenburg vermittelt?
16. Wie hoch sind die Kosten für Personal, Gebäude und Sonstiges aufgeschlüsselt nach Einrichtung?
17. Wir hoch ist der Anteil der Kosten, die vom Bundesland und von der Kommune geleistet werden?
18. Woher stammen Drittmittel?
19. Welche Qualitätsstandards sind für die Frauenhäuser nötig und wie werden diese umgesetzt?
20. Wird der vom Europarat empfohlene EinwohnerInnen-Schlüssel von einem Frauenhausplatz pro 7500 EinwohnerInnen erreicht? Wenn nein, warum nicht?
21. Ende 2012 soll das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ freigeschaltet werden. Durch die Einrichtung des Hilfetelefons sollen mehr Frauen als bisher erreicht und weiter vermittelt werden. Wie reagiert das Land auf den dadurch erhöhten Bedarf?
22. Wie ist die Meinung der Landesregierung zu einer Finanzierung der Frauenhäuser durch den Bund?