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Ferkelzuchtanlage in Wadelsdorf

Kleine Anfrage „Ferkelzuchtanlage in Wadelsdorf“ herunterladen (PDF, 225 KB)

(Nr. 223 – Benjamin Raschke) Ende Oktober des vergangenen Jahres wurde für die Ferkelzuchtanlage in Wadelsdorf unter fragwürdigen Umständen eine Baugenehmigung erteilt, mit welcher die Wiederinbetriebnahme der Anlage kurz vor Ablauf der 3-Jahresfrist des immissionsschutzrechtlichen Bestandsschutzes gesichert werden konnte.

Die Anlage sollte vom umstrittenen Schweinezüchter A. S. betrieben werden, gegen den mittlerweile ein bundesweites Tierhaltungsverbot gilt. Es gibt Medienberichten zufolge Hinweise darauf, dass es für die Ferkelzuchtanlage in Wadelsdorf einen Geschäftsführerwechsel gegeben hat.

Ich frage die Landesregierung:

Betreiber der Ferkelzuchtanlage in Wadelsdorf

1. Wer ist aktueller Geschäftsführer der Ferkelzuchtanlage in Wadelsdorf?

2. Hat es beim aktuellen Geschäftsführer in der Vergangenheit Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegeben? Wenn ja, wann und wo? Um welche Verstöße handelte es sich und wurden diese fristgemäß behoben?

3. Hat Herr A. S. noch in irgendeiner Form Einfluss auf den Betrieb der Ferkelzuchtanlage in Wadelsdorf?

Genehmigung der Ferkelzuchtanlage in Wadelsdorf

4. Welche Anträge und Anzeigen zur Wiederinbetriebnahme der Ferkelzuchtanlage stellte der Genehmigungsinhaber wann an a) das LUGV Cottbus und b) das Landratsamt Spree-Neiße?

5. Welche Nachforderungen stellte a) das LUGV Cottbus und b) das Landratsamt Spree-Neiße jeweils wann zu welchem Antrag/welcher Anzeige?

6. Wann kam der Genehmigungsinhaber den jeweiligen Nachforderungen des LUGV Cottbus und des Landratsamtes Spree-Neiße nach?

7. Wann wurden durch den Anlagenbetreiber jeweils welche Baugenehmigungen bei welcher Behörde gestellt? Wann und mit welchem Ergebnis wurden die Baugenehmigungen jeweils beschieden?

8. Wann wurden durch wen welche Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften und Genehmigungen festgestellt? Welche Maßnahmen wurden wann durch welche Behörde veranlasst, um Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften und Genehmigungen zu unterbinden?

9. Werden aktuell alle baurechtlichen Vorschriften und Genehmigungen eingehalten?

10. Welche Bestimmungen enthält die Betriebsgenehmigung

a) bzgl. der allgemein gültigen Vorschriften zur Versorgung mit Trink- und Brauchwasser

b) zum Futterregime

c) zur Belüftung der Ställe

d) zur Reinigung der Abluft

e) zum Brandschutz

f) zur Vorhaltung von Sozial- und Arbeitsräumen für die Mitarbeiter der Anlage und wie erfolgt die Umsetzung seit dem 17. November 2014?

11. Welche (Neben-)Bestimmungen sind auf Basis der in Anspruch genommenen Betriebsgenehmigung durch den Anlagenbetreiber zu erfüllen? Wann wurden diese (Neben-)Bestimmungen jeweils erlassen?

12. Welche (Neben-)Bestimmungen werden seit dem 17. November 2014 nicht durch den Anlagenbetreiber erfüllt?

13. Wann und mit welcher Frist wurde dem Anlagenbetreiber von welcher Behörde die Erfüllung der in 11. benannten (Neben-)Bestimmungen aufgegeben? Welche Vorkehrungen wurden jeweils bis zur vollständigen Erfüllung aller (Neben-)Bestimmungen getroffen, um Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt auszuschließen bzw. zu minimieren?

Umsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften

14. Für wie viele Tierplätze (Eber, Sauen, Ferkel (bis 15 kg und bis 25 kg) wurde jeweils wann die Betriebsgenehmigung erteilt?

15. Wie groß war der gesetzlich definierte Platzbedarf für die genehmigten Tierplätze (Eber, Sauen, Ferkel (bis 15 kg und bis 25 kg)

a) zum Zeitpunkt der letzten Ausstallung durch den vormaligen Anlagenbetreiber im Jahr 2011?

b) Zum Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme der Anlage im November 2014?

16. Wie viele Tiere (Eber, Sauen, Ferkel (bis 15 kg und bis 25 kg)) durften/dürfen

a) zum Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme der Anlage auf welcher Rechtsgrundlage?

b) bei der vollständigen Wiederinbetriebnahme der Anlage auf dem Betriebsgelände eingestallt werden?

17. Wie viele Tiere (Sauen, Eber, Ferkel (nach Gewichtsklassen bis 15 kg und bis 25 kg) befanden sich mit Datum 17. November 2014 in der Anlage und wann wurden diese eingestallt?

Gülle-Abnahmeverträge

18. Welche Bestimmungen wurden wann durch das Landratsamt Spree-Neiße und das LUGV Cottbus zur Vorlage von Gülleabnahmeverträgen erlassen?

19. Wann wurden die zum Betrieb der Anlage notwendigen Gülleabnahmeverträge welcher Behörde vorgelegt?

20. Welche Mengen Gülle werden bei vollständiger Auslastung der Anlage pro Jahr anfallen? Wer nimmt in welchem Umfang Gülle ab und auf welchen Flächen wird diese ausgebracht?

21. Welche freien Kapazitäten zur Aufnahme dieser Gülle stehen im Kreis Spree-Neiße pro Jahr für diesen Zweck zur Verfügung?

22. Wo wird die anfallende Gülle seit dem 17. November 2014 gelagert und inwiefern weicht diese Form der Lagerung von der geltenden Betriebsgenehmigung ab?

Baugenehmigung für die Errichtung eines neuen Güllebeckens

23. Wann wurde die Gemeinde Hornow-Wadelsdorf durch wen zur Stellungnahme zum Bauantrag zur Neuerrichtung eines Güllebeckens aufgefordert?

24. Wann gab die Sitzgemeinde ihr Votum mit welchem Inhalt ab?

25. Inwieweit wich die Form der öffentlichen Bekanntmachung zur Beschlussfassung bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens im Gemeinderat von Hornow-Wadelsdorf von den Vorschriften der brandenburgischen Kommunalverfassung ab?

26. Wann lag der Bauantrag für das neue Güllebecken dem Landratsamt Spree-Neiße vollständig vor?

27. Wann und aus welchem Grund (z. B.: Betreiberwechsel, Wieder-Inbetriebnahme, Bauanträge) wurden Vertreter der Sitzgemeinde Hornow-Wadelsdorf durch das Landratsamt Spree-Neiße bzw. das Amt Döbern-Land zur Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf informiert?

Prüfungen durch das Landratsamt Spree-Neiße und das LUGV Cottbus

28. Wann wurden durch welche Ämter des Landratsamtes Spree-Neiße und das LUGV Cottbus Kontrollen des Wadelsdorfer Betriebsgeländes durchgeführt?

29. Welchen Prüfumfang hatten die jeweiligen Kontrollen zum Gegenstand?

30. Was waren die Ergebnisse und welche Mängel wurden bei den Vor-Ort-Kontrollen festgestellt?

31. Welche Auflagen wurden ggf. mit welcher Frist zur Umsetzung im Ergebnis der Vor-Ort-Kontrollen erlassen? Wurden diese bereits fristgemäß umgesetzt?