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Brandschutzauflagen in Tierhaltungsanlagen

Kleine Anfrage „Brandschutzauflagen in Tierhaltungsanlagen“ herunterladen (PDF, 228 KB)

(Nr. 1279 – Axel Vogel und Benjamin Raschke) Immer wieder gibt es Medienberichte über Brände in Ställen in denen Tiere gehalten werden. Am 28.05.2015 verendeten so z.B. 1400 Ferkel nach einem Brand in einer Anlage bei Marienwerder im Landkreis Barnim, dies war bereits der 2. Brand in dieser Anlage innerhalb von 2 Jahren bei dem Tiere zu Tode kamen.

Rettungsmaßnahmen in großen Ställen gestalten sich oft sehr schwierig. Da die Tiere das Gebäude nur von innen kennen flüchten sie in die gewohnte Umgebung zurück – selbst, wenn diese brennt. Bei Großställen sind darüber hinaus die Laufwege meist länger und die Tiere in der Regel durch fehlende Bewegung nicht gewohnt, nennenswerte Strecken zurückzulegen. Somit enden Brände in Stallen fast immer mit dem Tod der Tiere.

Die Brandenburger Bauordnung schreibt hingegen vor bauliche Anlagen so zu errichten, dass bei einem Brand die Rettung auch von Tieren möglich ist.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden nach dem zweiten Brand in der Schweinehaltungsanlage in Marienwerder verschärfte Brandschutzauflagen für diese Anlage beauflagt? Falls Ja, welche? Falls Nein, warum nicht?
2. Wie viele Brände hat es in den vergangenen 5 Jahren in Ställen in Brandenburg gegeben (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Tierart, Tierzahl und Tierverlusten durch den Brand)?
3. Warum ist es nicht zwingend vorgeschrieben in Ställen, Brandschutzwände bzw. Fluchtmöglichkeiten in ausreichender Zahl und Größe zu errichten?
4. Sind Brandmeldeeinrichtungen Pflicht in Tierhaltungsanlagen? Falls Ja, wie sind diese zu gestalten? Falls Nein, warum nicht?
5. Gibt es eine Mindestreaktionszeit innerhalb der eine verantwortliche Person bei einer Havarie in einer Tierhaltungsanlage vor Ort sein muss?
6. Warum ist es ab einer bestimmten Tieranzahl pro Stalleinheit/Betrieb nicht notwendig, dass eine Person 24 Stunden pro Tag vor Ort sein muss?