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B 96 Ortsdurchfahrt in Fürstenberg/Havel

Kleine Anfrage „B 96 Ortsdurchfahrt in Fürstenberg/Havel“ herunterladen (PDF, 155 KB)

(Nr. 2782 – Axel Vogel)

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung des Fragestellers: Die Ortsdurchfahrt der B 96 in Fürstenberg/Havel ist sehr stark überlastet, die Stadt wird täglich von 10.000 KFZ, darunter 1000 LKW durchquert. Eine Umgehungsstraße ist geplant was bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 2630 war. Da sich die Umgehungstrasse noch in der Planungsphase befindet und vor Ort nach wie vor Uneinigkeit über die realisierbaren Varianten besteht, ist mit einer Fertigstellung in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Um die Bürger von Fürstenberg und anderen Ortslagen an der B 96 aber so schnell wie möglich zu entlasten, sollte auch über alternative Maßnahmen nachgedacht werden.

1. Welche Daten zum LKW Verkehr auf der B 96 liegen der Landesregierung vor, wie hat sich dieser seit 1990 entwickelt und in welchen Abständen werden dazu Erhebungen gemacht?

zu Frage 1: Straßenverkehrszählungen aller Fahrzeuge auf Bundesfernstraßen erfolgen permanent an automatischen Zählstellen, die die Länder erheben. Die Daten werden der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Auswertung und jährlichen Veröffentlichung übermittelt. Für die B 96 Ortsdurchfahrt Fürstenberg/Havel liegen folgende Daten vor:

SV = Schwerverkehr: Lkw > 3,5t ohne und mit Anhänger, Sattelzüge und Busse

Kfz-Verkehr: alle Kraftfahrzeuge pro Tag

Fundstelle: Internetseite Bundesanstalt für Straßenwesen www.bast.de

2. Stimmt die Landesregierung grundsätzlich der Auffassung zu, dass Fernverkehr besser über Autobahnen als über Bundesstraßen fahren sollte?

zu Frage 2: Dem weiträumigen Fernverkehr dienen Bundesfernstraßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden. Hierzu zählen sowohl Bundesautobahnen als auch Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten (vgl. § 1 Bundesfernstraßengesetz).

3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um zu erreichen, dass der Fernverkehr zwischen Berlin und der Ostsee (Greifswald/Stralsund) bevorzugt die Bundesautobahnverbindung A 12 / A 20 statt die B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg benutzt?

zu Frage 3: Zur Verkehrslenkung werden Vorwegweiser zu den Autobahnen auch für den Fernverkehr aufgestellt. Diese Vorwegweiser werden auch für den Fernverkehr zwischen Berlin und dem Ostseeraum verwendet.

4. Der Bundestag hat im März 2017 durch eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) den Start der LKW-Maut auf allen Bundesstraßen zum 01.07.2018 beschlossen. Die Bundesregierung kann jedoch nach § 13a BFStrMG den Start der LKW-Maut auf Bundesstraßen bei technischen und rechtlichen Problemen noch einmal verschieben. Erwartet die Landesregierung, dass die LKW Maut auf der B 96 zum 01.07.2018 eingeführt wird?

5. Wird die Landesregierung in dem Fall, dass zum 01.07.2018 doch nur ein weiterer Teil der Bundesstraßen mautpflichtig wird, sich dafür einsetzen, dass der Abschnitt der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg in den Katalog der LKW-Maut-pflichtigen Strecken aufgenommen wird?

zu Fragen 4 und 5: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der Termin 01.07.2018 für die B 96 verschoben wird.

6. Die Beschriftung einer Strecke als Europastraße hat die Aufgabe, dem Fernverkehr eine Orientierung für seine Streckenplanung zu geben. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Europastraße E 251 nach Fertigstellung der A20 zwar zwischen Stralsund und Neubrandenburg von der B96 auf die A20 verlegt wurde, sie aber zwischen Neubrandenburg und Oranienburg auf der Bundesstraße B96 verblieb?

zu Frage 6: Der Verlauf der Europastraßen wird unter dem Dach der UN/ECE festgelegt. Grundlage ist die Declaration on the Construction of Main International Traffic Arteries vom 16. September 1950, später ersetzt durch das European Agreement on Main International Traffic Arteries (AGR; Europäisches Übereinkommen über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs) vom 15. November 1975. Die bisher 37 Vertragsparteien (2008) verpflichten sich dazu, das im Vertrag beschriebene Netzwerk der Europastraßen im Rahmen ihrer nationalen Verkehrsentwicklungsprogramme zu berücksichtigen. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Abkommen 1976 beigetreten. Zuständig dafür ist der Bund.

7. Wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, die B 96 zwischen Neubrandenburg und Oranienburg nicht mehr als Europastraße E 251 zu kennzeichnen?

zu Frage 7: Die Landesregierung wird in einem Schreiben an den Bund anregen zu prüfen, ob die A 20 und die A 11 anstelle der B 96 als Europastraße E 251 ausgewiesen werden können.

8. Wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, die an der B96 wohnende Bevölkerung durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von 22.00 Uhr bis 6:00 Uhr im gesamten Bereich der Ortsdurchfahrten in allen Orten zwischen Neubrandenburg und Nassenheide zu entlasten?

zu Frage 8: Die Erforderlichkeit von verkehrsregulierenden Maßnahmen laut Straßenverkehrsverordnung obliegt den zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, die auch über die notwendige Ortskenntnis verfügen. Eine Einschätzung der Landesregierung erfolgt dazu nicht.

9. Welche weiteren Einflussmöglichkeiten sieht die Landesregierung, Schwerverkehr von der B 96 auf die Bundesautobahnen A 24 und A 11 umzuleiten?

zu Frage 9: Die Landesregierung sieht über die oben genannten Maßnahmen hinaus keine weiteren Einflussmöglichkeiten, den Schwerverkehr von anderen Straßen auf Autobahnen umzuleiten.