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Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 537 KB)

(Nr. 1500 – Benjamin Raschke) Einem Pressebericht von agrarheute.com vom 19.01.2016 mit dem Titel „Tierärzte: 'Justizbehörden ahnden Tierschutzverstöße zu lax'“ zufolge kritisieren Amtstierärzte immer wieder, dass Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes gar nicht oder zu lax geahndet werden. Oft würden Staatsanwaltschaften und Gerichte die Verstöße als solche gar nicht erkennen, Verfahren würden eingestellt oder zu lange dauern. Gründe hierfür seien zum Beispiel eine schlechte personelle Ausstattung von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Veterinärämtern oder geringe Fachkenntnisse hinsichtlich spezifischer Tierschutzgesetze oder dem Schmerzempfinden von Tieren.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes wurden in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren registriert? (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)
2. Welche Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes waren in den vergangenen fünf Jahren besonders häufig einschlägig?
3. Wie viele Ermittlungsverfahren waren in den vergangenen fünf Jahren im Land Brandenburg wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts anhängig und wie endeten diese Ermittlungsverfahren – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Jahren und Ergebnisart: Anklage oder Einstellung?
4. Was ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts im Land Brandenburg? (bitte für die vergangenen fünf Jahre aufschlüsseln)
5. Zu wie vielen Verurteilungen ist es in Verfahren wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes gekommen und in wie vielen dieser Fälle wurde eine Geld-, in wie vielen eine Haftstrafe verhängt? (bitte für die vergangenen fünf Jahre aufschlüsseln)
6. Wie hoch waren in den vergangen fünf Jahren die durchschnittlich verhängten Geld- oder Haftstrafen wegen Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts?
7. Wie sind die Staatsanwaltschaften und Veterinärämter im Bereich der Verhütung und Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg aktuell personell ausgestattet?
8. Wie häufig, wo und durch wen erfolgen Kontrollen zur Einhaltung von Bestimmungen des Tierschutzrechtes?
9. Inwiefern erfolgt ein Informationsaustausch zwischen Veterinärämtern und Strafverfolgungsbehörden im Land Brandenburg?
10. Werden StaatsanwältInnen und RichterInnen, die für die Ahndung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes zuständig sind, in Brandenburg hinsichtlich spezifischer Tierschutzgesetze, einschlägiger EU Verordnungen sowie hinsichtlich der Bedürfnisse/dem Schmerzempfinden von Tieren speziell geschult? Wenn ja, welche Schulungen finden statt?
11. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, damit Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg effektiv verfolgt werden?