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Unternehmensstruktur LEAG

Kleine Anfrage „Unternehmensstruktur LEAG“ herunterladen (PDF, 227 KB)

(Nr. 2323 – Heide Schinowsky) Recherchen des Leipziger Energiejournalisten Stefan Schroeter haben ergeben, dass 80 % der Anteile der „Lausitz Energie Bergbau AG“ (LE-B) und der „Lausitz Energie Kraftwerke AG“ (LE-K) von einer in Cottbus ansässigen Gesellschaft gehalten werden, die als „Lausitz Energie Verwaltungs GmbH“ (LE-V) firmiert. Die übrigen 20 % sollen Schröter zufolge jeweils zu gleichen Teilen zwei Zweckgesellschaften von EPH und PPF-I gehören, die zum einen im tschechischen Prag und zum anderen im fernen Steuerparadies Nikosia auf Zypern ansässig sind.

In der Sitzung des Brandenburger Braunkohlenausschusses am 17. November 2016 verweigerte ein Vertreter der „Lausitz Energie Bergbau AG“ (LE-B) die Auskunft über die Rolle einer Firma namens „Lausitz Energie Verwaltungs GmbH“ (LE-V). Als Begründung wurde angeführt, dass er im Ausschuss für die LEAG spreche. Der Eigentümer der LE-V werde „seine Gründe haben“, warum es keine Informationen über die Firma gebe. Die „Lausitz Energie Verwaltungs GmbH“ sei kein Mitglied im Braunkohlenausschuss, sagte der Vertreter der LEAG in der Ausschusssitzung.

Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Rechtsform im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat das seit Oktober 2016 in der Öffentlichkeit unter den Namen LEAG auftretende Braunkohleunternehmen?
2. Wie hoch ist das Stammkapital der Gesellschaften „Lausitz Energie Bergbau AG“ und „Lausitz Energie Kraftwerke AG“?
3. Ist die „Lausitz Energie Verwaltungs GmbH“ Bestandteil der LEAG?
4. Was ist die Aufgabe der „Lausitz Energie Verwaltungs GmbH“?
5. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die „Lausitz Energie Verwaltungs GmbH“ mehrheitlich Eigentümer der Aktiengesellschaften „Lausitz Energie Bergbau AG“ und „Lausitz Energie Kraftwerke AG“ ist?
6. Wie hoch ist das Stammkapital der „Lausitz Energie Verwaltungs GmbH“ und wer sind die Geschäftsführer (innen)?
7. Wer sind die Gesellschafter der „Lausitz Energie Verwaltungs GmbH“? Falls die Gesellschafter Unternehmen sind: Bitte den Sitz des Unternehmens und die Namen der Geschäftsführer(innen) aufführen.
8. Ist sichergestellt und wenn ja wie, dass die Eigentümer im Falle einer Insolvenz der „Lausitz Energie Bergbau AG“ oder „Lausitz Energie Kraftwerke AG“ zur Finanzierung möglicher Verbindlichkeiten herangezogen werden können?
9. Gibt es eine sogenannte „Patronatserklärung“ von EPH, PPF-i oder der „Lausitz Energie Verwaltungs GmbH“` im Falle einer Insolvenz der „Lausitz Energie Bergbau AG“ oder der „Lausitz Energie Kraftwerke AG“?
10. Wenn nicht, wann wird die Landesregierung von den Eigentümern der Lausitzer Bergbauunternehmen eine normierte schuldrechtliche Erklärung im Gesellschaftsrecht verlangen? (Dadurch soll ein Unternehmen oder eine kommunale Gebietskörperschaft („Patron“) versichern, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihre Verpflichtungen erfüllt)
11. Wenn auf eine sogenannte „Patronatserklärung“ gänzlich verzichtet werden soll, warum wird diese Möglichkeit nicht in Betracht gezogen?
12. Die Käufer der Braunkohlesparte haben laut Presseinformationen von Vattenfall Barmittel in Höhe von 15 Milliarden Schwedischen Kronen erhalten. Hat die Landesregierung Kenntnis, ob sich die Barmittel im Besitz der Unternehmen „Lausitz Energie Bergbau AG“ oder „Lausitz Energie Kraftwerke AG“ befinden? Wenn nicht, hat die Landesregierung Kenntnis, bei welchen Unternehmen bzw. natürlichen Personen die Barmittel verblieben sind?