Zum Inhalt springen

Nachfrage zur Kleine Anfrage Nr. 2149: Bohrschlammgruben in Brandenburg

Kleine Anfrage „Nachfrage zur Kleine Anfrage Nr. 2149: Bohrschlammgruben in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 246 KB)

(Nr. 2252 – Heide Schinowsky und Benjamin Raschke) Die Landesregierung verweist ihn der Antwort (Drucksache 6/5192, pdf-Datei) darauf, dass im Land Brandenburg mehrere hundert Standorte ehemaliger Kohlenwasserstoffbohrungen existieren. Entgegen den allgemeinen parlamentarischen Gepflogenheiten wird die Antwort nach einer Auflistung von Altlastenverdachtsflächen bei Bohrschlammgruben mit der Aussage verweigert, dass die Beantwortung nicht innerhalb der Frist erbracht werden kann. Normalerweise bitte die Landesregierung in solchen Fällen die Antragsteller um eine Fristverlängerung. Das ist in diesem Fall nicht geschehen. (Anmerkung: Die Antragsteller stehen einer Fristverlängerung offen gegenüber.) Die Landesregierung erklärt weiter, dass die Frage der Zuständigkeiten für die Sanierung von Altstandorten der Kohlenwasserstofferkundung derzeit aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens nicht gegeben werden kann.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Bohrschlammgruben bzw. Verdachtsflächen gibt es im Land Brandenburg, bei denen sogenannter Bohrschlamm entsorgt worden ist und wo befinden sich diese? (Bitte Auflisten)
2. Wo sind die in der Antwort auf Frage 5 zur Kleinen Anfrage Nr. 2149 erwähnten Untersuchungen -„Dem LBGR liegen einzelne Untersuchungen von Bohrschlammgruben vor“- durchgeführt worden, welche Stoffe wurden dabei untersucht und wann werden die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlicht?
3. Wer sind die Verfahrensbeteiligten im erwähnten laufenden Gerichtsverfahrens zur Frage der Zuständigkeiten für die Sanierung von Altstandorten der Kohlenwasserstofferkundung?
4. Wann wurde das Gerichtsverfahren eröffnet und wer hat Klage eingereicht?
5. Wann ist mit einem Abschluss des Gerichtsverfahrens zu rechnen?