Zum Inhalt springen

Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 1500 „Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg“

Kleine Anfrage „Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 1500 „Verfolgung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes im Land Brandenburg““ herunterladen (PDF, 255 KB)

(Nr. 1774 – Benjamin Raschke) Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1500 (pdf-Datei) geht hervor, dass Verstöße gegen das Tierschutzrecht in Brandenburg in den vergangenen Jahren größtenteils eingestellt wurden. So wurden von zwischen 281 und 310 jährlich laufenden Ermittlungsverfahren wegen Straftatbeständen nach § 17 TierschG und § 38 BJagdG zwischen 212 und 252 Verfahren jährlich eingestellt, also im Schnitt gut 4 von 5 der Verfahren (vgl. Antwort auf Frage 3). Zudem bezieht sich die Antwort der Landesregierung auf die Frage 1 (registrierte Verstöße gegen die Bestimmungen des Tierschutzrechtes) nicht explizit auch auf Ordnungswidrigkeiten. Es besteht daher Nachfragebedarf.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie erklärt die Landesregierung den hohen Anteil an Einstellungen der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen § 17 TierschG und § 38 BJagdG?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten jeweils wie viele der in der Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 1500 genannten Verfahrenseinstellungen?
3. Wie bewertet die Landesregierung den hohen Anteil der Verfahrenseinstellungen?
4. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, Kontrollen zur Einhaltung von Bestimmungen des Tierschutzrechtes (inklusive Ordnungswidrigkeiten-Verfahren) von den Kreisbehörden/Veterinärämtern auf das Land zu übertragen?
5. Laut Antwort auf die Frage 1 wurde die Datenabfrage auf die Straftatbestände der §§ 17 TierschG und 38 BJagdG beschränkt, weil die Straftatbestände der Jagd- und Fischwilderei (§§ 292 und 293 StGB) gesondert zu betrachten seien. Warum sind die Straftatbestände der Jagd- und Fischwilderei gesondert zu betrachten und warum ist eine Datenabfrage diesbezüglich nicht erfolgt?
6. Wie viele Ordnungswidrigkeiten gemäß § 18 TierschG wurden in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren registriert bzw. wie viele Bußgeldverfahren wurden eingeleitet? Bitte jeweils nach
a) Jahr
b) konkretem Tatbestand innerhalb des § 18 TierschG
c) Ausgang des Verfahrens (Einstellung oder Bußgeld)
d) Landkreisen und kreisfreien Städten sowie
e) dem Anteil der Nutztierhaltung an diesen Verfahren
aufschlüsseln.
7. Gab es in den vergangenen fünf Jahren Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren im Land Brandenburg gegen BetreiberInnen von Schlachthöfen? Wenn ja, wie viele? (bitte nach Jahr und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)
8. Gab es in den vergangenen fünf Jahren Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren im Land Brandenburg im Zusammenhang mit Tiertransporten? Wenn ja, wie viele? (bitte nach Jahr und Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)